Entscheidungsvorlage - VO/0149/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung der NEW Kommunalholding über die NEW AG und über die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH an der Trianel GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Vorberatung
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09.09.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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23.09.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Da die nächste Gesellschafterversammlung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) auf den 17. September 2025 terminiert ist, kommt die Beratungsfolge 09.09.2025 (Haupt- und Finanzausschuss) bzw. 23.09.2025 (Rat) zu spät.
Sofern der Haupt- und Finanzausschuss der Beteiligung einstimmig zustimmt, geht die Sitzungsvertreterin der Stadt Wegberg davon aus, dass sie der Beteiligung in der Gesellschafterversammlung zustimmen darf. Der Beschluss des Rates erfolgt dann in ordentlicher Sitzung am 23.09.2025 im Nachgang.
Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH (SEG) zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.
Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:
Kreis Heinsberg rd. 4,50 %
Stadt Geilenkirchen rd. 0,83 %
Stadt Übach-Palenberg rd. 0,76 %
Stadt Hückelhoven rd. 0,69 %
Stadt Wassenberg rd. 0,45 %
Stadt Heinsberg rd. 0,38 %
Stadt Erkelenz rd. 0,37 %
Gemeinde Gangelt rd. 0,32 %
Gemeinde Selfkant rd. 0,27 %
Gemeinde Waldfeucht rd. 0,27 %
Stadt Wegberg rd. 0,09 %
Gemeinde Niederkrüchten rd. 0,02 %
zusammen rd. 8,95 %.
Die NEW AG ist über die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH an der Trianel GmbH lediglich mit 2,87 % beteiligt, so dass der Einfluss sämtlicher Gesellschafter der KWH auf die Beteiligungen der Trianel und ihrer Tochtergesellschaften äußerst gering ist.
Trotz dieser geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Beteiligung an einer anderen Gesellschaft.
Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es entsprechender Beschlüsse des Rates, wie aus § 41 der Gemeindeordnung (GO NRW) folgt.
Begründung:
Das Batteriespeicherprojekt in Waltrop wird in Anlage 1 näher erläutert. Die größten Anteilseigner der Trianel haben die nachfolgenden Beschlüsse bereits gefasst und die Beteiligungen bei der Bezirksregierung angezeigt. Zur Umsetzung der Beteiligung ist es jedoch erforderlich, dass sämtliche Beteiligten der Trianel entsprechende Beschlüsse fassen.
Daher wird vorgeschlagen, sich den von den größten Anteilseignern beschlossenen Beteiligungen anzuschließen und diesen zuzustimmen. Zu Information des Kreisausschusses sowie des Kreistages ist nachfolgend die Begründung der Beschlüsse der Hauptanteilseigner sowie die entsprechenden Gesellschaftsverträge als Anlagen 1 – 6 zu dieser Vorlage angefügt.
Der Beschluss steht zudem unter dem Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren gemäß § 115 GO NRW bei der Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen wird.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat:
Der Rat beschließt,
- Erwerb Kommanditkapital T-BESS
- dass die Trianel GmbH von der Trianel Flexibilitätsprojekte GmbH & Co. KG einen Kommanditanteil i.H.v. bis zu 25 % am Kommanditkapital der T-BESS 1 zu einem Kaufpreis von bis zu EUR 79.000/MW erwirbt und sich dementsprechend mit einem Anteil von bis zu 25 % am Kommanditkapital der T-BESS 1 beteiligt und
1.2. dass die Trianel GmbH einen Anteil von bis zu 25 % am Projektentwicklungsbudget der T-BESS 1 i.H.v. insgesamt TEUR 1.792 und einen Anteil von bis zu 25 % am Projektentwicklungsbudget der TBW in Höhe des Anteils der T-BESS von TEUR 1.243 (8,9% des Entwicklungsbudgets der TBW von insgesamt TEUR 13.964) als Einlage (Kapitaleinlage oder Gesellschafterdarlehen) in die T-BESS 1 einzahlt.
- Der Beteiligung der Trianel BESS 1 GmbH & Co. KG („T-BESS 1“) mit einem Anteil von 8,9 % (80 MW von 900 MW) am Kommanditkapital der TBW von EUR 2.700.
- Dem Erwerb eines Anteils von 50 % des Stammkapitals der Netzleitung Lünen GmbH („NLG“) durch die Trianel Batteriepark Waltrop GmbH & Co. KG („TBW“) von der STEAG Power GmbH als Verkäuferin zu einem Kaufpreis von EUR 350.000,00 sowie der dementsprechenden Beteiligung mit einem Anteil von 50 % am Stammkapital der NLG.
- Gesellschafterversammlung Trianel GmbH
- dass die Trianel GmbH in der Gesellschafterversammlung der Trianel BESS 1 GmbH & Co. KG („T-BESS 1“) den zustimmenden Baubeschluss zum Bau des Batteriespeichers durch die T-BESS 1 fasst,
4.2. dass in der Gesellschafterversammlung der Trianel BESS 1 GmbH & Co. KG („T-BESS 1“) ein Beschluss gefasst wird, mit dem die Geschäftsführung der Trianel BESS 1 GmbH & Co. KG („T-BESS 1“) ermächtigt wird, in der Gesellschafterversammlung der Trianel Batteriepark Waltrop GmbH & Co. KG („TBW“) den Baubeschluss zum Bau der Nebenanlagen durch die TBW zu fassen,
jeweils mit der Maßgabe, dass das im Baubeschluss vorgesehene Budget für die Realisierungsphase – einschließlich Projektentwicklungsbudget der T-BESS 1 und der TBW und einschließlich Sicherheiten, Kostenreserve und Kaufpreis für die Anteile – den Betrag von insgesamt TEUR 853/MW nicht überschreitet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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500,5 kB
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2
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163,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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260,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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935,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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262,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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517,9 kB
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