Entscheidungsvorlage - VO/0245/25-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es wird auf die Vorlage VO/0245/25 Bezug genommen. Der Rat hatte sich in seiner Sitzung am 16.12.2025 die mit der Vorlage - als Anlage 4 - vorgelegte Gebührenkalkulation 2026 zu eigen gemacht. Diese errechnet für das Jahr 2026 eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 1,49 €/m².

 

In der ebenfalls der Vorlage VO/0245/25 – als Anlage 2 - beigefügten Satzung der Stadt Wegberg über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren wurde jedoch versehentlich der im überholten Satzungsentwurf (siehe Vorlage VO/0228/25) enthaltene Niederschlagswassergebührensatz von 1,50 €/m² beibehalten und vom Rat am 16.12.2025 beschlossen.

Auch wenn der Unterschiedsbetrag nur bei einem Cent pro m² liegt, soll der Fehler mit der als Anlage beigefügten Ersten Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Wegberg über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren rückwirkend zum 1. Januar 2026 korrigiert werden

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Erste Änderungssatzung der Stadt Wegberg über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren.

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Anlagen

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