Entscheidungsvorlage - VO/0135/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Wegberg hat am 22.08.2023 eine Zuwendung aus dem Bundeshaushalt, Einzelplan 16, Kapitel 16 01, Titel 88303, Haushaltsjahr 2023, für das Vorhaben: "KoMoNa: Initialvorhaben zur Förderung der Erstellung eines Nachhaltigkeitskonzeptes unter Federführung einer/s kommunale/n Nachhaltigkeitsmanagers/in in der Stadt Wegberg" erhalten.

Die Zuwendung ist zweckgebunden für das Vorhaben "KoMoNa: Initialvorhaben zur Förderung der Erstellung eines Nachhaltigkeitskonzeptes unter Federführung einer/s

kommunale/n Nachhaltigkeitsmanagers/in in der Stadt Wegberg“. Das genannte Vorhaben diente der partizipativen Erstellung einer integrierten kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie für die Stadt Wegberg.

Als investive Maßnahme wurde zudem eine brachliegende Fläche im Stadtteil Beeck als Obstwiese mit umgebender Wildblumeneinsaat umgestaltet und somit ökologisch aufgewertet.

Gemäß dem Zuwendungsbescheid ist das Nachhaltigkeitskonzept bis zum 31.08.2025 zu erstellen und durch den Rat der Stadt Wegberg zu beschließen.

Das Nachhaltigkeitskonzept der Stadt Wegberg wurde fristgerecht zum 31.08.2025 dem Fördermittelgeber durch die Verwaltung der Stadt Wegberg übermittelt.

 

Die durchaus ambitionierten Ziele betreffen einen langen Zeitraum bis zum Jahre 2030. Der Grundsatz der Jährlichkeit der Haushaltssatzungen gebietet es, von Jahr zu Jahr die Umsetzbarkeit der Ziele auf ihre Finanzierbarkeit hin zu überprüfen. Die Realisierbarkeit der Ziele und die Geschwindigkeit der Umsetzung ist daher immer vor diesem Hintergrund und unter dieser Bedingung zu sehen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Umsetzung der übrigen Maßnahmen erfolgt im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt das durch die Verwaltung erarbeitete Nachhaltigkeitskonzept für die Stadt Wegberg.

Die Verwaltung wird beauftrag die im Konzept beschriebenen Maßnahmen umzusetzen.

 

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Anlagen

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