Entscheidungsvorlage - VO/0844/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffnungszeiten Hallenbad Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom 30.06.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Entscheidung
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26.08.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Datum vom
In
den Monaten mit möglichen Temperaturen, die es erlauben sich in Badekleidung im
Freien aufzuhalten (Juni – September) ist das Hallenbad zu den
regelmäßigen Zeiten wie folgt geöffnet:
Montag: geschlossen,
Reinigung und Vereinsschwimmen
Dienstag bis Donnerstag:
Freitags:
Samstags:
Sonntags:
Wenn
es die Witterung erlaubt, ist die Liegewiese abgestimmt auf diese Zeiten geöffnet.
In
den Sommerferien gelten geänderte Öffnungszeiten:
Montag:
Dienstag bis Freitag:
Samstags:
Sonntags:
Auch
hier sind die Öffnungszeiten der Liegewiese bei entsprechender Witterung auf
diese Zeiten abgestimmt.
Denkbar
wäre eine Erweiterung der Öffnungszeiten am Wochenende, die wie folgt aussehen
könnte:
Samstags:
Sonntags:
Diese
Erweiterung um ca. 8,5 bis 9 Stunden/Wochenende ist mit dem vorhandenen
Personal ohne Einschränkung an anderer Stelle nicht zu leisten, da durch die
Verlängerung an den beiden Tagen ein Zwei-Schicht-Modell eingeführt werden
müsste. Bei 4 Wochenenden beträgt die neu zu besetzende Zeit dann ca. 35
Stunden/Monat. Um einen gesicherten Betriebsablauf sicherstellen zu können,
müsste diese Zeit mit drei Kräften (2 Beckenaufsicht und eine Reinigungskraft)
besetzt werden. Sollte eine solche Erweiterung der Öffnungszeiten unter diesen
Voraussetzungen gewollt sein, ist mit jährlichen zusätzlichen Kosten in Höhe
von ca. 50.000,00 € (ggf. nur in den 4 Sommermonaten von ca.16.700,00
€) zu rechnen.
Die
Verwaltung erwartet nicht, dass eine Einnahmesteigerung in vergleichbarer Höhe eintritt,
so dass ein weiterer Zuschussbedarf für das Hallenbad entstehen würde.
Die
gewünschte Einsicht in den Pachtvertrag für die Cafeteria ist nach vorheriger
Terminvereinbarung jederzeit im Rathaus möglich. Der Pächter erfüllt jedoch die
im Pachtvertrag festgelegten Mindestverkaufszeiten. Das Angebot in den
Morgenstunden erfolgt bereits außerhalb der verpflichtenden Zeiten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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152,9 kB
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