Entscheidungsvorlage - VO/0183/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt

In der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften am 17.06.2025 hatte die Verwaltung unter dem TOP 1.8 (VO/0103/25) das Förder­programm des Landes NRW „Energetische Sanierung kommunaler Gebäude im Rheinischen Revier“ vorgestellt, mit dem die geplanten Sanierungsmaßnahmen der Erich Kästner Grundschule und der Turnhalle der Schule am Grenzlandring finanziell realisiert werden sollen.

Im Hinblick auf die Sanierung der Erich Kästner Grundschule beschloss der Aus­schuss die von der Verwaltung vorgeschlagene weitere Vorgehensweise, die im nächsten Schritt die Erarbeitung eines umfassenden Sanierungs- und Raum­nutzungs­­konzeptes für die Schule und die OGS vorsah. Dieses Konzept soll der Verwaltung bis Ende Oktober vom beauftragten Planungsbüro vorgelegt, und dem Ausschuss in seiner Sitzung am 25.11.2025 zur Entscheidung vorgestellt werden.

Im Hinblick auf die Sanierung der Turnhalle der Schule am Grenzlandring beschloss der Ausschuss in seiner Sitzung am 11.09.2025 (siehe TOP 2.4, VO/0138/25), in der das Gesamtsanierungskonzept vorgestellt wurde, die Sanierung der Turnhalle.

Wie in den beiden vorgenannten Vorlagen dargestellt, ist das Förderprogramm mit sehr engen terminlichen Vorgaben verbunden, die es erforderlich machen, das EU-weite VgV-Verfahren zur Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen noch in diesem Jahr zu veröffentlichen. Vorgesehen ist hierfür Anfang Dezember.

Eine im Vergaberecht spezialisierte Kanzlei ist mit der Vorbereitung und Durchfüh­rung des Vergabeverfahrens beauftragt worden.

Mit der Eröffnung des Vergabeverfahrens Anfang Dezember geht die Stadt Wegberg eine vertragliche Verpflichtung ein. Sofern im Verfahren ein Angebot eingereicht wird, auf das nach Prüfung der Zuschlag zu erteilen ist, wird voraussichtlich März/April 2026 die formelle Beauf­tragung der Planungsleistungen zu erteilen sein.

Voraussetzung hierfür sind zum einen die erforderlichen Mittel im Jahr 2026. Diese werden für den Haushaltsplan 2026 angemeldet.

Zum anderen sind bei Veröffentlichung des Vergabeverfahrens Verpflichtungs­ermächti­­gungen in 2025 für beide Vorhaben in entsprechender Höhe erforderlich.

 

Höhe der erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen

Für die Sanierung der Erich Kästner Grundschule liegt die abschließende Sanie­rungs­konzeption mit der zugehörigen Kostenermittlung, aus der sich die tatsächlich erforderlichen Mittel für 2026 ermitteln lassen, noch nicht vor. Der Mittelbedarf (und damit die Höhe der Verpflichtungsermächtigung in 2025) wird vorläufig auf bis zu 2,6 Mio. € abgeschätzt. Die Höhe wird auf den noch festzulegenden Umfang der Sanierungs­maßnahme und den ermittelten Kosten noch angepasst.

Für die Sanierung der Turnhalle der Schule am Grenzlandring beträgt der für 2026 berechnete Mittelbedarf 432.000,- €.

Somit sind für die Eröffnung der Vergabeverfahren Anfang Dezember Verpflich­tungs­ermächtigungen in einer Gesamthöhe von bis zu 3.032.000,- € nötig und per Mittel­übertragung auf die beiden Investitionsmaßnahmen 030106 H002 (Sanierung Erich Kästner Grundschule) und 011304 H672 (Sanierung Turnhalle der Schule am Grenzlandring) zu übertragen.

Die Mittelübertragung erfolgt von den im Abschnitt „Kosten und Finanzierung“ aufge­listeten zwei Investitionsmaßnahmen. Bei diesen beiden Maßnahmen werden die im Haushaltsplan 2025 ein­getragenen Verpflichtungsermächtigungen in 2025 nicht mehr benötigt.

 

 

Klimacheck

 

Ist die Vorlage klimarelevant ?

                                                 Ja

                                                                 Nein

 Treibhausgasausstoß in CO²e

Erhebliche Reduktion X               

Geringfügige Reduktion

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche Erhöhung

Nicht ermittelbar

                         Bemerkung

Die energetischen Sanierungen der beiden Gebäude werden so­wohl zu einer erheblichen Reduzierung des Primär­energie­bedarfs als auch des CO²-Ausstoßes führen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung

Nach § 82 Absatz 1 Ziffer 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) darf die Gemeinde, wenn die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht ist, ausschließlich Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Investitionsleistungen, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Finanzpositionen oder Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen waren, fortsetzen.

Um nun den oben skizzierten Zeitplan nicht zu gefährden und dennoch die Maß­nahme innerhalb der vorläufigen Haushaltsführung fortsetzen zu können, sind Mittel­übertragungen von Verpflichtungsermächtigungen notwendig. Diese sollen aus den folgenden Maßnahmen erfolgen:

150103 I308 – Erschließung Baugebiet Helpensteinstraße 2.560.000,- €

110301 H017 – Freiland-Photovoltaik „Am Berg“     600.000,- €

Die Mittelübertragungen von Verpflichtungsermächtigungen sind im Technischen Dezernat abgestimmt.

Eine Verpflichtungsermächtigung erzeugt im Haushaltsjahr keine Auszahlung, son­dern ermächtigt lediglich Verpflichtungen für das kommende Haushaltsjahr einzu­gehen, in welchem dann die Auszahlung der Verpflichtung erfolgt. Die Mittel sind im Entwurf des Investitionsplans 2026 berücksichtigt.

Aus der Übertragung der Verpflichtungsermächtigung ergeben sich demnach keine finanziellen Belastungen für das Haushaltsjahr 2025.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Rat der Mühlenstadt Wegberg stimmt Mittelübertragungen von Verpflichtungs­ermächtigungen zugunsten der Investitionsmaßnahme „Sanierung Erich Kästner Grund­schule“ in einer Höhe von bis zu 2.600.000,- € zu, wie im Vorlagentext darge­stellt.

Weiterhin stimmt der Rat der Mühlenstadt Wegberg der Mittelübertragung einer Ver­pflich­tungsermächtigung zugunsten der Investitionsmaßnahme „Sanierung der Turn­halle der Schule am Grenzlandring“ in einer Höhe von 432.000,- € zu, wie im Vorlagentext dargestellt.

 

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