Mitteilungsvorlage - VO/0169/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

  1.     Liste der offenen Anträge

 

Die aktuelle Liste der noch unerledigten Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport fallen, ist als Anlage der Vorlage beigefügt.

 

 

 

  1.     Bericht über die Situation der Flüchtlinge

 

Die aktuell 189 Flüchtlinge sind in Wegberg wie folgt untergebracht:

 

Nordstraße:    178 Personen

 

Philosophenweg:       11 Personen

 

Insgesamt:     189 Personen

 

Aktuell werden der Stadt Wegberg derzeit kaum mehr Wohnsitzzuweisungen nach § 12a AufenthG zugeteilt. Bislang waren das vor allem Flüchtlinge aus Syrien. Über die Asylverfahren dieses Personenkreises wird aufgrund der aktuellen Entwicklung in Syrien derzeit nicht abschließend entschieden, sodass die Flüchtlinge aus Syrien in den zentralen Unterbringungseinrichtungen verweilen oder im laufenden Verfahren anderen Städten zugewiesen werden. Da sich in Wegberg eine Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes befindet, erfolgt keine Zuweisung im laufenden Verfahren nach Wegberg.

 

Familiennachzug:

 

Es ist weiterhin ein Familiennachzug, insbesondere aus der Türkei, zu beobachten. Dieser bezieht sich vor allem auf Einzelpersonen, die bereits in Wegberg leben.

 

Die Aufnahmeverpflichtung für die Stadt Wegberg liegt derzeit bei 293 Personen. Aktuell sind 189 Personen aus dem Personenkreis der Menschen mit Wohnsitzverpflichtung der Stadt zugewiesen.

 

 

 

  1. Elternbeiträge Offene Ganztagsgrundschule (OGS)

 

Die Elternbeiträge der OGS wurden zuletzt 2023 angepasst. Durch die allgemein gestiegenen Kosten ist die Maßnahme deutlich defizitär und schließt für das Schuljahr 2024/25 mit einem vorläufigen Endergebnis von rund -858.361,00 €. Durch den Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz werden in Zukunft weitere hohe Investitionen getätigt werden müssen, denen keine echte Refinanzierung entgegensteht.

 

In offenen Ganztagsschulen im Primarbereich kann der Schulträger oder der öffentliche Jugendhilfeträger ab dem 1. August 2025 Elternbeiträge bis zur Höhe von 235 € pro Monat pro Kind erheben und einziehen. Ab dem 1. August 2026 erhöht sich diese Höchstgrenze jährlich zum Schuljahresbeginn – kaufmännisch gerundet – um jeweils 3%.

 

Um zumindest einen Teil der ungedeckten Ausgaben aufzufangen, soll der maximale Elternbeitrag, der nach Nummer 9 des Erlasses „Gebundene und offene Ganztagsgrundschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe 1“ erhoben werden darf, in Höhe von 235,00 € monatlich erhoben werden. Die unteren Beitragsstufen sollen ebenfalls entsprechend angepasst werden.

 

Die Verwaltung beabsichtigt daher vor dem Hintergrund der Haushaltslage ab dem 01.08.2026 die Elternbeiträge anzuheben. Der Sachverhalt wird nochmal aufbereitet und im Frühjahr 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 

  1. Erhebung eines Eigenanteils am Deutschlandticket

 

Die Konferenz der Verkehrsminister der Länder hat am 18.09.2025 bekanntgegeben, dass der Preis für das Deutschlandticket von derzeit 58,00 € auf 63,00 € angehoben werden soll. Es ist zu befürchten, dass die Finanzierung dieser Erhöhung im Bereich der Schülerbeförderung auch zu Lasten der Kommunen gehen wird.

 

Bietet der Schulträger oder ein von ihm beauftragtes Verkehrsunternehmen im Rahmen eines besonderen Tarifangebots der Verkehrsunternehmen Schülerzeitkarten an, die über den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Benutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs berechtigen, kann der Schulträger nach § 2 der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO -) einen von den Eltern oder der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler zu tragenden Eigenanteil von bis zu 14 Euro je Beförderungsmonat festsetzen. Von Eltern mit mehreren anspruchsberechtigten Kindern dürfen Eigenanteile nur für zwei Kinder in der Reihenfolge ihres Alters erhoben werden, für das zweite Kind nur bis zu 7 Euro je Beförderungsmonat. Dies ist im Falle des Deutschlandtickets und des Schoko-Tickets so. Die Eltern der Schülerinnen und Schüler aus Mönchengladbach zahlen bereits diesen Eigenbeitrag, da schon seit Jahren Schoko-Tickets an diesen Personenkreis ausgegeben werden.

Die Verwaltung beabsichtigt daher vor dem Hintergrund der Haushaltslage, ab dem 01.08.2026, in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsunternehmen West-Verkehr diese Eigenbeteiligung zu erheben. Der Sachverhalt wird nochmal aufbereitet im Frühjahr 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 

  1. Übergang von den Grundschulen zu den weiterführenden Schulen

 

Mit Stand 31.08.2025 ergeben sich folgende Zahlen bei den Grundschulabgängern und daraus folgend die Anmeldungen für die weiterführenden Schulen der Stadt Wegberg:

 

                          Grundschule

Arsbeck u. Wildenrath

Beeck

Rath-Anhoven

EK-GS u. Merbeck

Gesamt

 

 

 

 

 

 

 

Entlass-Schüler

60

43

26

118

247

 

 

 

 

 

 

Max.-Kolbe-Gymnasium

21

21

0

53

95

Edith-Stein-Realschule

10

11

8

43

72

Schule am Grenzlandring

6

1

1

9

17

 

        37

(62 %)

33

(77 %)

9

 (35 %)

105

 (89 %)

184

(75 %)

 

 

 

 

 

 

Gymnasien Erkelenz

 

3

10

1

14

Realschule Erkelenz

 

2

2

3

7

Janusz Korczak Realschule Schwalmtal

 

 

1

4

5

Hauptschule Erkelenz

 

 

1

 

1

GS Hückelhoven

 

1

 

 

1

GS Wassenberg

22

1

1

4

28

Gesamtschule Hardt

 

1

1

 

2

Freie Waldorfschule

 

2

 

 

2

David Hirsch Förderschule

 

 

1

 

1

Peter-Jordan-Schule Hückelhoven

1

 

 

 

1

Gesamt:

23

10

17

12

62

 

Sogenannte „Einpendler“ haben sich an den 3 weiterführenden Schulen in Wegberg für das kommende Schuljahr aus folgenden Orten angemeldet:

 

aus

Erkelenz

MG

Nieder-krüchten

Wassenberg

Hückelhoven

Sonstige

Gesamt

MKG

3

2

1

 

 

1

7

ESR

3

27

 

 

 

2

32

HS

 

 

 

1

1

 

2

 

Dies ergibt in Summe:

 

-         eine Auspendlerquote von 25 %,

-         eine Einpendlerquote von 17% und

-         ein Saldo von -8 %

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport nimmt die Mitteilungen des Bürgermeisters zur Kenntnis.

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Anlagen

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