Mitteilungsvorlage - VO/0220/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzprognose für das Haushaltsjahr 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Personal & Digitalisierung (FuP)
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Vorberatung
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09.12.2025
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Unterbrochen
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Rat der Stadt Wegberg
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Vorberatung
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16.12.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Eines der mit dem 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz verfolgten Ziele war es, die tatsächlichen Ist-Ergebnisse stärker als bisher zur Grundlage der kommunalen Haushaltswirtschaft heranzuziehen und so die erheblichen prognostischen Unsicherheiten bei den Ertrags- und Aufwandsplanungen abzumildern.
Bereits im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2025 wurde so das voraussichtliche Planjahresergebnis 2024 im Rahmen der Finanzprognose verifiziert. So konnte letztlich das geplante Jahresergebnis von -7.140.879 € im Rahmen der Finanzprognose und mit Einverständnis der Kommunalaufsicht auf -3.000.000 € verifiziert werden. Mit diesem Betrag konnte dann im Rahmen des weiteren Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2025 gearbeitet werden.
Mit der Genehmigung der Haushaltssatzung 2025 wurde die Auflage erteilt, gegenüber der Kommunalaufsicht zum 30.09.2025 über die vsl. Entwicklung des Haushaltes 2025 zu berichten. Um dies zu ermöglichen wurde daher ein professionelles Finanzcontrolling etabliert. Durch die Einrichtung eines kontinuierlichen Finanzcontrollings können Abweichungen vom Haushaltsplan erkannt und Beiträge zu einer vorausschauenden Haushaltsführung geleistet werden. Ein Controlling als Frühwarnsystem ermöglicht im Idealfall gezielte Steuerungsmaßnahmen, die Schaffung einer höheren Transparenz und eine langfristige Verbesserung der Planungsqualität im Bereich der kommunalen Finanzen.
Für die Durchführung der Prognose wurde den Fachbereichsleitungen die aktuelle Ist-Entwicklung ihrer Produktsachkonten zum 30.06.2025 inkl. einer mathematischen Hochrechnung bis zum Jahresende zur Verfügung gestellt. Diese vorprognostizierten Werte der Sachkonten sollten dann auf Plausibilität geprüft und ggf. mit einer eigenen Prognose unter Angabe einer Begründung zurückgemeldet werden.
Die der Finanzwirtschaft übermittelten Prognosewerte der Fachbereiche wurden dann unter Zuhilfenahme der Software Axians IKVS ausgewertet. Dieses Programm unterstützt ein professionelles Controlling und bietet vielfältige sowie interaktive Auswertungsmöglichkeiten der kommunalen Finanzdaten.
Nach Erfassung aller Rückmeldungen wurde mithilfe von Axians IKVS eine Gesamtergebnisprognose auf Einzelkontenbasis erstellt, die – anders als noch die Finanzprognose 2024- folgendes Ergebnis zeigt:
| Plan | Prognose | Abweichung |
Jahresergebnis (nach Berücksichtigung globaler Minderaufwand) | -9.313.464 € | -9.537.448 € | -223.984 € |
Die Auswertung der Rückmeldungen zeigt eine prognostizierte Verschlechterung des Jahresergebnisses um -223.984 €, was einer prozentualen Abweichung von -2,4% zum Planergebnis entspricht. Damit kann im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2026 – anders als im Vorjahr- nicht nachgewiesen werden, dass das geplante Defizit 2025 geringer ausfallen wird.
Zur ergänzenden Information ist der vollständige Bericht als Anlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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