Entscheidungsvorlage - VO/0039/25

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Wegberg hat eine Größe von 8.434 ha, davon entfallen 2.664 ha auf die Waldfläche, dies entspricht einem Anteil von 31 % der kommunalen Gesamtfläche. Die Waldstruktur der Stadt Wegberg wird überwiegend von kleinen Privatwäldern geprägt. Aktuell sind 330 private Eigentümer mit einer Fläche von 655 ha in der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Wegberg organisiert. Die Flächen der FBG Wegberg sind nach „Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes“  (PEFC) zertifiziert.

Durch den Landschaftplan III/6  „Schwalmplatte“, gültig in der Fassung der 1. Änderung vom 29.08.2005, sind für das Stadtgebiet Wegberg verschiedene Schutzgebiete ausgewiesen. Das Landschaftsschutzgebiet Schwalmplatte umfasst 3.841 ha, die Naturschutzgebiete Helpensteinbach, Oberes Schaagbachtal, Petersholz, Schwalmbruch, Mühlenbach, Knippertzbach, Meinweg und Tüschenbroich weisen zusammen eine Fläche von 1.545 ha auf.

 

Bei Betrachtung der heutigen Wald- und Forststrukturen der Gemeinde Wegberg sind kulturhistorische und wirtschaftliche Einflüsse und Entwicklungen von besonderer Bedeutung.
Bis zur napoleonischen Besetzung und der Einführung des Code Napoléon im Jahr 1804, galt im Rheinland bei der Erbfolge die Realteilung. Diese erklärt die Vielzahl an Kleinstwaldbesitzern. Der geringe Altbaumbestand ist begründet in den Reparationszahlungen nach dem I. Weltkrieg. Ab 1919 wurden große Mengen Holz eingeschlagen und nach Frankreich geliefert. 1945 gehörte Wegberg zu den schwer umkämpften Gebieten im Westwall des Deutschen Reiches. Durch die Kampfhandlungen wurde große Teile der Waldflächen zerstört. Die nicht in Mitleidenschaft gezogenen Bestände wurden nach dem II. Weltkrieg wiederum den Reparationsforderungen der Alliierten zugeführt. Um nach dem Krieg die hohe Nachfrage der Wirtschaft nach Holz, insbesondere des Bergbaus, zu bedienen, wurde in der Region auf die schnell wachsende Baumart der Kiefer gesetzt.

Seit Mitte der 80er Jahre unterliegen die Baumbestände in Wegberg dem starken Einfluss der Grundwassersümpfungsmaßnahmen durch den Tagebau Garzweiler. Bis heute werden jährlich 90 Mio. m³ Wasser durch die Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk AG (RWE) eingespeist, um das oberflächennahe Grundwasser zu erhalten. Die zukünftige Entwicklung der natürlichen Grundwasserverhältnisse nach Abschluss des Tagebaus im Jahr 2030 ist heute noch nicht abschließend geklärt. Durch die Dürrejahre 2018 / 2019 unterlagen die Baumbestände starkem Stress und wurden dementsprechend geschwächt. Die Buchenbestände haben starke Beeinträchtigungen hervorgerufen durch die intensive Sonneneinstrahlung, die Eichen weisen generell eine stark verringerte Vitalität auf, Birke und Ahorn sterben seither verstärkt ab und die Fichtenbestände sind dem Borkenkäfer zum Opfer gefallen.

 

Auf die städtischen Liegenschaften haben die klimatisch verändernden Standortverhältnisse großen Einfluss. Flachwurzler und Altbäume aller Baumarten zeigen deutliche Trockenschäden. Die Buche ist im Besonderen betroffen, sie zeigt die oben beschriebenen Probleme mit der intensivierten Sonneneinstrahlung und Trockenschäden in noch nie dagewesener Weise. Eine Verjüngung auf natürlichem Wege ist äußerst schwierig, da die Altbuchen teilweise flächig vor der Aussamung absterben. Die Standortdrift zeigt, dass die Buche auf den hiesigen Standorten, den klimatischen Herausforderungen nicht so gewachsen ist, wie z.B. die Traubeneiche oder andere standortgerechte und klimatisch deutlich besser angepasste Baumarten. Dies wird umso deutlicher, da bereits 80 % der hiesigen Buchenwaldgesellschaften in einen anderen Waldentwicklungstyp fallen. Die Buche als Leitbaumart wird durch die Traubeneiche und anderen Leitbaumarten trockenheitsbedingt abgelöst. Sie wird nicht verschwinden, aber sie wird im Konkurrenzkampf zurückweichen. Von den zukünftigen klimatischen Verhältnissen profitieren die wärmeliebenden Baumarten.

Der Umbau der Waldgesellschaften wird ein generationenübergreifendes Projekt. Die zunehmenden Standortverschlechterungen durch Bodenfeuchte, veränderte Nährstoffkreisläufen, zunehmende Klimaextreme und Begleitvegetation wirken der organischen Entwicklung entgegen. Durch die natürlichen Gegebenheiten ist es zudem so, dass das Rehwild einen negativen Einfluss auf die Waldverjüngung hat.

 

Die Bewirtschaftung und Sicherung der städtischen Waldflächen sind zukünftig eine große Herausforderung und soll sicherstellen, dass auch für nachfolgende Generationen der Dreiklang zwischen Ökologie, Ökonomie und Erholung im Wald gelingt

 

Waldbauliche Zielsetzung

 

Ziel des Wegberger Modells ist es, das Potenzial der Wälder für die Zukunft unter uneingeschränkter Achtung des Subsidiaritätsprinzips und den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen auszuschöpfen. Es soll ein anpassungs-, widerstandsfähiger und resilienter Wald entwickelt werden. Der Bewirtschaftung werden die Grundsätze einer naturgemäßen Waldbewirtschaftung zu Grunde gelegt.

Gleichzeitig sollen beeinträchtigte Ökosysteme wiederhergestellt und aufgewertet werden. Ihre Widerstands- und Leistungsfähigkeit soll gestärkt und ihr Schutz sichergestellt werden. Diese Strategie ist auch im European Green Deal (europäischer Grüner Deal) und der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 verankert. Die Biodiversitätsstrategie erkennt die zentrale und multifunktionale Rolle von Wäldern, sowie den Beitrag von Waldbewirtschaftern und der gesamten forstbasierten Wertschöpfungskette zum Erreichen einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 an.

Mit einer naturgemäßen Waldbewirtschaftung strebt die Stadt Wegberg einen

multifunktionalen und dauerhaft gemischten, strukturreichen Stadtwald an. Dieser ermöglicht die nachhaltige und integrative Bereitstellung ökologischer, ökonomischer und sozialer Funktionen.

Diese Art der Bewirtschaftung stellt sicher, dass auf der kongruenten Fläche der nachwachsende Rohstoff Holz erzeugt und geerntet werden kann. Gleichzeitig wird ein möglichst naturnaher Lebensraum erhalten bzw. entwickelt. Diese, sich an natürlichen Prozessen orientierte, Waldbewirtschaftung erhöht die Anpassungsfähigkeit der Wälder an klimatische Änderungen, steigert die Resilienz der Waldökosysteme und begünstigt die CO²-Bilanz.

Unterschiedliche Lichtverhältnisse sind Voraussetzung für die Entwicklung von gemischtem, strukturreichem, stabilem und resilientem Dauerwald.

Dauerwälder sind durch Baumartenmischung, strukturelle Diversität und den Verzicht auf Kahlschläge gekennzeichnet. Vorrang hat die natürliche Waldverjüngung. Sie entsteht im Zuge der Bewirtschaftung durch ein kleinflächig differenziertes Lichtangebot, einzelbaumorientierte Holzernte sowie die Integration von Elementen der natürlichen Waldentwicklung.

 

 

 

 

Waldbauliche Leitlinien

 

1. Angestrebt werden Mischbestände aus mehreren standortgerechten Baumarten mit unterschiedlichen ökologischen Eigenschaften. Dabei soll das gesamte Spektrum der standortgeeigneten heimischen Baumarten berücksichtigt werden. Bewährte nichtheimische Baumarten können als Mischbaumarten beteiligt werden. Der Erhaltung seltener Baumarten wird eine hohe Priorität eingeräumt.

2. Dauerwälder regenerieren sich im Zuge der Waldpflege kontinuierlich und in einem

räumlichen Mosaik weitgehend natürlich. Dies erhöht die natürlichen Selektionsmöglichkeiten und sichert eine ungestörte Wurzelentwicklung.

Naturverjüngung aus mehreren Baumarten wird grundsätzlich angestrebt. Sofern keine ausreichende Zahl an potenziellen Mutterbäumen der gewünschten Baumarten

vorhanden ist, wird auf Saat oder Pflanzung zurückgegriffen. Zum Waldbrandschutz können durch Pflanzungen feuerhemmende Strukturen geschaffen werden.

3. Dauerwälder sind strukturreich und altersgemischt. Die gewünschte Baumartenmischung und strukturelle Vielfalt wird durch Steuerung des Lichtangebotes

sichergestellt.

4. Die Pflege des Vorrats erfolgt in allen Bestandsschichten auf ganzer Fläche. Sie wird so durchgeführt, dass das Waldinnenklima keinen drastischen Schwankungen unterliegt und sich stets deutlich von den Freilandverhältnissen unterscheidet.

5. Die Nutzung erfolgt in der Regel einzelbaum- bis gruppenweise. Geerntet werden Bäume,

a) die ihren angestrebten ökonomischen Wert erreicht haben,

b) deren Fällung der Förderung von Nachbarbäumen durch Positivauslese dient, damit der ökonomische oder ökologische Wert der Nachbarbäume steigt oder gesichert werden kann,

c) deren Ernte der Strukturvielfalt zuträglich ist und/oder

d) durch deren Entnahme das Ankommen und die Entwicklung des Nachwuchses

gefördert wird.

e) deren Entnahme für die Belange des Waldbrandschutzes von Bedeutung ist.

6. Die Ernte von Bäumen erfolgt mit boden- und bestandsschonenden Arbeitsverfahren unter Berücksichtigung der Boden und Witterungsverhältnisse. Die Befahrung soll durch möglichst weite Rückgassenabstände minimiert werden. Außerhalb permanenter, markierter Rückgassen wird der Waldboden geschont.

7. Besondere Beachtung finden die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und die

Humuspflege. Die bestandstypische bodenbiologische Aktivität wird durch Anwendung ökosystemschonender Holzernteverfahren so wenig wie möglich gestört. Auf flächige Bodenbearbeitungen, die die natürliche Lagerung des Mineralbodens verändern, wird wenn möglich verzichtet. Es soll ein angemessener Anteil, des im Zuge der Bewirtschaftung anfallenden Kronenmaterials und Holzes, zur Sicherung der Nährstoffnachhaltigkeit, der Artenvielfalt und zur Wasserrückhaltung im Wald verbleiben. Walderschließung und Nutzung werden so gestaltet, dass ein möglichst hohes Wasserangebot für den Wald verfügbar gehalten wird.

8. Die Höhe der Schalenwildbestände wird so gesteuert, dass eine artenreiche und

kontinuierliche Regeneration der Baum-, Strauch- und Krautschicht ohne

Schutzmaßnahmen gelingt.

9. Auf den Einsatz von Pestiziden wird grundsätzlich verzichtet.

 

 

10. Dem Schutz der Biodiversität kommt eine besondere Bedeutung zu. Diesem Ziel

dienen Bestände mit abwechslungsreichen Waldstrukturen, unterschiedlichen Kronenöffnungsgraden und die Sukzession, insbesondere nach Störungen. Habitatbäume und deren Anwärter, stehendes und liegendes Totholz werden in ausreichender Menge und Diversität bereitgestellt. Ist der Dauerwaldzustand erreicht, sollen Habitatbäume und Totholz mindestens 10% des aufstockenden Vorrats einnehmen.

11. Auch auf Störungsflächen ist eine flächige Befahrung möglichst auszuschließen.

Die Grundsätze der PEFC-Zertifizierung finden hier Berücksichtigung. Verbliebene lebende oder tote Bäume sollten grundsätzlich nicht vollständig entnommen werden, da von ihnen positive Effekte für das gesamte Ökosystem ausgehen. Zur Wiederbewaldung von Störungsflächen werden, wo immer möglich und sinnvoll, Naturverjüngung und Sukzessionsprozesse genutzt.

 

Begleitende Maßnahmen

 

1. Monitoring

Die Dauerwaldwirtschaft strebt eine möglichst hohe Stabilität und Resilienz des gesamten Lebensraumes Wald und seine nachhaltige Nutzung an. Zur Überprüfung dieser Ziele werden Inventurverfahren genutzt, die Informationen und Aussagen zur Strukturvielfalt, Artenausstattung und Funktionalität des Ökosystems ermöglichen. Die forstgesetzlichen- und naturschutzgesetzlichen Vorschriften finden immer Berücksichtigung. Das zentrale Steuerungselement stellt das gesetzlich vorgeschriebene Forsteinrichtungswerk dar. Auf diesem fußen die jährlich gesetzlich

verpflichtend aufzustellenden Forstwirtschaftspläne.

 

2. Öffentlichkeitsarbeit

Im Stadtwald, insbesondere mit vorrangiger Erholungsfunktion, wird das forstliche Handeln durch intensive Öffentlichkeitsarbeit begleitet und verständlich gemacht. Mächtige Einzelbäume und bizarre Baumformen werden in sicherer Entfernung zu den Wegen, sichtbar bis zu ihrem natürlichen Zerfall erhalten.

 

3. Umgang mit Wäldern mit kulturhistorischer Bedeutung

Mit dem Ziel der Bewahrung des Kulturerbes und in Ergänzung zur naturgemäßen Waldbewirtschaftung können historische Bewirtschaftungsformen weitergeführt werden. Sie sichern den Fortbestand der vielfältigen Waldlebensgemeinschaften, die sich ausschließlich aus der Kulturtätigkeit des Menschen heraus entwickeln konnten und von dieser abhängen. Hier ist insbesondere der stadteigene Erlenbruchwald zu nennen sowie die vereinzelt noch vorkommenden Rotbuchenniederwälder.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus empfiehlt dem Rat, die waldbaulichen Zielsetzungen und waldbaulichen Leitlinien als Grundlage des forstlichen Handelns auf den kommunalen Waldflächen zu beschließen. Die Zielsetzungen und Leitlinien sind Grundlage für die Erstellung der Forstbetriebseinrichtung für die Stadt Wegberg. Auf der Grundlage der Forstbetriebseinrichtung werden die jährlich zu erstellenden Forstwirtschaftspläne erstellt und mit dem Ausschuss für Klima, Umwelt, Verkehr und Tourismus abgestimmt.

 

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