Mitteilungsvorlage - VO/0151/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit der Verfügung des Kreises Heinsberg vom 11.08.2025, hier eingegangen am 13.08.2025 wurde die sich aus § 80 Absatz 5 GO ergebende Frist verkürzt. Die vom Rat am 31.07.2025 beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung konnte daher am 13.08.2025 bekanntgemacht werden.

 

Eine Genehmigung war nicht erforderlich.

 

Die Kommunalaufsicht hat darauf hingewiesen, dass künftig Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität zu ergreifen sind. Als Sofortmaßnahme hat der Kämmerer unterjährige Sperren in Höhe von 7.8 Mio. € veranlasst über die der Haupt- und Finanzausschuss in seinen Sitzungen am 24.07.2025 bzw. 31.07.2025 (VO/0122/25) in Kenntnis gesetzt wurde.

 

Derzeit arbeitet die Verwaltung dezernatsübergreifend intensiv daran, die Umsetzung des Beschlusses des Rates zu den Ermächtigungsübertragungen (VO/0013/25) und zu den investiven Orientierungswerten für den Haushalt 2026 (VO/0007/25) weiter voranzutreiben. Über die Ergebnisse der Verwaltung und die ggf. anschließend zu treffenden finanzwirtschaftlichen Entscheidungen wird laufend weiter berichtet.

 

 

 

     

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt die Verfügung des Kreises Heinsberg vom 11.08.2025 zur Kenntnis.

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Anlagen

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