Entscheidungsvorlage - VO/0150/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Für die Haushaltsplanung 2026 hat sich die Stadt Wegberg ein festes Haushaltsbudget von 25 Mio. € auferlegt und durch einen Ratsbeschluss beschließen lassen (VO/0007/25). Das Budget beinhaltet sowohl den aktuellen jährlichen Werteverzehr (ca. 8 Mio. €) sowie den voraussichtlichen Bedarf 2026, der durch die Fachbereichsleitungen vor Ratsbeschluss erfragt wurde. Das Budget von 25 Mio. € ist auskömmlich, da es geeignet ist, nicht nur den jährlichen Werteverzehr vollständig auszugleichen, sondern auch wesentliche Investitionen zur Weiterentwicklung der städtischen Infrastruktur ermöglicht. Das Budget muss in Anbetracht der tatsächlichen und geplanten Leistungsfähigkeit, unter Berücksichtigung der angespannten städtischen Haushaltssituation und im Vergleich mit vergleichbaren Kommunen ähnlicher Größenordnung als ambitioniert gelten.

Dieses Budget wurde sodann auf die einzelnen Fachbereiche entweder nach tatsächlichem Bedarf oder dem prozentualen Werteverzehr aufgeteilt, um die städtische Investitionstätigkeit gezielt zu steuern. So auch geschehen bei der Gebäudewirtschaft; dem Fachbereich wurde ein Budget in Höhe von 4.007.230 € bereitgestellt. Dieses Budget gilt sowohl für die neuen Investitionsplanungen 2026, als auch für die Ermächtigungsübertragungen des Haushaltsjahres 2025 (und Vorjahre) einschließlich bereits eingetragener Bestellungen/Reservierungen in das neue Jahr 2026.

Zum Stand 27.08.2025 sind maximale Ermächtigungsübertragungen von 2025 auf 2026 in Höhe von 4,7 Mio. € notwendig. Nach Meldung der Gebäudewirtschaft beabsichtigt dieser noch im Laufe des Haushaltsjahres 2025 die maximale Ermächtigungsübertragung auf 1.5 Mio. € zu reduzieren.

Unter Berücksichtigung dieser Zahlen würden der Gebäudewirtschaft noch ein freies Budget für Neuanmeldungen im Rahmen der Investitionsplanung 2026 in Höhe von 2,5 Mio. € zur Verfügung stehen. 

Ausgenommen der Kosten der Sanierung der Erich-Kästner-Schule (in 2026) wurden für den Investitionsplan 2026 3.2 Mio. € gemeldet. Hieraus ergibt sich noch eine Budgetüberschreitung von 0,7 Mio. €.

Zwei Punkte veranlassen das technische Dezernat jedoch trotzdem dazu, eine Anpassung des Budgets zu beantragen:

Unterjährig, nach erfolgter Budgetverteilung, eröffnete sich die Möglichkeit zur Nutzung eines Förderprogrammes zur Sanierung der Erich-Kästner-Grundschule („Energetische Sanierung kommunaler Gebäude – Rheinisches Revier“). Die Förderquote beträgt ca. 92.5 %, der Eigenanteil ist durch die Kommune zu tragen. Eine Sanierung der Schule ist seit Längerem angezeigt, aus finanziellen Eigenmitteln bislang aber nicht darstellbar. Hier ergibt sich eine große Chance für die Stadt und die Schule. Das Maßnahmenvolumen (Sanierungen unter Denkmalschutz, Renovierungen und ein geplanter Anbau) wird sich aller Voraussicht nach in einem niedrigen zweistelligen Millionenbereich befinden. Der Förderantrag soll, aufgrund der zu erzielenden Kostengenauigkeit, erst zum Ende des Jahres 2026 gestellt werden. Bis dahin muss die Stadtverwaltung die bisher anfallenden Mittel vorfinanzieren, wobei eine Rückzahlung in Aussicht gestellt wird.

Die Höhe der Vorfinanzierung würde für die reine Maßnahme, ohne Personalkosten, im Jahre 2026 derzeit 2.6 Mio € betragen. Die Stadt und auch die Politik (Beschluss WBVL vom 17.06.2025) sind sich darüber einig, dass die Chance des Förderprogramms für die Stadtverwaltung genutzt werden sollte. Klar muss dabei aber auch sein, dass das Maßnahmenvolumen außerhalb der zugewiesenen Budgetierung veranschlagt sein muss, da die Gebäudewirtschaft sonst in den anderen Tätigkeitsbereichen handlungsunfähig wäre. Damit einhergehend erfolgte auch eine Personalanmeldung einer Ingenieursstelle zur Sicherstellung der abgeordneten Projektleitung der Maßnahme für die Haushaltsplanung der Jahre 2026 bis 2029 (daraus resultiert eine Leistungssteigerung der umsetzbaren Volumina der Gebäudewirtschaft – bis dato nicht berücksichtigt).

Ein weiterer Punkt, der bisher bei der Budgetermittlung für 2026 nicht berücksichtigt werden konnte, ist der bereits erwähnte zusätzliche Investitionsbedarf im Bereich des Klimaschutzes. Bisher war diese Stelle ausschließlich theoretisch ausgerichtet. Diese Ausrichtung wurde nach Budgetermittlung um einen zusätzlichen praktischen Schwerpunkt ergänzt; so beschieden durch die Erstellung von Photovoltaik (PV) - Anlagen auf städtischen Liegenschaften.

Geplant ist für das Jahr 2026 eine Verausgabung von ca. 1.0 Mio €, wovon ca. 950.000 € gefördert werden und ein Eigenanteil von 50.000 € verbleibt. Dies stellt ebenfalls eine erhebliche geplante Leistungssteigerung zur Verausgabung der Volumina innerhalb des technischen Dezernates dar.

Das Budget der Gebäudewirtschaft sollte um diesen Betrag erhöht werden. Wenn der Rat dies bewilligt, könnte der verbleibende Handlungsspielraum von rund 0,3 Mio. € noch für kleinere Nachmeldungen (Möbelmeldungen, Kostenanpassungen Grenzlandbad und Turnhalle am Grenzlandring) vorgesehen werden; eine Ausschöpfung des zugeteilten Budgets ist beabsichtigt.

Summiert man die Mittel der Vorfinanzierung der Erich-Kästner-Grundschule und die Herstellungskosten der PV-Anlagen, so erhält man einen Betrag von 3.6 Mio. €, welcher ungefähr das eigentlich veranschlagte Budget der Gebäudewirtschaft bereits auskleiden würde.

Nach aktuellem Stand können die Mittel auch nicht durch frei verfügbares Budget anderer Fachbereiche der Gebäudewirtschaft zur Verfügung gestellt werden. Daher beantragt das technische Dezernat zwei Ausnahmen zur fixen Haushaltsbudgetierung der Gebäudewirtschaft, begründet durch folgende Fördermaßnahmen:

1) Die Maßnahme der Sanierung der Erich-Kästner-Grundschule in Höhe von 2.6 Mio. € für das Haushaltsjahr 2026.

2) Die Errichtung der PV-Anlagen in Zuständigkeit des Klimaschutzmanagers in Höhe von 1.0 Mio. €.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

 

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt, dass die Sanierungsmaßnahme der Erich-Kästner-Grundschule entgegen des Ratsbeschlusses vom 06.05.2025 nicht mit in die Orientierungswerte für die Investitionsplanung 2026 einbezogen werden muss. Ferner soll für das Jahr 2026 das Budget der Gebäudewirtschaft um 1.0 Mio. € erhöht werden, um die PV-Anlagen durch den Klimaschutzmanager erstellen lassen zu können.

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