Entscheidungsvorlage - VO/0175/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinszuschüsse hier: Antrag des FC Wegberg-Beeck
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport (BISKDS)
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Entscheidung
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07.10.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach den Richtlinien zur Vereinsförderung in der Stadt Wegberg (Stand: 01.09.2020) können die städtischen Vereine investive Zuschussanträge nach Ziffer III.5 der Richtlinie stellen.
Der FC Wegberg-Beeck hat den als Anlage beigefügten Zuschussantrag gestellt. Hierin wird ein Zuschuss zum Ersatz der abgespielten Kunstrasenoberfläche iun Höhe von 200.000,00 € beantragt.
Die neue Oberdecke ist bereits eingebaut und ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn ist eingegangen und dem Ausschuss auch am 11.03.2025 bekannt gemacht. Über diesen Antrag wurde bislang noch nicht entschieden.
Der Verein hat weiter beantragt, anderen Vereinen in vergleichbaren Lagen gleichgestellt zu werden. Die entstandenen Kosten werden mit 297.000,00 € angegeben. Ein Förderantrag in Höhe von 200.000,00 € wurde gestellt. Nach den Richtlinien zur Vereinsförderung wäre damit ein Zuschuss in Höhe von 20%, d.h. 59.400,00 €, möglich .
Der FC Wegberg-Beeck hat den ehemaligen Tennenplatz in Beeck zum Kunstrasenplatz umgebaut und hierfür in erheblichem Maße Eigenmittel investiert. Ein Zuschuss aus den KP 2 Mitteln erfolgte seinerzeit in Höhe von 100.000,00 € von der Stadt (wie auch beim Kunstrasenplatz in Uevekoven). Durch die intensive Trainingsbelastung war die Kunstrasenoberfläche abgespielt und stellte eine Verletzungsgefahr dar. Der Verein sah sich daher gezwungen, hier unverzüglich zu handeln und hat unter Inanspruchnahme von Krediten die Oberfläche erneuern lassen. Hierdurch konnte der Spiel- und Trainingsbetrieb weitergeführt werden.
Der Verein pflegt die Platzanlage rund um den Kunstrasenplatz und das dazugehörige städtische Umkleidegebäude und erhält hierfür im Gegenzug eine jährliche Pauschale in Höhe von 25.000,00 €, die auch für 2025 bereits ausgezahlt wurde.
Nach Ziffer 5.3 der Richtlinien zur Vereinsförderung in der Stadt Wegberg
(Stand: 01.09.2020) ist Voraussetzung für eine Investitionsförderung gemäß Ziffer 5.1, dass eine haushaltsrechtliche Finanzierung durch die Stadt möglich ist, mit der Maßnahme vor Stellung des Zuschussantrages noch nicht begonnen wurde und eine Folgekostenberechnung vorgelegt wird. Die grundsätzliche Unterhaltung des geförderten Objektes muss sichergestellt sein. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht.
Unterhaltungsmaßnahmen an bereits bestehende Vereinseinrichtungen sind mit dem Grundförderbetrag bereits abgegolten und nicht förderfähig.
Da die Maßnahme bereits begonnen und fertiggestellt wurde, muss der Antrag nach den geltenden Regelungen abgelehnt werden.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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146 kB
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