Mitteilungsvorlage - VO/0208/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrssicherungspflicht Deutsche Bundesbahn
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Stabstelle Klimaschutz / Nachhaltigkeit
- Finale Freigabe:
- Jörg Krapoll
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bauen, Klima, Umwelt, Stadtentwicklung, Mobilität & energetische Infrastruktur
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Entscheidung
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25.11.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 15.07.2025 hat die Deutsche Bahn Fahrwegdienst GmbH die Stadt Wegberg aufgefordert, ihrer Pflicht als Eigentümerin zur Verkehrssicherung nachzukommen. Bei einer Inspektion der Bahnstrecke 2524 wurde am 31.03.2025 festgestellt, dass Bäume bzw. Sträucher die auf kommunalen Liegenschaften wachsen, die Eisenbahnverkehrssicherheit gefährden oder gefährden könnten. § 24 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) sagt aus, dass wer die Verfügungsgewalt über ein Grundstück besitzt, nach § 24 AEG verpflichtet ist, auf dem Grundstück innerhalb eines 50 Meter breiten Streifens beidseits entlang der Gleise, gemessen von der Gleismitte des außen liegenden Gleises, die geeigneten, erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Gefahren für die Sicherheit des Schienenverkehrs oder andere Rechtsgüter, beispielsweise durch umsturzgefährdete Bäume oder herabstürzende Äst, abzuwehren.
Betroffen sind folgende Liegenschaften der Stadt Wegberg:
Gemarkung Wegberg, Flurstück 59, Flur 33
Gemarkung Wegberg, Flurstück 59, Flur 35
Gemarkung Wegberg, Flurstück 60, Flur 84
Gemarkung Wegberg, Flurstück 60, Flur 5
Gemarkung Arsbeck, Flurstück 30, Flur 110
Gemarkung Arsbeck, Flurstück 37, Flur 13
Die Verwaltung teilt mit, dass die angezeigten Verkehrssicherungsmaßnahmen im Winter 2025/2026 durchgeführt werden müssen.
Ist die Vorlage klimarelevant? | Ja | Nein X | |||
Treibhausgas-Ausstoß in CO2e | Erhebliche Reduktion
| Geringfügige Reduktion
| Geringfügige Erhöhung | Erhebliche Erhöhung | Nicht ermittelbar X |
Bemerkung
| Es kann im Vorfeld nicht ermittelt werden welche Auswirkungen die Maßnahme auf die CO2 Bindung im Waldbestand hat. | ||||
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Um die Kosten der Maßnahme möglichst gering zu halten, schlägt die Verwaltung vor, dass wo es möglich ist, die Verkehrssicherung im Zuge einer Durchforstung stattfindet.
Diese wird die Gesamtkosten der Maßnahme reduzieren. Der aktuelle Kostenansatz für Einzelbaumentnahmen liegen bei ca. € 200,-- bis € 300,-- pro Baum. Die Kosten einer Durchforstung werden mit ca. € 30,-- bis € 35,-- pro Festmeter für Einschlag und das Rücken des Holzes zum nächsten Waldweg angesetzt.
Bei der Durchforstung wird darauf geachtet, das 10 % liegendes Totholz im Bestand verbleiben.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen, Klima, Umwelt, Stadtentwicklung, Mobilität & energetische Infrastruktur beschließt, die Verkehrssicherung an der Bahnstrecke 2524, wo möglich, im Rahmen einer Durchforstungsmaßnahme durchführen zu lassen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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2 MB
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5
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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6
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(wie Dokument)
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2 MB
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