Entscheidungsvorlage - VO/0242/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg beantragt die Fraktion Freie Wähler Wegberg eine Anpassung der Mietkosten.

 

Gemäß § 56 Absatz 3 Satz 1 GO NRW gewährt die Gemeinde den Fraktionen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung.

 

Seit 2020 beträgt die Miete der Fraktionsgeschäftsstelle inkl. Internetanschluss 335 € monatlich.

Ab dem 01.11.2025 wurde die Miete inkl. Internetanschluss auf 350 € monatlich erhöht.

 

Die Räumlichkeiten werden ausschließlich durch die Fraktion Freie Wähler Wegberg genutzt.

Somit kann der Fraktion ein 100%-iger Mietkostenzuschuss in Höhe von 350,00 € monatlich gewährt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Mittel stehen im Produkt 01 01 03 „Fraktionen“ – Sachkonto 54 92 00 zur Verfügung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt der Fraktion Freie Wähler Wegberg die Erhöhung der Mietkosten auf jetzt 350,00 € monatlich gem. § 56 Abs. 3 GO NRW zu zahlen.

 

Die entstandenen Kosten sind der Verwaltung entsprechend nachzuweisen.

 

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Anlagen

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