Entscheidungsvorlage - VO/0159/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Mittelübertragung Gigawattpakt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Stabstelle Klimaschutz / Nachhaltigkeit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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23.09.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Wegberg hat auf diversen städtischen Gebäuden Photovoltaik Anlagen (PV-Anlagen) installiert. Die Summe der installierten Leistung aller PV Anlagen lag Ende 2024 bei etwa 400 kWp. Der Ausbau der PV Anlagen ist erklärtes Ziel der Politik in der Stadt Wegberg (VO/0040/25).
Am 21. März 2022 haben sich rund 50 Landkreise, Kommunen, Unternehmen und Projektträger zusammengeschlossen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien im Rheinischen Revier zu beschleunigen. Dazu wurde ein Gigawattpakt mit der Landesregierung geschlossen. Ziel ist es, die Stromerzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Energien bis 2028 auf fünf Gigawatt mehr als zu verdoppeln. Der Gigawattpakt ist wie die Energiewende ein gesellschaftliches Gemeinschaftsprojekt, bei dem jeder Akteur seinen Beitrag einbringen soll. Am 05. März 2024 ist ein neues Förderprogramm mit einem Volumen von € 60 Mio. angelaufen. Das Programm setzt sich aus zwei Fördergegenständen zusammen:
1. Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden.
Gefördert werden Systeme aus reinen PV-Dachanlagen und zusammen mit Batteriespeichern auf kommunalen Gebäuden zur Stromerzeugung für den Eigenverbrauch.
2. Planungsleistungen zum Photovoltaikausbau.
Gefördert werden Planungsvorhaben zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen zur Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen.
Die Stadt Wegberg gehört zum Rheinischen Revier und erfüllt somit die Fördervoraussetzungen.
Vor dem Hintergrund der Gigawattpakt Förderung von aktuell 95 % hat der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL) der Stadt Wegberg in seiner Sitzung von 01.04.2025 die Verwaltung beauftrag alle Liegenschaften der Stadt Wegberg auf ihr Potential und die Wirtschaftlichkeit zu überprüft und wo möglich förderfähige PV Anlagen zu errichten (VO/0037/25).
Nach einer ersten Analyse der Dachflächen ging die Verwaltung im April 2025 von einem Investitionsvolumen bis zu € 1 Millionen für förderfähige PV Analgen aus.
Nach dem Beschluss des WBVL vom 01.04.2025 wurden 10 Gebäudedachflächen identifiziert, die für die Gigawattförderung in Frage kommen.
Für diese Gebäude wurden Planungsleistungen vergeben, Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsberechnungen erstellt. Die Kosten der Planungsleistungen belaufen sich auf € 160.650,00 und werden in laufenden Haushalt 2025, durch die Investitionsnummer Klimaschutz 140101I001, gedeckt. Die Planungsleistungen sind zu 95 % förderfähig.
Um die Förderanträge für die potentiellen Dachflächen PV Anlagen beim Fördermittelgeber des Gigawattpaktes zu stellen, müssen im Haushalt der Stadt Wegberg Investitionsmittel in Höhe von € 1.052.019,66 eingestellt werden. Diese werden nach Errichtung der PV Anlagen und Abrechnung der Maßnahme mit dem Fördermittelgeber voraussichtlich im Haushalt in Höhe von € 999.418,68 wieder vereinnahmt.
Durch den Bau der unten aufgeführten PV Anlagen werden die aktuell installierten kWp auf kommunalen Liegenschaften fast verdoppelt. Die prognostizierte Stromerzeugung der neuen Anlagen liegt bei 368.862 kWh, der Eigenverbrauch bei 295.090 kWh. Bei einem aktuellen Stromeinkaufspreis von € 0,252 / kW entspricht dies einer jährlichen Einsparung im Stromeinkauf von € 74.362,68.
Die CO₂ Einsparung liegt 239,76 t pro Jahr (CO₂ Äquivalent von 650 g pro kWh).
Liegenschaft | Investition | Summe Investition inkl. Planungs-leistungen | Eigenanteil Stadt Wegberg | PV Anlage in kWp | Prog. Stromerzeugung in kWh |
Maximilian-Kolbe-Gymnasium | PV Anlage mit Speicher | 253.414,46 € | 12.670,72 € | 98,90 | 94.237 |
Feuerwache | PV Anlage mit Speicher | 170.367,72 € | 8.518,39 € | 59,34 | 56.556 |
Rathaus | PV Anlage mit Speicher | 65.049,79 € | 3.252,49 € | 22,79 | 23.197 |
Grundschule Arsbeck | PV Anlage mit Speicher | 142.050,75 € | 7.102,54 € | 48,16 | 45.787 |
Baubetriebshof Wegberg | PV Anlage mit Speicher | 116.681,24 € | 5.834,06 € | 30,96 | 29.535 |
Edith-Stein-Realschule und Mensa | PV Anlage mit Speicher | 168.767,12 € | 8.438,36 € | 56,76 | 54.059 |
Grundschule Rath-Anhoven | PV Anlage mit Speicher | 106.263,44 € | 5.313,17 € | 29,24 | 27.766 |
Grundschule Wildenrath | PV Anlage mit Speicher | 95.398,79 € | 4.769,94 € | 26,66 | 23.924 |
Kindergarten Merbeck | PV Anlage mit Speicher | 51.640,95 € | 2.582,05 € | 8,60 | 8.185 |
Familienzentrum Sonnenschein | PV Anlage mit Speicher | 43.035,40 € | 2.151,77 € | 5,16 | 5.616 |
Summe |
| 1.212.669,66 €* | 60.633,48 €* | 386,57 | 368.862 |
* inkl. Planungskosten die im Haushalt 2025 bereits eingestellt sind.
Um den Bau der PV Anlagen zeitnah voranzutreiben müssen im Haushalt 2025 nachträglich Mittel in Höhe von € 1.052.019,66 für die Errichtung von Dachflächen PV eingestellt werden. Durch diese Maßnahme könnte die Verwaltung noch im laufenden Jahr 2025 die Förderanträge beim Fördermittelgeber in voller Höhe stellen. Die Mittel werden in 2025 nicht mehr verausgabt, sie dienen lediglich dem Nachweis der Eigenmittel gegenüber dem Fördermittelgeber. (Mittel Klimaschutz HFA Vorlage vom 09.09.2025 VO/0150/25)
Die aktuelle Bearbeitungsdauer der Förderanträge durch den Fördermittelgeber für den Gigawattpakt beträgt ca. 3 bis 6 Monate.
Durch eine Mittelübertagung erhofft sich die Verwaltung die Förderzusage im Frühjahr 2026 zu erhalten um dann die PV Anlagen auszuschreiben, die Leistungen zu vergeben und die Anlagen zu errichten.
Sollte eine Mittelübertragung in 2025 nicht möglich sein, ruht der Vorgang bis zum Beschluss des Haushaltes 2026.
Die Verwaltung geht davon aus, dass dann aufgrund des zeitlichen Rahmens der Erteilung der Förderzusage, der Ausschreibung und der Vergabe mit der Errichtung der PV Anlagen nicht vor 2027 begonnen werden kann. Das Förderfenster schließt im Jahr 2028.
Im Haushalt 2025 sind für das Produkt 120101S041 „Sanierung Bahnhofstraße“ Mittel in Höhe von € 2.120.000,00 per Verpflichtungsermächtigung eingestellt. Diese Maßnahme wird in 2025 Jahr nicht mehr umgesetzt.
Die Verwaltung schlägt vor, aus dem Produkt 120101S041 Mittel in Höhe von € 1.050.000,00 per Verpflichtungsermächtigung auf die Maßnahme Klimaschutz Investitionsnummer 140101I001, zu übertragen.
Durch die Verpflichtungsermächtigung würde der Haushalt 2025 nicht belastet, die Verwaltung könnte aber gegenüber dem Fördermittelgeber die investiven Mittel für die geplanten PV Anlagen nachweisen.
Die mögliche Stromeinkaufsersparnis durch Eigenverbrauch des durch die neuen PV Anlagen produzierten Stroms liegt bei € 6.196,89 pro Monat.
Ist die Vorlage klimarelevant? | Ja X | Nein | |||
Treibhausgas-Ausstoß in CO2e | Erhebliche Reduktion X | Geringfügige Reduktion
| Geringfügige Erhöhung | Erhebliche Erhöhung | Nicht ermittelbar |
Bemerkung
| CO₂ Einsparung 19,98 t pro Monat. | ||||
