Mitteilungsvorlage - VO/0825/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion vom 7. Januar 2008 betreffend Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich K 29/L 364
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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02.09.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom
„Der
Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, durch geeignete Maßnahmen
die Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich der K 29 und L 364 am
Ortseingangsbereich von Tüschenbroich zu verbessern.
Begründung:
Im
Kreuzungsbereich der K 29 und L 364 herrscht ständig ein sehr hohes
Verkehrsaufkommen. Insbesondere zu Zeiten des Berufsverkehrs und durch die
positive Entwicklung auf den Gewerbeflächen im Entwicklungsgebiet Wildenrath
(ehemaliges Flugplatzgelände) ist eine Verschärfung der ohnehin bereits
problematischen Verkehrssituation feststellbar.
Neben
langen Wartezeiten im Kreuzungsbereich kommt es immer wieder zu gefährlichen
Verkehrssituationen. Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung, in Zusammenarbeit
mit den Trägern der Straßenbaulast diesen gefährlichen Kreuzungsbereich durch
geeignete Maßnahmen zu entschärfen.
Eine
mögliche Entschärfung der Gefahrensituation könnte nach Auffassung der
CDU-Fraktion durch die Installation einer Signalampelanlage erreicht werden.
Wegen der örtlichen Gegebenheit bittet
die CDU-Fraktion insbesondere darum, die Möglichkeit der Einrichtung eines
Kreisverkehrs zu überprüfen.“
Zu
dem Antrag der CDU-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Straßenbaulastträger
der L 364 ist das Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch den Landesbetrieb
Straßenbau NRW in Mönchengladbach; Straßenbaulastträger der K 29 ist der Kreis
Heinsberg. Die Verwaltung hat den Landrat als Kreispolizeibehörde Heinsberg und
den Landesbetrieb Straßenbau NRW um Stellungnahme zu dem Antrag der
CDU-Fraktion gebeten. In ihrem Antwortschreiben teilt die Kreispolizeibehörde
mit, dass es sich bei der oben genannten Kreuzung in den letzten Jahren immer
wieder um eine Unfallhäufungsstelle im Sinne des Erlasses „Auswertung von
Straßenverkehrsunfällen“ handelt, an der bei Verkehrsunfällen insgesamt
seit 2000 ein Toter, zehn Schwerverletzte und sieben Leichtverletzte zu
beklagen sind. Derzeit aktuell sind die Kriterien einer Unfallhäufungsstelle
nicht erfüllt. Im Jahr 2007 ereigneten sich an der Kreuzung zwei Unfälle. Dabei
wurde ein Verkehrsteilnehmer schwer verletzt. Bei dem zweiten Unfall handelte
es sich um einen Bagatellunfall. Der Kreuzungsbereich war häufig Gegenstand in
Besprechungen der Unfallkommission des Kreises. Die Unfallkommission hat
bereits im Jahre 2006 festgestellt, dass Provisorien, Sofortmaßnahmen und
Interimslösungen nicht mehr zur Verfügung stehen. Die nachdrückliche Forderung,
kurzfristig einen Kreisverkehr herzustellen, wurde bereits 2006 von der
Unfallkommission bekräftigt. Der Kreisverkehr müsste jedoch derzeit, bis zur
Fertigstellung der B 221 - Ortsumgehung Arsbeck - , das besondere Erfordernis
der Tauglichkeit für die Abwicklung regelmäßiger Schwertransporter erfüllen.
Im Jahre 2007 konnte für das
Auswertungsjahr 2006 festgestellt werden, dass der Knotenpunkt keine
Unfallhäufungsstelle war. Die Unfallkommission entschied sich, den Knoten
weiter zu beobachten und die Entwicklung insgesamt abzuwarten. Die
Kreispolizeibehörde hält aus Sicht der Unfallprävention die Installation einer
Signalanlage bzw. die Einrichtung eines Kreisverkehrs als geeignetes Mittel, um
die Unfalllage zu entschärfen.
Mit
Schreiben vom
“Der
Umbau des Knotens hat in der Regionalratsliste die Priorität 1. Hiermit ist
eine kurzfristige Realisierung möglich. Der Planungsauftrag zum Umbau des
Knotens zu einem Kreisverkehrsplatz ist erteilt.
Da
zurzeit über diesen Knoten die Zulieferung zum Siemens-Testgelände erfolgt,
kann dieser Knoten erst umgebaut werden, wenn eine alternative Zufahrt nach Bau
der Umgehung Arsbeck zur Verfügung steht, da nach dem Umbau zu einem
Kreisverkehrsplatz dieser Knoten nicht mehr mit langen Sondertransporten
befahren werden kann. Somit kann mit dem Bau des Knotens K 19 / L 364 erst
begonnen werden, wenn die Umgehung Arsbeck unter Verkehr ist.“
Da
zwischenzeitlich mit dem Bau der Ortsumgehung Arsbeck – B 221n –
begonnen wurde und wie der Landesbetrieb Straßenbau mitteilt, der Planungsauftrag
zum Umbau des Knotens zu einem Kreisverkehrsplatz erteilt wurde, ist mit einer
Verbesserung der Verkehrssituation mittelfristig zu rechnen.
