Entscheidungsvorlage - VO/0844/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Datum vom 30.06.2008 angeregt, in den Sommermonaten die Öffnungszeiten des Hallenbades zu verlängern.

 

In den Monaten mit möglichen Temperaturen, die es erlauben sich in Badekleidung im Freien aufzuhalten (Juni – September) ist das Hallenbad zu den regelmäßigen Zeiten wie folgt geöffnet:

 

Montag:                                  geschlossen, Reinigung und Vereinsschwimmen

Dienstag bis Donnerstag:    15.00 Uhr bis 21.30 Uhr

Freitags:                                 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Samstags:                             10.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Sonntags:                               08.00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

Wenn es die Witterung erlaubt, ist die Liegewiese abgestimmt auf diese Zeiten geöffnet.

 

In den Sommerferien gelten geänderte Öffnungszeiten:

 

Montag:                                  13.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Dienstag bis Freitag:            11.00 Uhr bis 21.30 Uhr

Samstags:                             10.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Sonntags:                               08.00 Uhr bis 15.30 Uhr

 

 

Auch hier sind die Öffnungszeiten der Liegewiese bei entsprechender Witterung auf diese Zeiten abgestimmt.

 

Denkbar wäre eine Erweiterung der Öffnungszeiten am Wochenende, die wie folgt aussehen könnte:

 

Samstags:                             10.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Sonntags:                               08.00 Uhr bis 20.00 Uhr

 

Diese Erweiterung um ca. 8,5 bis 9 Stunden/Wochenende ist mit dem vorhandenen Personal ohne Einschränkung an anderer Stelle nicht zu leisten, da durch die Verlängerung an den beiden Tagen ein Zwei-Schicht-Modell eingeführt werden müsste. Bei 4 Wochenenden beträgt die neu zu besetzende Zeit dann ca. 35 Stunden/Monat. Um einen gesicherten Betriebsablauf sicherstellen zu können, müsste diese Zeit mit drei Kräften (2 Beckenaufsicht und eine Reinigungskraft) besetzt werden. Sollte eine solche Erweiterung der Öffnungszeiten unter diesen Voraussetzungen gewollt sein, ist mit jährlichen zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. 50.000,00 € (ggf. nur in den 4 Sommermonaten von ca.16.700,00 €) zu rechnen.

 

Die Verwaltung erwartet nicht, dass eine Einnahmesteigerung in vergleichbarer Höhe eintritt, so dass ein weiterer Zuschussbedarf für das Hallenbad entstehen würde.

 

 

Die gewünschte Einsicht in den Pachtvertrag für die Cafeteria ist nach vorheriger Terminvereinbarung jederzeit im Rathaus möglich. Der Pächter erfüllt jedoch die im Pachtvertrag festgelegten Mindestverkaufszeiten. Das Angebot in den Morgenstunden erfolgt bereits außerhalb der verpflichtenden Zeiten.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine zusätzlichen Kosten.

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt die Öffnungszeiten des Hallenbades nicht zu verändern.

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Anlagen

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