Entscheidungsvorlage - VO/0235/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gem. § 57 Absatz 3 Satz 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) wählt der Hauptausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden. Die Verwaltung schlägt, Herrn Christian Clever zum 1. stellvertretenden Ausschussvorsitzenden und Herrn Mark Bonitz zum 2. stellvertretenden Ausschussvorsitzenden des Hauptausschusses vor.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss wählt gem. § 57 Absatz 3 Satz 3 GO NRW Herrn Christian Clever zum 1. stellvertretenden Ausschussvorsitzenden und Herrn Mark Bonitz zum 2. stellvertretenden Ausschussvorsitzenden.

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