Entscheidungsvorlage - VO/0168/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 30 ff LFoG NRW hat jede Gemeinde für ihren Waldbesitz einen jährlichen Wirtschaftsplan auf Grundlage eines gültigen Forsteinrichtungswerkes zu erstellen.

Dies geschah in den letzten Jahren automatisiert und abgestimmt zwischen der Stadt Wegberg und Landesbetrieb Wald und NRW, auf Grundlage des gültigen Forsteinrichtungswerkes für die Stadt Wegberg.

 

Die in den letzten Monaten im politischen Raum Wegberg geführten Diskussionen und der einsetzende Dialog über die zukünftige Ausrichtung der Waldbewirtschaftung der Stadt Wegberg haben dazu geführt, dass die klimatischen Veränderungen unserer Umwelt vermehrt Eingang und Berücksichtigung in die zukünftige Bewirtschaftung des Waldes der Stadt Wegberg finden sollen.

 

Aufgrund der enormen Komplexität des Themas wurde dahingehend angeregt, eine „Klimapotentialstudie“ für den Stadtwald Wegberg zu erarbeiten.

Dabei sollen sowohl die gesetzlichen Vorgaben und Fördermöglichkeiten als auch die sozioökonomischen und -ökologischen Möglichkeiten bei der Bewirtschaftung des stadteigenen Waldes Berücksichtigung finden.

 

Mit Datum vom 08. September 2025 fand in der Wegberger Mühle eine Besprechung zum Thema Forstwirtschaftsplan 2026 zwischen Vertretern der Stadt Wegberg, den politischen Fraktionen sowie den Umweltverbänden der Stadt Wegberg statt.

Hierbei wurde sich darauf verständigt, bis zum Ergebnis einer solch komplexen Studie, die planbaren forstlichen Ausgaben auf das unbedingte Mindestmaß zu beschränken und nur die Maßnahmen durchzuführen, welche zur Sicherung der getätigten Investitionen der letzten Jahre unerlässlich sind.

 

Es handelt sich für das Jahr 2026 um Ausgaben für den Kulturfreischnitt der Kulturen im Bereich Wegberg-Wildenrath, welche zur Sicherung von verdämmenden Beikräutern gegen Überwucherung freizustellen sind.

 

Klimacheck:

 

Ist die Vorlage klimarelevant?

Ja

x

Nein

Treibhausgas-Ausstoß in CO2e

Erhebliche Reduktion

x

Geringfügige Reduktion

 

 

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche Erhöhung

Nicht ermittelbar

Bemerkung

 

 

Einsparung durch Wald von 8t Co2 pro Hektar pro Jahr.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Der Aufwand für die im Forstwirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 genannten Maßnahmen in Höhe von 6.694,00 Euro wird im Produkt Wald,- Forst- und Landwirtschaft (13 03 00) beim Sachkonto 522130 (Instandhaltung; Forstwirtschaftsplan) für den Haushaltsplan 2026 angemeldet.

 

 

 

Alternativen:

 

-Keine-

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Wegberg vorzuschlagen, den Forstwirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 zu beschließen und im Haushalt 2026 die Aufwendungen wie dargestellt zu veranschlagen.

 

 

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Anlagen

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