Entscheidungsvorlage - VO/0234/25
Grunddaten
- Betreff:
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Nachtrag zum Stellenplan 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Verwaltungssteuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Personal & Digitalisierung (FuP)
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Vorberatung
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09.12.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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16.12.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des Stellenplanes 2025 soll mit Verweis auf die nachfolgenden Ausführungen ein Nachtrag zum Stellenplan 2025 erfolgen. Hieraus ergibt sich ein tatsächlicher zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von 4,00 Stellen (+4,00 Stellen im Bereich der tariflich Beschäftigten).
Dezernat I
- Zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von +1,00 Stellenanteil für die Aufgaben als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Entgeltgruppe 10) als Stabsstelle
Die Notwendigkeit zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ergibt sich aus § 5 Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die DGUV Vorschrift 2 ist eine für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen einheitliche und gleichlautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes. Die Vorschrift definiert die Pflichten von Unternehmerinnen und Unternehmern zur betrieblichen Betreuung durch Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Des Weiteren ergibt sich eine Notwendigkeit für eine Bestellung eines Brandschutzbeauftragten für die Außenstellen aus den bestehenden Baugenehmigungen und den dort anhängenden Brandschutzkonzepten.
Die Stadt Wegberg hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit inklusive Brandschutzbeauftragten befristet beschäftigt. Dadurch konnten die Aufwendungen für Arbeitssicherheit für eine externe Firma eingespart werden.
Es hat sich gezeigt, dass die Maßnahme einer zunächst befristeten Stellenbesetzung der Stelle Fachkraft für Arbeitssicherheit sich bewährt hat. Es konnten Aufwendungen eingespart werden und die internen Abläufe im Bereich des Arbeitsschutzes laufen sehr zufriedenstellend. Es hat sich eine sehr große Flexibilität mit den internen Abläufen in der Verwaltung durch die Besetzung der Stelle ergeben, auf die man bei einer externen Vergabe in der Vergangenheit nicht zurückgreifen konnte.
In den letzten Begehungen und Besprechungen mit der Unfallkasse NRW und der Bezirksregierung Köln wurde die Besetzung der Stelle Fachkraft für Arbeitssicherheit durch eine interne Kraft als sehr positiv gesehen.
Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich hat ergeben, dass mit einer eigenen Fachkraft für Arbeitssicherheit im Stellenplan, insgesamt Aufwendungen für den Haushalt eingespart werden können und die Maßnahme wirtschaftlich ist.
Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, die bisher befristete Stelle in den Stellenplan der Stadt Wegberg aufzunehmen.
- Zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von +1,00 Stellenanteil als Poolstelle (Entgeltgruppe 10)
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in der heutigen Arbeitswelt eines der wichtigsten Kriterien für alle Beschäftigten. Dies zeigt sich gerade in der jüngsten Vergangenheit immer häufiger, insbesondere bei Stellenbesetzungen. Die Stadt Wegberg hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine attraktive Arbeitgeberin zu sein und nach Wegen zu suchen, die Bindung der Beschäftigten zur Stadt Wegberg zu erhöhen und dadurch die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter zu stärken. Damit dies besser umgesetzt werden kann, ist eine weitere Flexibilisierung des Stellenplans erforderlich.
Bereits im Jahr 2024 wurden drei Poolstellen geschaffen. Diese werden erfolgreich als Instrument der Personalplanung verwendet. Damit weiterhin den oben genannten Zielen entsprochen werden kann, ist die Erweiterung um eine weitere Poolstelle erforderlich.
Durch die Aufnahme der Poolstelle entstehen keine zusätzlichen Personalaufwendungen.
Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, eine weitere Poolstelle in den Stellenplan der Stadt Wegberg aufzunehmen.
Dezernat III
FB 303 – Gebäudewirtschaft
- Zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von +1,00 Stellenanteil für Aufgaben im Hochbaubereich (Entgeltgruppe 11)
Mit Bezug auf die Beratungsvorlage VO/0232/24 „Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025“, insbesondere auf die Ausführungen zum FB 303 Gebäudewirtschaft, ist zusätzlich geplant, den Schulstandort Wegberg mit den Sanierungen der Offenen Ganztagsschulen weiter zu stärken und damit auch die Entwicklung und den Fortschritt in unserer Stadt durch gezielte Investitionen voranzubringen.
Da es sich bei diesen Baumaßnahmen um größere, temporäre Projekte handelt, welche in den Ausführungen voraussichtlich in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen, ist für die weitere Planung schon jetzt sicherzustellen, dass die Umsetzung nur dann gelingen kann, wenn entsprechende finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung stehen.
Aus diesem Grund soll mit der temporären Stellenmehrung in Höhe von 1,00 Stellenanteilen bis zur abschließenden Durchführung der Maßnahmen der Stellenplan 2025 schon jetzt durch Nachtrag erweitert werden, damit die personellen Ressourcen für diesen Fachbereich geschaffen werden. Somit wird auch sichergestellt, dass auch die bereits jetzt geplanten anderen Baumaßnahmen weiter durchgeführt werden.
FB 304 – Baubetriebshof
- Zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von +1,00 Stellenanteil für Aufgaben im Bereich der stellvertretenden Fachbereichsleitung (Entgeltgruppe 11)
Mit dieser gemeldeten Stelle soll eine dauerhafte Vertretung des Fachbereichsleiters sichergestellt werden, die bisher nicht vorhanden ist. Der Bereich ist bisher der Einzige in der Verwaltung, der über keine Stellvertretung verfügt. Dies wurde bei einer diesjährigen unangemeldeten Begehung der Bezirksregierung in der Betriebsstätte ebenfalls bemängelt. Zur Sicherstellung der Vertretung war es daher aktuell erforderlich, die Dezernatsleitung bei Abwesenheit des Betriebsleiters auf den Baubetriebsort zu verorten. Dies sind keine haltbaren Zustände.
Die Aufgaben im Bereich der Baubetriebshofleitung sind in den vergangenen Jahren zudem immer umfangreicher und komplexer geworden. Dadurch können viele administrative Aufgaben selten zeitnah erledigt werden. Die Bearbeitung von Anträgen und Anfragen aus der Bürgerschaft und auch aus dem politischen Raum können zum Teil nur verspätet erfolgen. Es wird eine zusätzliche Stelle für den Verwaltungsbereich im Baubetriebshof benötigt, die zum einen die Fachbereichsleitung bei Verwaltungsaufgaben (wie z.B. Arbeitsorganisation, Arbeitsvorbereitung, Arbeitsschutz, Vergabeverfahren, Jahresabschlussarbeiten in Regie68, Datenaufbereitungen, Prozessoptimierungen etc.) unterstützt und entlastet.
Die Ziele des Gleichstellungsplanes wurden berücksichtigt.
Die Beteiligung des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten ist erfolgt. Bis zum Versand der Beratungsvorlage lagen noch keine Stellungnahmen vor. Sobald die Stellungnahmen vorliegen, werden diese der Beratungsvorlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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33,5 kB
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