Mitteilungsvorlage - VO/0825/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 07.01.2008 folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung gestellt:

 

„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, durch geeignete Maßnahmen die Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich der K 29 und L 364 am Ortseingangsbereich von Tüschenbroich zu verbessern.

 

Begründung:

Im Kreuzungsbereich der K 29 und L 364 herrscht ständig ein sehr hohes Verkehrsaufkommen. Insbesondere zu Zeiten des Berufsverkehrs und durch die positive Entwicklung auf den Gewerbeflächen im Entwicklungsgebiet Wildenrath (ehemaliges Flugplatzgelände) ist eine Verschärfung der ohnehin bereits problematischen Verkehrssituation feststellbar.

 

Neben langen Wartezeiten im Kreuzungsbereich kommt es immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen. Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit den Trägern der Straßenbaulast diesen gefährlichen Kreuzungsbereich durch geeignete Maßnahmen zu entschärfen.

 

Eine mögliche Entschärfung der Gefahrensituation könnte nach Auffassung der CDU-Fraktion durch die Installation einer Signalampelanlage erreicht werden. Wegen der örtlichen Gegebenheit  bittet die CDU-Fraktion insbesondere darum, die Möglichkeit der Einrichtung eines Kreisverkehrs zu überprüfen.“

 

Zu dem Antrag der CDU-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Straßenbaulastträger der L 364 ist das Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW in Mönchengladbach; Straßenbaulastträger der K 29 ist der Kreis Heinsberg. Die Verwaltung hat den Landrat als Kreispolizeibehörde Heinsberg und den Landesbetrieb Straßenbau NRW um Stellungnahme zu dem Antrag der CDU-Fraktion gebeten. In ihrem Antwortschreiben teilt die Kreispolizeibehörde mit, dass es sich bei der oben genannten Kreuzung in den letzten Jahren immer wieder um eine Unfallhäufungsstelle im Sinne des Erlasses „Auswertung von Straßenverkehrsunfällen“ handelt, an der bei Verkehrsunfällen insgesamt seit 2000 ein Toter, zehn Schwerverletzte und sieben Leichtverletzte zu beklagen sind. Derzeit aktuell sind die Kriterien einer Unfallhäufungsstelle nicht erfüllt. Im Jahr 2007 ereigneten sich an der Kreuzung zwei Unfälle. Dabei wurde ein Verkehrsteilnehmer schwer verletzt. Bei dem zweiten Unfall handelte es sich um einen Bagatellunfall. Der Kreuzungsbereich war häufig Gegenstand in Besprechungen der Unfallkommission des Kreises. Die Unfallkommission hat bereits im Jahre 2006 festgestellt, dass Provisorien, Sofortmaßnahmen und Interimslösungen nicht mehr zur Verfügung stehen. Die nachdrückliche Forderung, kurzfristig einen Kreisverkehr herzustellen, wurde bereits 2006 von der Unfallkommission bekräftigt. Der Kreisverkehr müsste jedoch derzeit, bis zur Fertigstellung der B 221 - Ortsumgehung Arsbeck - , das besondere Erfordernis der Tauglichkeit für die Abwicklung regelmäßiger Schwertransporter erfüllen. Im  Jahre 2007 konnte für das Auswertungsjahr 2006 festgestellt werden, dass der Knotenpunkt keine Unfallhäufungsstelle war. Die Unfallkommission entschied sich, den Knoten weiter zu beobachten und die Entwicklung insgesamt abzuwarten. Die Kreispolizeibehörde hält aus Sicht der Unfallprävention die Installation einer Signalanlage bzw. die Einrichtung eines Kreisverkehrs als geeignetes Mittel, um die Unfalllage zu entschärfen.

 

Mit Schreiben vom 23. Juni 2008 teilt der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Niederrhein, folgendes mit:

 

“Der Umbau des Knotens hat in der Regionalratsliste die Priorität 1. Hiermit ist eine kurzfristige Realisierung möglich. Der Planungsauftrag zum Umbau des Knotens zu einem Kreisverkehrsplatz ist erteilt.

Da zurzeit über diesen Knoten die Zulieferung zum Siemens-Testgelände erfolgt, kann dieser Knoten erst umgebaut werden, wenn eine alternative Zufahrt nach Bau der Umgehung Arsbeck zur Verfügung steht, da nach dem Umbau zu einem Kreisverkehrsplatz dieser Knoten nicht mehr mit langen Sondertransporten befahren werden kann. Somit kann mit dem Bau des Knotens K 19 / L 364 erst begonnen werden, wenn die Umgehung Arsbeck unter Verkehr ist.“

 

Da zwischenzeitlich mit dem Bau der Ortsumgehung Arsbeck – B 221n – begonnen wurde und wie der Landesbetrieb Straßenbau mitteilt, der Planungsauftrag zum Umbau des Knotens zu einem Kreisverkehrsplatz erteilt wurde, ist mit einer Verbesserung der Verkehrssituation mittelfristig zu rechnen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Kosten zum Umbau des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz gehen nicht zu Lasten der Stadt Wegberg.

 

Alternativen:

- keine Vorschläge der Verwaltung –

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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