Entscheidungsvorlage - VO/0251/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH (SEG) zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.

 

Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:

 

Kreis Heinsberg  rd.  4,50 %

Stadt Geilenkirchen  rd.  0,83 %

Stadt Übach-Palenberg rd.  0,76 %

Stadt Hückelhoven  rd.  0,69 %

Stadt Wassenberg  rd.  0,45 %

Stadt Heinsberg  rd.  0,38 %

Stadt Erkelenz  rd.  0,37 %

Gemeinde Gangelt  rd.  0,32 %

Gemeinde Selfkant  rd.  0,27 %

Gemeinde Waldfeucht rd.  0,27 %

Stadt Wegberg  rd.  0,09 %

Gemeinde Niederkrüchten rd.  0,02 %

zusammen             rd.  8,95 %.

 

 

Trotz dieser geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Gründung/Beteiligung an einer anderen Gesellschaft.

 

Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es entsprechender Beschlüsse des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung (GO NRW) und    § 26 der Kreisordnung (KrO NRW) folgt.

Begründung:

Die NEW NiederrheinWasser GmbH plant die Errichtung einer Trinkwasserleitung vom Wasserwerk Moers-Gerdt der Wasserverbund Niederrhein GmbH bis zum Wasserwerk Fürth, dabei wird die Trinkwasserleitung bis nach Krefeld gemeinsam mit der NGN Netzgesellschaft Niederrhein mbH geplant, errichtet und betrieben. Die Trinkwasserleitung nutzt die Wasserdargebote der WVN Wasserbund Niederrhein GmbH, an der die NEW NiederrheinWasser GmbH sowie die NGN Netzgesellschaft Niederrhein mbH beteiligt sind.

 

Für die NEW NiederrheinWasser GmbH ergibt sich die Notwendigkeit der Trinkwasserleitung aus der Verpflichtung zur Sicherstellung einer langfristig sicheren, bergbauunabhängigen und autarken Trinkwasserversorgung für Grevenbroich und des übrigen Versorgungsgebietes der NEW. Die NGN Netzgesellschaft Niederrhein mbH stellt mit der Trinkwasserleitung bis nach Krefeld ihrer Wasserversorgung redundant und nachhaltiger auf.

 

Zur Umsetzung des ersten Teilabschnitts der Trinkwasserleitung beabsichtigen die NEW NiederrheinWasser GmbH und die NGN Netzgesellschaft Niederrhein mbH eine Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH – die Trinkwasserverbundleitung Niederrhein GmbH – zu gründen. Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist die Errichtung und der Betrieb einer Trinkwasserfernleitung sowie der Bezug und die Lieferung von Trinkwasser an ihre Gesellschafter sowie an Dritte. Die Gesellschaft wird keine Wasserlieferung an Endkunden und kein sonstiges Vertriebsgeschäft aufnehmen und sich nicht um Wasserkonzessionen bewerben.

 

Die Gesellschaft soll mit einem Stammkapital von 100.000 Euro ausgestattet werden. Die Beteiligungsquote bestimmt sich unter anderem nach der voraussichtlichen Finanzierungsquote der Projektpartner für den Teilabschnitt bis Krefeld. Die NEW NiederrheinWasser GmbH übernimmt Geschäftsanteile in Höhe von 74,9 % und die NGN Netzgesellschaft Niederrhein mbH Geschäftsanteile in Höhe von 25,1%.

Die Finanzmittel für die Planung und den Bau der Trinkwasserleitung bis nach Krefeld werden über Baukostenzuschüsse zur Verfügung gestellt. Das Geschäftsmodell sieht vor, dass die Gesellschaft das Trinkwasser bei der WVN Wasserverbund Niederrhein GmbH einkauft und an seine Gesellschafter weiterverkauft, d.h. die Gesellschaft wird Vorlieferant für die NGN Netzgesellschaft Niederrhein mbH und die NEW NiederrheinWasser GmbH.

 

Die Gesellschaft soll über kein eigenes Personal verfügen. Die NEW NiederrheinWasser GmbH stellt den technischen Geschäftsführer und den kaufmännischen Prokuristen; die NGN Netzgesellschaft Niederrhein mbH stellt die kaufmännische Geschäftsführung und den technischen Prokuristen. Die NEW NiederrheinWasser GmbH bzw. die NEW AG wird die kaufmännische Betriebsführung und die NGN Netzgesellschaft Niederrhein mbH die technische Betriebsführung der Gesellschaft übernehmen.

 

Der Beschluss zur Gründung der Gesellschaft steht unter dem Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren gemäß § 115 GO NRW bei der Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen wird.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen (voraussichtlich):

keine

 

 

Teilplan:

1502 - Anteile an Unternehmen

 

Umlageart:

Allgemeine Kreisumlage

 

 

 

 

 

 

 

Teilergebnisplan

2026

2027

2028

2029

 

Erträge

 

 

 

 

 

Aufwendungen

 

 

 

 

 

Saldo

0 €

0 €

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

Teilfinanzplan B (inv.)

2026

2027

2028

2029

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

Saldo

0 €

0 €

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Alternativen:

 

Die Verwaltung schlägt keine Alternativen vor.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Personal und Digitalisierung empfiehlt:

 

Der Rat beschließt:

 

Der Gründung der Trinkwasserverbundleitung Niederrhein GmbH gemäß beigefügtem Entwurf des Gesellschaftsvertrages (Anlage) durch die NEW NiederrheinWasser GmbH und der NGN Netzgesellschaft Niederrhein mbH wird zugestimmt.

 

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Anlagen

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