Entscheidungsvorlage - VO/0178/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach den Richtlinien zur Vereinsförderung in der Stadt Wegberg (Stand: 01.09.2020) können die städtischen Vereine investive Zuschussanträge nach Ziffer III.5 der Richtlinie stellen.

 

Der SC Viktoria Rath-Anhoven hat einen solchen Antrag fristgerecht eingereicht. Dieser ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Hierin wird ein Zuschuss zum Bau einer Sportstätte, in Form eines Vereinsheimes mit Umkleiden und Duschen, gestellt. Die Kosten werden mit 58.905,00 € (netto 49.500,00 €) angegeben. In diesem Falle betrüge der Zuschuss (20%) 11.781,00 €.

 

Derzeit gibt es an den Sportplätzen in Rath-Anhoven für die Mannschaften keine Möglichkeit sich umzuziehen oder zu duschen. Das erfolgt in den Räumen der Turnhalle in Rath-Anhoven, die rund 400 Meter entfernt von den Fußballplätzen liegt.

 

Mit der Schaffung von Umkleide- und Duschmöglichkeiten und auch von ausreichenden WC Anlagen würde die Belegung der Turnhalle deutlich entschärft. Den Turnvereinen ständen damit erweiterte Zeiten in der Halle zur Verfügung, da die Umkleiden nicht mehr belegt werden müssen. Auch der Wasser- und Stromverbrauch würde sinken und damit die Stadt unmittelbar von Kosten entlasten.

 

Der Verein hat bereits im Antrag darauf hingewiesen, dass ein 20prozentiger Zuschuss zu den entstehenden Kosten nicht ausreichen wird, um das Projekt umzusetzen. Nach den derzeit geltenden Förderrichtlinien ist eine höhere Förderung jedoch nicht möglich.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten. Der Haupt- und Finanzausschuss berät und der Rat beschließt über die Haushaltsmittel im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan 2026.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport befürwortet den Zuschuss von maximal  11.781,00 € an den SC Viktoria Rath-Anhoven zum Bau von Umkleide- und Duschmöglichkeiten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Mittel in den Haushaltsplanentwurf für 2026 einzubringen, die dann noch vom Haupt- und Finanzausschuss beraten und vom Rat beschlossen werden müssen.

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Anlagen

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