Entscheidungsvorlage - VO/0134/25
Grunddaten
- Betreff:
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Einstellung eines Steetworkers/ einer Streetworkerin hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 18. Mai 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport (BISKDS)
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Entscheidung
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07.10.2025
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Bereit
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Datum vom 18.05.2025 hat die SPD-Fraktion den beiliegenden Antrag nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg eingereicht.
Hierin wird beantragt, eine zweite Streetwork-Stelle zu schaffen.
Originär zuständig für die offene Jugendhilfe ist das Kreisjugendamt Heinsberg. Obwohl eine sachliche Zuständigkeit der Stadt Wegberg fehlt, haben sich Rat und Verwaltung bereits 2010 dazu entschieden, eine Stelle im Bereich Streetwork zu schaffen. Als Grundlage für die Arbeit diente ein Konzept, das von der damaligen Sozialarbeiterin in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erarbeitet wurde. Ziel war es, eine Stelle zu schaffen, die zwischen Jugendlichen und Erwachsenen vermitteln kann und problembehaftete Stellen aufsucht und versucht, Jugendlichen in stark belasteten Situationen eine Perspektive zu bieten. Als Ziel wurde seinerzeit eine „Vermittlung in professionelle Beratungsangebote“ wie Drogen- und Obdachlosenhilfe ausgerufen. Das Angebot sollte also sehr niedrigschwellig sein.
Am 02.05.2011 wurde eine Streetworkerin eingestellt, die bereits im Herbst desselben Jahres ein Konzept vorgelegt hat, auf dessen wesentlicher Grundlage noch heute gearbeitet wird. Seit 2019 wird die Stelle von Frau Wernery ausgefüllt, die im Sozialraum gut vernetzt ist und in vielen Bereichen mit Kooperationspartnern (Schulsozialarbeit, Jugendzentrum Katho, Jugendamt usw.) zusammenarbeitet. Insbesondere die Einzelfallhilfe und der erlebnispädagogische Bereich wurden von Frau Wernery durch zusätzliche Angebote stark erweitert.
Die nun im Antrag der SPD-Fraktion festgestellten Probleme, die auch von der Streetworkerin in ihren Jahresberichten so dargestellt werden, führten bereits 2010 zu den Überlegungen, eine Streetwork-Stelle einzurichten. Insoweit hat sich hier leider wenig verändert. Neu hingegen ist die Intensität des Drogenmissbrauchs, die aber -auch auch nach Aussage der Polizei- im Vergleich zu den Nachbarkommunen in Wegberg nicht überdurchschnittlich ausgeprägt ist. Auch die im letzten Bericht der Streetworkerin dargestellte zunehmende Bewaffnung mit Messern ist ebenfalls kein Alleinstellungsmerkmal für Wegberg, sondern eher eine bundesweit festzustellende Tatsache.
Kennzeichnend für Streetwork ist die aufsuchende Jugendarbeit, die leicht zugängliche Hilfsangebote bietet. Im Betätigungsfeld ist jedoch zu beachten, dass auch andere Stellen in unserer Stadt spezielle Angebote im Bereich der Jugendhilfe vorhalten, die auf bestimmte Zielgruppen oder Problemlagen ausgerichtet sind. Dies sind AWO, Jugendheime, Familiengrundschulzentrum, Jugendamt und Schulsozialarbeit. Diese Angebote sind auf die jeweiligen Bedürfnisse der einzelnen Personenkreise abgestimmt und werden auch durch entsprechende Fachkräfte betreut. Eine gute Nutzung der bestehenden Angebote ist daher sinnvoll, um eine Überlappung zu vermeiden und die Ressourcen effizient zu nutzen. Um die Angebote untereinander besser zu koordinieren, ist vom Kreisjugendamt ein Gesprächskreis initiiert worden, in dem die wesentlichen Akteure im Bereich der Jugendarbeit eingeladen sind. Dieser „Wegberger Zirkel“ hat sich bereits an zwei Terminen getroffen und hat zum Ziel, die Jugendarbeit unter Einbindung aller Beteiligten in Wegberg besser zu koordinieren.
Ein weiterer wichtiger Punkt neben der aufsuchenden Jugendarbeit ist die Einzelfallhilfe, die ebenfalls originäre Aufgabe des Kreisjugendamtes ist und die durch die Jugendamtsumlage durch die Stadt mitfinanziert wird. Für individuelle Unterstützung und Beratung bei besonderen Problemlagen ist das Kreisjugendamt die zuständige Stelle. Es ist wichtig, dass diese Aufgaben dort verbleiben, um eine fachgerechte und koordinierte Betreuung sicherzustellen.
Im Gegensatz zur öffentlichen Jugendhilfe, zu deren Pflichtaufgabe die offene Jugendarbeit gehört, ist bei freiwilligen Angeboten der Stadt auch immer die finanzielle Situation zu berücksichtigen. Die Ressourcen sind begrenzt und eine zusätzliche Stelle würde erhebliche personelle und damit auch finanzielle Mittel erfordern. Ohne eine gesicherte Finanzierung und eine klare Zuständigkeit ist eine nachhaltige Umsetzung aber nicht möglich. Die derzeitige Arbeit hat dem zuständigen Fachbereich, der koordinierte und umfassende Jugendarbeit (wie im Jugendamt) alleine aufgrund der Personal- und Aufgabenstruktur nicht leisten kann, auch gezeigt, dass Jugendarbeit außerhalb der vorgesehenen Strukturen nur begrenzt leistbar ist.
Die Bedeutung der offenen Jugendarbeit in unserer Stadt wird von allen Beteiligten anerkannt. Es ist jedoch aus den genannten Gründen notwendig, die bereits bestehenden Strukturen intensiv zu nutzen und für einzelne Probleme, gegebenenfalls gemeinsam mit dem Jugendamt und anderen Akteuren, nach Lösungen zu suchen, die den Bedarf decken, ohne die vorhandenen Ressourcen zu überfordern.
Aufgrund der fehlenden Zuständigkeiten und Strukturen und vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltslage schlägt die Verwaltung daher vor, keine zweite Stelle in diesem Bereich einzurichten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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180,8 kB
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