Entscheidungsvorlage - VO/0214/25

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Es wird Bezug genommen auf die Vorlage VO/0146/25 bezüglicher einer Grundsatzentscheidung für mögliche "Positivplanungen" von zusätzlichen Windenergiebereichen im Stadtgebiet Wegberg. Nach Vorberatung im Fachausschuss wurde durch den Rat der Stadt Wegberg am 23. September 2025 folgender Beschluss gefasst:

 

Der Rat der Stadt Wegberg trifft keine Grundsatzentscheidung zur kommunalen Positivplanung von zusätzlichen Windenergiebereichen. Jede mögliche Positivplanung ist dem Rat der Stadt Wegberg einzeln im Vorfeld von vertiefenden Gesprächen durch die Verwaltung im Rahmen einer Vorlage vorzustellen.

 

Bei der Stadt Wegberg hat sich ein möglicher Investor für den durch die Bezirksregierung Köln im Teilplan Erneuerbare Energien geplanten Windenergiebereich süd-westlich der Ortslage Uevekoven gemeldet.

Nach Einschätzung des Investors ist eine verträgliche Erweiterung dieses Windenergiebereiches in westliche Richtung möglich. Es handelt sich hierbei um eine Erweiterung von ca. 20 ha. Die Lage des durch die Bezirksregierung vorgesehenen Windenergiebereiches (orange Markierung) sowie der gewünschten Erweiterung (rote Markierung) kann der Anlage 1 entnommen werden.

 

Nach den ersten Gesprächen mit dem Investor steht die Verwaltung einer möglichen Positivplanung in diesem Bereich aufgeschlossen gegenüber. Es wird daher empfohlen die Gespräche mit dem Investor zu intensivieren und die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für eine Positivplanung zu erörtern und das Vorhaben zu konkretisieren.

Bei einem positiven Verlauf dieser Gespräche ist durch den Investor ein formeller Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wegberg einzureichen. In diesem Antrag muss die Bereitschaft zur Beauftragung der erforderlichen Fachgutachten sowie die Übernahme des Verfahrensrisikos durch den Investor bestätigt werden.

 

Nach Vorlage eines entsprechenden Antrages wäre als erster Schritt des erforderlichen Bauleitplanverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) der formelle Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch den Rat der Stadt Wegberg zu fassen. Hierfür würde in bekannter Art und Weise durch die Verwaltung eine Entscheidungsvorlage mit Darstellung des Geltungsbereiches der Änderung erstellt, welche im Fachausschuss vorberaten werden muss. Die Hoheit des Verfahrens liegt gemäß BauGB einzig beim Rat der Stadt Wegberg.

 

Durch eine Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wegberg würde die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von Windenergieanlage im Bereich der „Positivplanung“ geschaffen. Dies beinhaltet keine Genehmigung für die konkreten Windenergieanlagen / Windparks. Hierzu ist zusätzlich eine Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG erforderlich. Genehmigungsbehörde hierfür ist der Kreis Heinsberg.

 

Ein Vertreter des Investors wird den durch die Firma geplanten Windpark mittels einer Präsentation im Fachausschuss vorstellen und steht anschließend für erste Fragen zur Verfügung.

 

Ist die Vorlage klimarelevant?

Ja

X

Nein

Treibhausgas-Ausstoß in CO2e

Erhebliche Reduktion

X

Geringfügige Reduktion

 

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche Erhöhung

Nicht ermittelbar

 

Bemerkung

 

Da der Verwaltung keine technischen Ausführungen vorliegen, kann keine konkrete Aussage zur CO2-Einsparung getroffen werden.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine Kosten.

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Des Ausschusses für Bauen, Klima, Umwelt, Stadtentwicklung, Mobilität & energetische Infrastruktur empfiehlt:

 

Der Rat der Stadt Wegberg beauftragt die Verwaltung die Gespräche mit dem Investor für einen möglichen Windpark Wegberg-Uevekoven zu intensivieren. Bei einem nachhaltigen Interesse des Investors, ist ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wegberg, wie im Vorlagentext beschrieben zu erwirken. Dem Rat der Stadt Wegberg ist eine Entscheidungsvorlage für einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss vorzulegen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...