Entscheidungsvorlage - VO/0246/25
Grunddaten
- Betreff:
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Förderprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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16.12.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Derzeit ist ein Förderaufruf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zur Sanierung kommunaler Sportstätten öffentlich.
Das BMWSB möchte mit dieser Förderung die Kommunen bei der Sanierung ihrer Sportstätten unterstützen. Dabei müssen die Projekte von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration sein; weiterhin wird ein besonderes Augenmerk auf die Nachhaltigkeit und die Barrierefreiheit gelegt.
Der Bund fördert die Projekte mit bis zu 45 Prozent (Kommunen in Haushaltsnotlagen, zu denen Wegberg nicht gehört, erhalten 75 Prozent). Dabei muss das Auszahlungsvolumen des Bundes mindestens 250.000 € betragen, was bedeutet, dass Maßnahmen ein Mindestgesamtvolumen von 555.556 € haben müssen; das maximale Fördervolumen beträgt 8 Mio. €.
Das Verfahren ist zweistufig: Es beginnt mit einem Interessenbekundungsverfahren. Wenn der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages (im Februar 2026) die von einer Kommune eingereichte Projektskizze für förderwürdig hält, hat die Kommune dann ab März 2026 die Möglichkeit, ins eigentliche Antragsverfahren einzusteigen.
Folgende Maßnahmen wurden in die Überlegungen einbezogen:
1) Sportplatz Merbeck
2) Sportplatz Klinkum
3) Austausch des Kunstrasens Helpenstein
4) Austausch des Kunstrasens Uevekoven
5) Padelanlage Wegberg
Für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren ist die Einreichung einer Projektskizze, die – um in die Förderwürdigkeit zu kommen - dem Planungsstand der Leistungsphase II (inkl. Kostenschätzung) entsprechen sollte, bis zum 15.01.2026 erforderlich. Des Weiteren ist ein Ratsbeschluss erforderlich, aus dem hervorgeht, dass der Rat die Einreichung der Projektskizze billigt.
Wenn das Projekt vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ausgewählt wird, wäre zusätzlich bei Stellung des Förderantrags entweder ein Haushaltsbeschluss oder ein Dokument beizufügen, mit dem die Bereitstellung des kommunalen Finanzierungsanteils nachgewiesen wird.
Die Bewilligung soll dann im Anschluss geschehen.
Die bewilligten Projekte müssen bis zum 31.12.2031 abgeschlossen sein.
Bei der Kämmerei wurden vom Fachbereich 202 – Bildung und Soziales – für das Haushaltsjahr 2026 für die Sportstättenentwicklung 900.000 € angemeldet, hier konkret für die Maßnahme Sanierung des Sportplatzes Merbeck. Die anderen vorstehend genannten Maßnahmen wurden seitens der Verwaltung bisher finanziell nicht berücksichtigt.
Maßnahme eins (Sportplatz Merbeck) eignet sich zudem für einen etwaigen Förderantrag, so die erste Einschätzung der Verwaltung. Erste Gespräche hierzu wurden mit einem entsprechenden Planungsbüro für Sportstättenbau (Fa. Geo3 GmbH, Bedburg-Hau) bereits geführt; ein entsprechendes Angebot liegt vor und soll beauftragt werden.
Für die Maßnahme zwei (Sportplatz Klinkum) wurden keine Haushaltsmittel eingestellt, ein Kostenrahmen liegt der Verwaltung durch vergangene Überlegungen bereits vor, allerdings nicht in dem geforderten Maße der Leistungsphase II.
Für die Maßnahmen drei und vier (Austausch der Kunstrasenbeläge) ist eine Förderung im Rahmen des Bundesprogramms ausgeschlossen. In Einzelmaßnahmen werden die Kosten unter dem Mindestvolumen des Auszahlungsbetrages liegen; eine gebündelte Beauftragung ist hier ausgeschlossen, dies wurde mit dem Fördergeber erörtert.
Die Maßnahme fünf (Padelanlage) ist ebenfalls nicht förderfähig, da das Mindestvolumen der Auszahlung nicht erreicht wird.
Sportplatz Merbeck:
Für die Förderung des Sportplatzes Merbeck liegt der Verwaltung aus der Vergangenheit ein erster Kostenrahmen vor. Dieser belief sich vor 2 Jahren auf 1.275.000 € und beinhaltet die Errichtung eines Kunstrasenplatzes.
Bereits vor dem Förderprogramm war die Verwaltung hierzu im Austausch mit dem SV Merbeck. Eine etwaige Möglichkeit zur Kostenreduzierung wäre die Errichtung eines Hybridplatzes, daher auch die Haushaltsanmeldung in Höhe von 900.000 €. Inzwischen ist aber das Bodenmaterial des Sportplatzes beprobt worden. Die Untersuchungsergebnisse liegen derzeit zur Auswertung bei der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Heinsberg. Je nachdem, wie die Einschätzung des Kreises ausfällt, könnte ein Hybridrasen nicht zulässig sein.
Je nach aktueller Kostenschätzung würde von der Stadt Wegberg ein Eigenanteil von mindestens 660.000 € aufzubringen sein. Die verbleibende Differenz zur Haushaltsanmeldung könnte dann ggfs. für weitere Maßnahmen eingesetzt werden.
Weitere Verwendung der eingesparten Mittel:
Mit den verbleibenden Mitteln könnte weiterhin die dringend benötigte Kunstrasensanierung des SV Helpenstein in Betracht gezogen werden. Auch hier besteht dringender Handlungsbedarf. Damit wären die Mittel vollumfänglich erschöpft, schätzungsweise sogar überreizt. Eine zusätzliche Finanzierung des Sportplatzes Klinkums scheint aus Sicht der Verwaltung derzeit nicht realisierbar, auch wenn der Bedarf gesehen wird.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die Kosten für die Beauftragung belaufen sich auf rund 10.300,00 € brutto. Das Planungsbüro soll noch vor Weihnachten 2025 beauftragt werden.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 müssen zur Ermächtigung, einen Auftrag in entsprechender Höhe erteilen zu dürfen, Mittel auf die entsprechende Investitionsmaßnahme verschoben werden.
Für das Ausführungsjahr sind im Entwurf der Investitionsplanung 2026 auf der Investitionsmaßnahme 080102T102 Kunstrasen Merbeck insgesamt 900.000 € angemeldet worden.
Zur Finanzierung des Eigenanteils müssen durch die Verwaltung entsprechende Investitionskredite oder anderweitige Fördermittel aufgenommen werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, dem Förderaufruf des BMWSB zu folgen und bis zum 15.01.2026 eine Projektskizze für die Sanierung der durch den SV Merbeck 1912 genutzten kommunalen Sportstätte Merbeck einzureichen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Erstellung der Projektskizze (inkl. Kostenschätzung) die Firma Geo3 GmbH, Bedburg-Hau, zu beauftragen.
