Entscheidungsvorlage - VO/0123/25-1
Grunddaten
- Betreff:
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Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW bezüglich einer Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplanes der Provinz Limburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Entscheidung
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11.09.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Provinzregierung Limburg hat im Rahmen der Neuaufstellung ihres Raumentwicklungsplanes unter anderem die Stadt Wegberg beteiligt. Bei der Prüfung der Unterlagen wurde festgestellt, dass die zeichnerische Darstellung des Raumentwicklungsplanes die grenzüberschreitende Bahntrasse des ehemaligen Eisernen Rheins beinhaltet. In welcher Form diese Bahntrasse künftig auf niederländischer Seite genutzt werden soll, ist aus dem vorliegenden textlichen Unterlagen nicht erkennbar. Die Verwaltung schlägt daher vor, vorsorglich folgende Stellungnahme zu diesem Verfahren abzugeben:
Aufgrund der aktuellen Beschlusslage des Rates der Stadt Wegberg nehme ich wie folgt Stellung:
Das Stadtgebiet Wegberg grenzt unmittelbar mit einer Länge von ca. 8 km an das Staatsgebiet der Niederlande und damit an die Provinz Limburg an. Im vorliegenden Entwurf des Raumentwicklungsplans der Provinz Limburg ist die grenzüberschreitende ehemalige Bahntrasse - die seinerzeit insbesondere als Güterverkehrsverbindung zwischen dem Seehafen Antwerpen (Belgien) und dem Ruhrgebiet (Deutschland) fungierte - dargestellt. Eine Reaktivierung dieser Bahnstrecke als sog. „Eiserner Rhein“ für den Güterverkehr wird, aufgrund der zu befürchtenden erheblichen Beeinträchtigungen durch Lärm- und Erschütterungsbelastungen, von Seiten der Stadt Wegberg als Ausbau der vorhandenen, durch das Stadtgebiet Wegberg führende Bahntrasse kategorisch abgelehnt. Hierzu sollte eine entsprechende Grundsatzaussage im Regionalplan der Provinz Limburg erfolgen. Andererseits wird zur allgemeinen Verbesserung des schienengebundenen Personennahverkehrs eine Wiederinbetriebnahme der Bahntrasse in Richtung Niederlande / Roermond ausdrücklich unterstützt.
Ich bitte Sie, diese Position der Stadt Wegberg im Entwurf des Raumentwicklungsplanes der Provinz Limburg zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW wird entschieden, die Verwaltung zu beauftragen, die im Sachverhalt wiedergegebene Stellungnahme zum Entwurf des Raumentwicklungsplanes für die Provinz Limburg abzugeben.
Wegberg, den 07.07.2025
___gez. Pape__ __gez. Jetten__
Christian Pape Sascha Jetten
Bürgermeister Vorsitzender des Ausschusses
für Wohnen, Bauen, Vergaben
und Liegenschaften
