Entscheidungsvorlage - VO/0136/25
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan III-3, Dalheim-Rödgen - St. Josefsweiler / 3. Änderung - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Vorberatung
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11.09.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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23.09.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am östlichen Rand der Ortslage Dalheim befindet sich im Eckbereich der Straßen Zum Wasserturm und St.-Josefsweiler eine Garagenzeile. Die hierzu gehörenden Verkehrsflächen sind im diesbezüglichen Bebauungsplan III-3, Dalheim-Rödgen – St. Josefsweiler aus dem Jahre 1969 als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt. Eine Teilfläche (Flurstück 317 / 52 qm) wurde vor geraumer Zeit an den angrenzenden Grundstückseigentümer veräußert und wird zur Erweiterung des Gartens genutzt. Dieser Eigentümer beabsichtigt nun eine weitere Teilfläche (Flurstück 322 / 17 qm) zu erwerben und hier einen privaten Stellplatz zu errichten. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese bestehende und geplante private Nutzung zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Zur Einleitung eines entsprechenden Verfahrens hat der Rat der Stadt am 05.09.2023 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Am 06.10.2023 wurde dieser Beschluss bekanntgemacht.
Nach Ausarbeitung der Planunterlagen (siehe Anlage 2 und 3) erfolgte die Veröffentlichung im Internet mit Auslegung der Planunterlagen vom 11.06.2025 bis 11.07.2025.
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen eingereicht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind der Anlage 4 zu entnehmen. Aus der Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde ergibt sich ein ergänzender Hinweis.
Die Verwaltung schlägt vor, über die vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen – wie in der Anlage 4 dargestellt – zu beschließen und zum Abschluss des Änderungsverfahrens den Satzungsbeschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Anlage 4 der Beratungsvorlage, über die vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen, wie dort beschrieben, zu beschließen.
- Sofern dem Beschlussvorschlag Nr. 1 entsprochen wird, empfiehlt der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften dem Rat ferner, den Bebauungsplan III-3, Dalheim-Rödgen – St. Josefsweiler / 3. Änderung als Satzung zu beschließen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Das Plangebiet liegt am östlichen Rand der Ortslage Dalheim-Rödgen, im Eckbereich der Straßen Zum Wasserturm / St.-Josefsweiler. Der Geltungsbereich besteht aus zwei Teilflächen. Der genaue Verlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist eindeutig festgesetzt und aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Anlage 1) zu entnehmen.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung von Teilen der bisher festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche in eine private Gartenfläche und eine private Stellplatzfläche zu schaffen.
Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.
Mit Bekanntmachung dieses Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan III-3, Dalheim-Rödgen – St. Josefsweiler / 3. Änderung in Kraft.
Grundlagen für diese Beschlüsse sind die §§ 1, 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr.394) geändert worden ist, in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli1994 (GV. NRW. S. 666) SGV. NRW.2023 zuletzt geändert durch Artikel 1 G zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften vom 10. Juli 2025 (GV.NRW.S. 618). Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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475,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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789,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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219,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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249,1 kB
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