Entscheidungsvorlage - VO/0238/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Unter der Vorlagen Nr. VO/0132/25 wurde die Betriebskostenabrechnung des Haushaltsjahres 2024 für die kostenrechnende Einrichtung “Friedhofs- und Bestattungswesen“ dem Haupt- und Finanzausschuss am 09.09.2025 bereits vorgelegt.

Die Neukalkulation der Gebühren (Anlage2) ergab für nahezu alle Tarifstellen geänderte Gebührentarife. Deshalb wurden in der Siebten Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Gebührentarif zu § 1 der Friedhofsgebührensatzung nahezu alle Tarifstellen geändert.

Die Kalkulation der neuen Gebührensätze schließt mit einer Überdeckung i. H. v. 6.097,40 EUR ab. Dies ist im Verhältnis zum Gesamtvolumen der gebührenfähigen Kosten 2026 (891.188,60 EUR) vertretbar.

In den vergangenen Jahren wurde immer wieder deutlich, dass sich, wie erwartet, das Auswahlverhalten der Bestattungspflichtigen hin zu flächensparenden Bestattungsformen entwickelt. Dies hatte für die Gebührenkalkulation zur Folge, dass weiterhin in der Gewichtung neben dem Faktor Flächenverbrauch der Nutzungsvorteil pflegearmer und pflegefreier Bestattungsformen zu berücksichtigen war. Der Weg zur Umgestaltung der Friedhöfe und zur Nutzung pflegeextensiver und platzsparender Bestattungsformen sollte weitergeführt werden.

Bedauerlicherweise wird die Kostenersparnis, die sich aus dem geänderten Nutzerverhalten und der begonnenen Umstrukturierung der Friedhöfe ergeben hat, durch die Kostensteigerungen im Allgemeinen und im Besonderen bei den Personalkosten durch Tarifsteigerungen wieder aufgezehrt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Personal & Digitalisierung empfiehlt:

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt die als Anlage 1 beigefügte Siebte Änderungsatzung zur Friedhofsgebührensatzung.

 

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Anlagen

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