Entscheidungsvorlage - VO/0227/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung der Erich Kästner Grundschule, hier: Eilentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW über zusätzliche Mittelübertragungen von Verpflichtungsermächtigungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- Schreurs, Hans-Josef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Entscheidung
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02.12.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt
Der Rat der Mühlenstadt Wegberg stimmte in seiner Sitzung am 28.10.2025 Mittelübertragungen von Verpflichtungsermächtigungen zugunsten der beiden Investitionsmaßnahmen „Sanierung der Erich Kästner Schule“ sowie „Sanierung der Turnhalle der Schule am Grenzlandring“ in einer Gesamthöhe von 3.032.000,- € zu (siehe hierzu Vorlage VO/0183/25, TOP 7).
Die Verwaltung hatte dargestellt, dass aufgrund des sehr engen Terminplans für die beiden Bauvorhaben das EU-weite VgV-Verfahren zur Vergabe der Planungsleistungen noch Anfang Dezember 2025 veröffentlicht werden muss, und dass hierfür zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Verpflichtungsermächtigungen in 2025 für beide Vorhaben in entsprechender Höhe erforderlich sind.
Die erforderlichen Höhen der Verpflichtungsermächtigungen waren wie folgt beziffert:
- Sanierung Erich Kästner Schule 2.600.000,- €
- Sanierung Turnhalle Schule am Grenzlandring 432.000,- €
Die Bemessung der Höhe der Verpflichtungsermächtigung für die Erich Kästner Schule erfolgte dabei unter dem Hinweis, dass die abschließende Sanierungskonzeption mit der zugehörigen Kostenermittlung noch nicht vorliege, der Mittelbedarf daher zunächst auf 2,6 Mio. € abgeschätzt worden sei und die Höhe auf den noch festzulegenden Umfang der Sanierungsmaßnahme und auf die Höhe der dann vorliegenden Kosten noch anzupassen ist.
Fertigstellung der Sanierungskonzeption für die Erich Kästner Schule
Das Raum- und Nutzungskonzept für die Erich Kästner Schule in Verbindung mit der Machbarkeitsstudie zur denkmalgerechten Sanierung wurde Anfang November 2025 fertiggestellt und dem zuständigen Ausschuss für Planen und Umwelt am 25.11.2025 in einer ausführlichen Vorlage und einer Präsentation in der Sitzung vorgestellt.
Mit dem zugehörigen „Kostenrahmen“ (gem. DIN 276) wurden höhere Gesamtkosten für das Bauvorhaben ermittelt als zuvor veranschlagt, so dass für die Veröffentlichung des EU-weiten Vergabeverfahrens auch eine entsprechend höhere Verpflichtungsermächtigung in 2025 erforderlich wird.
Höhe der zusätzlichen Verpflichtungsermächtigung
Die Verwaltung hat auf der Basis des nun vorliegenden Kostenrahmens für die Erich Kästner Schule eine zusätzlich notwendige Verpflichtungsermächtigung für die Veröffentlichung des VgV-Verfahrens in Höhe von 700.000,- € ermittelt.
Die hierfür erforderlichen Mittelübertragungen sollen von den im Abschnitt „Kosten und Finanzierung“ aufgelisteten Investitionsmaßnahmen erfolgen. Bei diesen Maßnahmen werden die im Haushaltsplan 2025 eingetragenen Verpflichtungsermächtigungen in 2025 nicht mehr benötigt.
Für die Sanierung der Turnhalle der Schule am Grenzlandring bleibt es bei der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 432.000,- €.
Klimacheck
Ist die Vorlage klimarelevant ? | Ja | Nein | |||
Treibhausgasausstoß in CO²e | Erhebliche Reduktion X | Geringfügige Reduktion | Geringfügige Erhöhung | Erhebliche Erhöhung | Nicht ermittelbar |
Bemerkung | Die energetischen Sanierungen der beiden Gebäude (Erich Kästner Schule und Turnhalle der Schule am Grenzlandring) werden sowohl zu einer erheblichen Reduzierung des Primärenergiebedarfs als auch des CO²-Ausstoßes führen. | ||||
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung
Nach § 82 Absatz 1 Ziffer 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) darf die Gemeinde, wenn die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht ist, ausschließlich Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Investitionsleistungen, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Finanzpositionen oder Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen waren, fortsetzen.
Um den engen Zeitplan zur Realisierung des Bauvorhabens nicht zu gefährden und dennoch die Maßnahme innerhalb der vorläufigen Haushaltsführung fortsetzen zu können, wurden bereits durch den Rat der Mühlenstadt Wegberg in seiner Sitzung am 28.10.2025 erforderlichen Mittelübertragungen von Verpflichtungsermächtigungen für die Sanierung der Erich Kästner Grundschule in einer Höhe von bis zu 2.600.000,- € zugestimmt. Nach Übertragung dieser Ermächtigungen verbleiben folgende Restmittel:
150103 I308 – Erschließung Baugebiet Helpensteinstraße 2.560.000,- €
110301 H017 – Freiland-Photovoltaik „Am Berg“ 600.000,- €
Summe der Verpflichtungsermächtigungen: 3.160.000,- €
abzgl. Mittelübertragung vom 28.10.25 für die
„Sanierung der Erich Kästner Schule“: - 2.600.000,- €
abzgl. Mittelübertragung vom 28.10.25 für die
„Sanierung der Turnhalle der Schule am Grenzlandring“ - 432.000,- €
Noch zur Verfügung stehende Rest-Verpflichtungsermäch-
tigungen (Restmittel bei 110301 H017): 128.000,- €
Die Mittelübertragungen für die zusätzliche Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 700.000,- € für die Sanierung der Erich Kästner Schule soll unter Berücksichtigung dieser „Restmittel“ aus den folgenden Investitionsmaßnahmen erfolgen:
110301 H017 – Freiland-Photovoltaik „Am Berg“
(Restmittel): 128.000,- €
110301 T522 – Kläranlage Wegberg: Betoninstandsetzung
Rücklaufschlammpumpwerk: 300.000,- €
110301 T523 – Kläranlage Dalheim: Ertüchtigung Gesamt-
verfahren Schlammentwässerung: 300.000,- €
Die Mittelübertragungen von Verpflichtungsermächtigungen sind im Technischen Dezernat abgestimmt.
Eine Verpflichtungsermächtigung erzeugt im Haushaltsjahr keine Auszahlung, sondern ermächtigt lediglich Verpflichtungen für das kommende Haushaltsjahr einzugehen, in welchem dann die Auszahlung der Verpflichtung erfolgt. Die Mittel sind im Entwurf des Investitionsplans 2026 berücksichtigt.
Aus der Übertragung der Verpflichtungsermächtigung ergeben sich demnach keine finanziellen Belastungen für das Haushaltsjahr 2025.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss der Mühlenstadt Wegberg stimmt im Rahmen einer Eilentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW den zusätzlichen Mittelübertragungen von Verpflichtungsermächtigungen zugunsten der Investitionsmaßnahme „Sanierung Erich Kästner Grundschule“ in einer Höhe von 700.000,- € zu, wie im Vorlagentext dargestellt.
Eine Vorlage zur Genehmigung dieser Eilentscheidung wird von der Verwaltung in der Sitzung des Rates der Mühlenstadt Wegberg am 16.12.2025 vorgelegt.
