Entscheidungsvorlage - VO/0139/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion VAMOS Wegberg und dem Ratsherrn Niklas Krämer gem. § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg Hier: Übertragung & Aufzeichnung von Rats- und Ausschusssitzungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
|
Entscheidung
|
|
|
|
09.09.2025
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg haben die Fraktion VAMOS Wegberg sowie der Ratsherr Niklas Krämer (CDU) folgenden Antrag gestellt:
Der Rat möge die Verwaltung beauftragen, zu prüfen und konkret darzustellen, wie die Aufzeichnung und Liveübertragung von Ausschuss- und Ratssitzungen in Wegberg umgesetzt werden kann.
Die Verwaltung verweist zunächst auf ihre Ausführungen in der Vorlage VO/0278/20 mit dem damaligen Ergebnis, von einer Liveübertragung abzusehen.
Die Übertragung von Sitzungen kommunaler Gremien unterliegt datenschutzrechtlichen Vorgaben. Zwar sind Rats- und Ausschusssitzungen grundsätzlich öffentlich, dennoch ist eine Liveübertragung eine technisch andere Form der Öffentlichkeit, die einer datenschutzrechtlichen Bewertung unterliegt.
Zu berücksichtigen ist insbesondere:
- Die Einwilligung der Rats- und Ausschussmitglieder zur Aufzeichnung und Übertragung muss freiwillig erfolgen.
- Auch Besucherinnen und Besucher im Zuschauerbereich dürfen durch Bild- oder Tonaufnahmen nicht ohne Weiteres erfasst werden.
- Bei Tagesordnungspunkten mit nichtöffentlichen Inhalten müsste eine klare und sichere Trennung gewährleistet werden, um Datenschutzverstöße auszuschließen.
Die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie weiterer einschlägiger Vorschriften würde sowohl konzeptionelle als auch technische Maßnahmen erfordern.
Ein wesentlicher Aspekt ist der veränderte Charakter der Sitzungen durch eine öffentliche Liveübertragung. Nach Auffassung der Verwaltung ist zu erwarten, dass Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sich in ihren Wortbeiträgen deutlich stärker zensieren werden. Die freie, offene Diskussion, die ein zentrales Element der kommunalpolitischen Entscheidungsfindung ist, könnte durch eine „Bühnenwirkung“ eingeschränkt werden.
Gerade in kleineren Kommunen wie Wegberg, in denen das persönliche Miteinander eine bedeutende Rolle spielt, besteht die Gefahr, dass die Ratsarbeit durch öffentliche Liveübertragungen eher gehemmt als gefördert wird.
Die Einrichtung und der Betrieb einer Aufzeichnung und Liveübertragung erfordern nicht unerhebliche Investitionen und laufende Kosten. Dazu gehören u. a.:
- Technische Ausstattung (Kameras, Mikrofone, Regietechnik)
- Streaming-Infrastruktur (Server, Plattform, Datenschutzkonzept)
- Personalaufwand für Bedienung, Wartung und redaktionelle Betreuung
- Schulung der Verwaltungsmitarbeitenden
Nach vorläufiger Schätzung liegt der Kostenaufwand für die Ausstattung und die Infrastruktur bei ca. 35.000 € jährlich. Der zusätzliche personelle Aufwand ist durch die vorhandenen Ressourcen in der Verwaltung derzeit nicht leistbar.
Die Stadt Wegberg hat bereits erste Schritte unternommen, um insbesondere jungen Menschen mehr politische Teilhabe zu ermöglichen. Mit der Einrichtung des Jugendparlaments wurde ein niedrigschwelliges Beteiligungsformat geschaffen, das gezielt die Interessen junger Bürgerinnen und Bürger in kommunale Entscheidungsprozesse einbindet. Darüber hinaus informiert die Verwaltung auf der städtischen Homepage und den Social-Media-Kanälen.
Eine stärkere Förderung und Begleitung solcher Formate erscheint der Verwaltung im Verhältnis als effektiver und zielgerichteter als eine kostenintensive Livestream-Option.
Nach Abwägung der datenschutzrechtlichen, organisatorischen und finanziellen Aspekte sowie unter Berücksichtigung der möglichen Auswirkungen auf die Ratsarbeit empfiehlt die Verwaltung, von der Umsetzung des Antrages zur Liveübertragung von Rats- und Ausschusssitzungen derzeit abzusehen.
Die Verwaltung schlägt vor, stattdessen die bestehenden Beteiligungsformate – wie das Jugendparlament – weiter auszubauen, die Bürgerinnen und Bürger durch Veröffentlichung auf der städtischen Homepage und der zwischenzeitlich eingerichteten Social-Media-Kanäle über aktuelle politische Entscheidungen zu informieren.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg beschließt, den Antrag der Fraktion VAMOS Wegberg und dem Ratsherrn Niklas Krämer aufgrund der zuvor aufgeführten Begründungen abzulehnen.
Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin auf den städtischen Social-Media-Kanälen sowie auf der Homepage über wichtige politische Entscheidungen zu informieren.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
118,8 kB
|
