Entscheidungsvorlage - VO/0164/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

„Am Grüngürtel“

Östlich der Kläranlage Wegberg befinden sich die Flächen, Gemarkung Wegberg, Flur 46, Flurstücke 90,91,131, Größe 1,6 ha, die im Besitz der Stadt Wegberg sind. Auf den Flurstücken befindet sich eine ehemalige Hausmülldeponie, die von einer Wiese bedeckt ist.

Durch Beschluss des Rates der Stadt Wegberg vom 06.05.2025 (VO/0034/25) soll auf diesen Flächen eine Freiflächen-Photovoltaikanlage (PV Anlage) errichtet werden.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan für die Errichtung der PV-Anlage mit Bilanzierung von Ausgleichsmaßnahme erstellt. Der Ausgleichsbedarf nach dem Verfahren des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Verfahren (LANUV) ergibt 19.759 Ökopunkte. Ökopunkte sind ein Instrument des Naturschutzes, mit dem der Flächenverbrauch durch Bauprojekte kompensiert wird. Sie werden für die ökologische Aufwertung von Flächen vergeben. Diese Punkte können dann von Bauherren erworben werden, um ihre Eingriffe in die Natur auszugleichen, was einen Handel mit Ökopunkten entstehen lässt. Der Preis für einen Ökopunkt im Kreis Heinsberg liegt aktuell bei € 3,80. 

Für die Baumaßnahme zur Errichtung der Freiflächen PV-Anlage am Feltenberg liegt der Kaufpreis für die benötigen Ökopunkte bei € 75.084,20.

 

Im Rahmen des Planungsverfahren der PV-Anlage Feltenberg schlägt die Verwaltung vor, eine Fläche „Am Grüngürtel“ aufzuforsten. Zur Förderung der Biodiversität und Vernetzung von Grünflächen soll die landwirtschaftlich genutzte Fläche, Gemarkung Wegberg, Flur 95, Flurstück 78, Größe 5.501 m², aufgeforstet werden. Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Wegberg. Durch diese Aufforstung können 24.485 Ökopunkte generiert werden.

 

„Fasanenweg“

Die Stadt Wegberg plant die Erweiterung der Elisabethstraße bzw. Rumpenbachstraße in Wildenrath um ca. 2,50 Meter. Bei dem hierfür benötigten Grundstück, Gemarkung Wegberg, Flur 18, Flurstück 708, Größe von 439 m², handelt es sich um Wald im Sinne des Forstgesetzes. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Wegberg.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde ein Antrag auf Waldumwandlung beim Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde gestellt. Als Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft schlägt die Verwaltung vor, die Fläche Gemarkung Arsbeck, Flur 46, Flurstück 25, Größe 1033 m², Grünland, mit standortgerechten Laubbäumen aufzuforsten.

 

Die Aufforstungen der Flächen „Am Grüngürtel“ und „Fasanenweg“ soll zur Verstetigung des ökologischen und nachhaltigen Bewusstseins im Rahmen von Pflanzaktionen mit Firmen, Schulen und Kindertagesstätten umgesetzt werden. Der Bauhof der Stadt Wegberg wird die Maßnahmen in Kooperation mit dem Forstamt Rureifel-Jülicher Börde koordinieren.

 

 

 

 

 

Ist die Vorlage klimarelevant?

Ja              X

Nein

Treibhausgas-Ausstoß in CO2e

Erhebliche Reduktion

       X

Geringfügige Reduktion

      

 

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche Erhöhung

Nicht ermittelbar

 

Bemerkung

 

 

Ein Hektar Wald bindet 8 t CO2 pro Jahr.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Verwaltung steht aktuell mit verschiedenen Firmen und Unternehmen in Kontakt, diese würden die Kosten für das Pflanzgut übernehmen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus beschließt die Erstaufforstungen der beiden Flurstücke wie oben beschrieben.

 

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