Entscheidungsvorlage - VO/0174/25

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach den Richtlinien zur Vereinsförderung in der Stadt Wegberg (Stand: 01.09.2020) können die städtischen Vereine investive Zuschussanträge nach Ziffer III.5 der Richtlinie stellen.

 

Der SC Wegberg hat einen solchen Antrag fristgerecht eingereicht. Dieser ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Mit der Investitionsmaßnahme „Sport am Beeckbach“ wurde der Tennenplatz im Hans-Gisbertz-Stadion zu einem Kunstrasenplatz umgebaut. Dieser soll grundsätzlich allen Fußballvereinen der Stadt zur Verfügung stehen. Da aber der SC Wegberg die Platzpflege übernommen hat, wird der Platz vorrangig von diesem genutzt werden. Anfragen zur Nutzung als Trainings-/ Ausweichplatz liegen auch von anderen Vereinen und einer vereinsungebundenen Initiative vor.

 

Bei der Neuerstellung des Kunstrasenplatzes wurde auch die alte Tribüne am ehemaligen Tennenplatz abgerissen. Ein Neubau war im Rahmen der Platzerstellung aber nicht berücksichtigt, so dass dafür derzeit von der Stadt kein Ersatz geschaffen werden kann.

 

Der SC Wegberg beabsichtigt nun, auf der städtischen Sportanlage -zwischen dem neuen Kunstrasenplatz und dem Naturrasenplatz- eine neue Tribüne in Eigenleistung zu errichten. Die Kosten hierfür wurden unter Beteiligung eines Ingenieurbüros auf 85.115,00 € beziffert. Hierzu wird ein städtischer Zuschuss in Höhe von 20% (17.023,00 €) beantragt.

 

Nach den Förderrichtlinien wird der Erwerb von Grundstücken und der Bau eigener Sportanlagen oder Vereinsheime bezuschusst. Es handelt sich beim beabsichtigten Vorhaben um den Bau einer Tribüne und damit nicht um den Bau einer eigentlichen Sportanlage, sondern um einen Zusatzbau, der nicht dem Sport und den Spielern, sondern dem Publikum dient. Dies wurde 2014 auch bei den Sportfreunden Uevekoven so gesehen, die einen gleichlautenden Antrag daraufhin zurückgezogen haben. Der SV Helpenstein hatte nach Rücksprache mit der Verwaltung seine Tribüne auch selbst erstellt.

 

Unabhängig von einer Bewertung der geplanten Maßnahme soll ein städtischer Zuschuss daher nicht gewährt werden.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport lehnt einen Zuschuss zum Neubau einer Tribüne im Hans-Gisbertz-Stadion ab.

Loading...