Mitteilungsvorlage - VO/0243/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gem. § 67 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW werden die gewählten Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Da Frau Swantje Day in der konstituierenden Ratssitzung am 04. November 2025 nicht anwesend war, wird die Verpflichtung in der heutigen Sitzung nachgeholt.

 

Herr Bürgermeister Christian Pape verliest die Verpflichtungsformel und bittet Frau Swantje Day sich hierzu von ihrem Stuhl zu erheben und somit auch ihr Einverständnis zur Verpflichtungsformel zu erklären.

 

Die Verpflichtungsformel lautet:

„Ich schwöre,

dass ich das mir übertragene Amt

nach bestem Wissen und Können verwalten,

Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen,

meine Pflichten gewissenhaft erfüllen

und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.

So wahr mir Gott helfe.“

 

 

Die Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich unmittelbar aus dem Gesetz, insbesondere aus § 43 Absatz 1 GO NRW.

 

Im Anschluss unterzeichnet Frau Day die Verpflichtungserklärung. Diese wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

 

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