Entscheidungsvorlage - VO/0179/25
Grunddaten
- Betreff:
-
20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik - In Berg" - Abwägung - Feststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
28.10.2025
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Wegberg hatte aufgrund eines Antrages eines Gewerbetreibenden in seiner Sitzung am 21.06.2022 den Aufstellungsbeschluss zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik – In Berg“ gefasst.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, eine im Flächennutzungsplan dargestellte Fläche für die Landwirtschaft künftig als ein Sondergebiet für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auszuweisen, um so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese beabsichtigte Nutzung zu schaffen. Durch die geplante Anlage soll erneuerbare Energie für einen angrenzenden Gewerbebetrieb (Antragsteller) erzeugt werden.
Das Plangebiet in einer Größe von 1,3 ha liegt in der Gemarkung Wegberg nördlich der Straße In Berg bzw. östlich des Feltenbergweges. Die genaue Lage des Plangebietes ist aus der Anlage 1 ersichtlich.
Als Anlage 2 ist die bisherige und die geplante Darstellung des Flächennutzungsplanes innerhalb des vorgenannten Plangebietes wiedergegeben.
Die Anlage 3 beinhaltet die Begründung einschließlich Umweltbericht zu dieser Flächennutzungsplanänderung.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 02.05.2025 bis einschließlich 16.05.2025 statt. Während dieses Zeitraumes wurden von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden wurde in der Zeit von 15.04.2025 bis einschließlich 15.05.2025 durchgeführt. Die in diesem Zeitraum eingereichten Stellungnahmen sind in tabellarischer Form zusammengefasst worden und der Anlage 4 zu entnehmen.
Die Veröffentlichung im Internet und Auslegung der 20. Änderung des Flächennnutzungsplanes erfolgt vom 26.09.2025 bis einschließlich 27.10.2025. Da zum Zeitpunkt der Erstellung und Versand dieser Vorlage die vorgenannte Frist noch nicht abgelaufen war, konnte eine tabellarische Zusammenstellung der eingegangenen Stellungnahmen nicht dieser Vorlage beigefügt werden. Diese Anlage 5 wird den Ratsmitgliedern vor der Sitzung separat zugestellt.
Der Antragsteller zu dieser Flächennutzungsplanänderung strebt eine Förderung der beabsichtigten Freiflächen – Photovoltaikanlage an. Aufgrund der damit verbundenen Fristen wird eine kurzfristige Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen anvisiert. Die Verwaltung schlägt daher vor, die erforderlichen Beschlüsse in dieser Sondersitzung des Rates zu fassen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt beschließt – unter Berücksichtigung der Ausführungen in den Anlagen 4 und 5 – den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen hinsichtlich der vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, wie dort beschrieben, zu folgen.
- Der Rat der Stadt fasst zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik – In Berg“ den Feststellungsbeschluss.
Das Plangebiet in einer Größe von rund 1,3 ha liegt in der Gemarkung Wegberg nördlich der Straße In Berg bzw. östlich des Feltenbergweges. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist aus der dieser Vorlage beigefügten Anlage 1 ersichtlich.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, eine im Flächennutzungsplan dargestellte Fläche für die Landwirtschaft künftig als ein Sondergebiet für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auszuweisen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderliche Genehmigung bei der Bezirkregierung Köln einzuholen und den Beschluss anschließend öffentlich bekanntzumachen.
Grundlagen für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist, in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994. Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt der Beschlüsse geltenden Fassung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
2,3 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
3,6 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
23,7 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
349,8 kB
|
