Mitteilungsvorlage - VO/0142/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

1. Liste der unerledigten Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung

Die aktuelle Liste der noch offenen Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse sowie der Bürgeranträge, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften fallen, ist der Vorlage beigefügt (Anlage 1).

 

 

2. Liste der laufenden Bauleitplanverfahren

Mit Bezug auf den Beschluss des Rates vom 01.09.2020 und des WBVL vom 30.11.2021 wird der Ausschuss mittels der beigefügten Liste (Anlage 2) in Verbindung mit der Kartenübersicht (Anlage 3) über den aktuellen Stand und den perspektivischen Abschluss der Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der laufenden Bebauungsplanverfahren inkl. dem Stand der Erschließungsplanung / Baureifmachung informiert.

 

 

3. Neue Anträge der Fraktionen nach § 2 der Geschäftsordnung

Die CDU-Fraktion hat mit Datum vom 02.07.2025 den Antrag auf attraktive und klimaangepasste Umgestaltung der Bahnhofstraße in Wegberg. Der Antrag ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 4 beigefügt und wurde in der Liste der noch offenen Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung eingepflegt.

 

 

4. Neue Bürgeranträge

Am 31.05.2025 wurde an die Stadtverwaltung Wegberg ein neuer Bürgerantrag im Zuständigkeitsbereiches des WBVL zur Umsetzung des § 8 Abs. 1 BauO NRW (Schottergärten) gestellt. Der Bürgerantrag ist der Sitzungsvorlage als Anlage 5 beigefügt und wurde in der Liste der noch offenen Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung eingepflegt und wird in dieser Sitzung (Vorlage VO/0147/25) bereits beraten.

 

 

5. Neuaufstellung des Regionalplanes Köln; hier: Festtellungsbeschluss

Die Bezirksregierung Köln hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass der Regionalrat am 11.07.2025 den Feststellungsbeschluss zum Regionalplan gefasst hat.

 

Der Fachausschuss hatte in seiner Sitzung am 05.11.2024 (Vorlage VO/0181/4) über die Stellungnahme der Stadt Wegberg zum zweiten Planentwurf beraten.

 

Die angeregte nachrichtliche Übernahme der Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher, nichtenergetischer Rohstoffe (BSAB) für Lockergesteine innerhalb des Stadtgebietes Wegberg und die Darstellung zusätzlicher Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) innerhalb des Testringes im Gewerbegebiet Wegberg-Oval wurden berücksichtigt.

 

Folgende Anregungen der Stadt Wegberg zum zweiten Planentwurf (zweite Beteiligung) des Regionalplans wurden nicht berücksichtigt:

 

  • Streichung der dargestellten Schienenwege „Wegberg-Dalheim – Niederkürchten und „Wegberg-Dalheim – Wassenberg“.
  • Darstellung zusätzlicher GIB-Flächen nordöstlich des Testringes zur Erweiterung des Gewerbegebietes Wegberg-Oval.
  • Darstellung zusätzlicher GIB-Flächen westlich des Gewerbegebietes Rath-Anhoven.
  • Darstellung eines zusätzlichen Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB-Flex) südöstlich von Wildenrath.
  • Darstellung ökologischer Verbundfunktionen (Schwalm / Beeckbach) innerhalb des Grenzlandringes.
  • Darstellung eines Waldbereiches östlich des Bahnhofes Wegberg.
  • Darstellung einer zusätzlichen ASB-Fläche nördlich des Kiefernweges in Beeck.

 

Die diesbezügliche Abwägung des Regionalrates ist der Anlage 6 (Abwägung im Rahmen der ersten Beteiligung) und 7 (Abwägung im Rahmen der zweiten Beteiligung) zu entnehmen.

 

Von Seiten der Bezirksregierung wurde der Regionalplan der Landesplanungsbehörde angezeigt. Die Planunterlagen liegen dort nun zur Prüfung und Bekanntmachung vor. Hierfür ist eine Frist von zwei Monaten maßgeblich. Sollten innerhalb dieser zwei Monate keine Einwendungen durch die Landesplanungsbehörde erhoben werden, ist der Plan bekanntzumachen. Mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW wird der Regionalplan rechtswirksam.

 

Die Verwaltung wird über das weitere Verfahren informieren.

 

 

6. Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine); hier: Festtellungsbeschluss

 

Die Bezirksregierung Köln hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass der Regionalrat am 11.07.2025 den Feststellungsbeschluss zum oben genannten Sachlichen Teilplan gefasst hat.

 

Die Abgrenzungen der Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher, nichtenergetischer Rohstoffe (BSAB) für Lockergesteine wurden, wie in der Ausschusssitzung am 04.02.2025 (Vorlage VO/0246/24) dargestellt, beibehalten. Die Verwaltung wurde in dieser Sitzung durch den Fachausschuss beauftragt, die positive Haltung der Stadt Wegberg zur Reduzierung der BSAB-Fläche im Bereich B 57/ Am alten Schlagbaum wiederzugeben.

 

Von Seiten der Bezirksregierung wurde der Sachliche Teilplan der Landesplanungsbehörde angezeigt. Die Planunterlagen liegen dort nun zur Prüfung und Bekanntmachung vor. Hierfür ist eine Frist von zwei Monaten maßgeblich. Sollten innerhalb dieser zwei Monate keine Einwendungen durch die Landesplanungsbehörde erhoben werden, ist der Plan bekanntzumachen. Mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW wird der Sachliche Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) rechtswirksam.

 

Die Verwaltung wird über das weitere Verfahren informieren.

 

 

7. Sachstandsbericht zu laufenden Beschaffungsverfahren im Fachbereich 304 - Baubetriebshof

 

  1. Ersatzbeschaffung Hubsteiger

Das Vergabeverfahren ist durchgeführt worden; ein Angebot liegt vor. Nach vollständiger Vorlage der erforderlichen Unterlagen durch das Bieterunternehmen kann die Auftragserteilung erfolgen. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist mit einer Lieferzeit von etwa vier Wochen zu rechnen.

 

  1. Ersatzbeschaffung Fahrzeug Kanal & Beschilderung

Bei dem Beschaffungsgegenstand handelt es sich um einen LKW-Kran-Kipper mit technisch anspruchsvollem Aufbau. Zur rechtssicheren Abwicklung des Vergabeverfahrens ist die Firma KoPart eG mit der Durchführung beauftragt worden.

 

  1. Dienstfahrzeug für den zweiten Baumkontrolleur

Das Fahrzeug ist bereits bestellt. Seitens des Autohauses wurde die kurzfristige Lieferbarkeit in Aussicht gestellt. Nach Auslieferung erfolgt die Ausstattung mit Warnleuchten durch den Bauhof; ferner ist vorgesehen, ein Fachunternehmen mit der Folierung in Kommunalorange zu beauftragen. Für die Beschaffung wurden Fördermittel seitens der Bezirksregierung bewilligt.

 

  1. Ladesäule für E-Mobile

Die Marktsondierung ist abgeschlossen. Ein Umsetzungskonzept liegt vor. Die Auftragserteilung wird bis zum 30.09.2025 abgeschlossen sein.

 

  1. Elektro-Hubwagen mit Hochstapelfunktion

Die Beschaffung ist abgeschlossen.

 

  1. Gerät zur Kunstrasen- und Tennenpflege

Ein Kompaktraktor wurde beschafft, der sowohl für die Kunstrasen- als auch für die Tennenpflege geeignet ist. Zusätzlich ist ein Wintermodul geordert worden, wodurch der Winterdienst auf dem Schulgelände zukünftig durch die Hallenwarte wahrgenommen werden kann.

 

  1. Rüttelplatte (450 kg)

Die Beschaffung ist abgeschlossen.

 

  1. Resistograph für Baumkontrollen

Die Beschaffung ist abgeschlossen. Nach aktuellem Sachstand wird von einem Amortisationszeitraum von höchstens zwölf Monaten ausgegangen, da externe Beauftragungen für Bohrungen künftig entfallen.

 

  1. Pritschenfahrzeuge für die Gärtnerkolonne

Zwei Fahrzeuge sind beschafft worden. Die Beklebung in Kommunalorange wurde durch ein externes Unternehmen vorgenommen. Seitens des Bauhofes erfolgte die Nachrüstung mit Rückfahrkamera und Warnleuchten. Nach erfolgter Eintragung der Warnleuchten beim TÜV können die Fahrzeuge in den Dienstbetrieb übernommen werden.

 

  1. Beregnungsmaschine Hans-Gisbertz-Stadion

Die Beschaffung ist abgeschlossen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis.

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