Entscheidungsvorlage - VO/0170/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Empfehlung des früheren Ausschusses für Bildung, Integration und Soziales hatte der Rat in seiner Sitzung am 23.06.2020 die Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Wegberg beschlossen und die Verwaltung beauftragt, ab 2021 die Position eines Beauftragten zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen (m/w/d) einzurichten.

 

Nach Ausschreibung der Stelle nimmt Frau Petra Siegers die Aufgaben der Beauftragten zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen seit 2021 wahr. Die Wahlzeit von Frau Siegers endet mit Ablauf der Wahlzeit des aktuellen Rates.

 

Frau Siegers hat mitgeteilt, dass sie für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung steht. Insoweit beabsichtigt die Verwaltung die Funktionsstelle neu auszuschreiben.

 

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Wegberg wirkt der fachlich zuständige Ausschuss bei der Stellenbesetzung mit und richtet eine entsprechende Empfehlung an den Rat. Nach Vorliegen der Interessensbekundungen wird die Verwaltung daher einen entsprechenden Beschlussvorschlag einbringen.

 

Der beabsichtigte Ausschreibungstext, der veröffentlicht werden soll, liegt dieser Vorlage bei.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der geplanten Vorgehensweise zu.

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Anlagen

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