Mitteilungsvorlage - VO/0826/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes – Bekanntmachung und Genehmigung

Der vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 26.02.2008 beschlossene Flächennutzungsplan wurde mit Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 25.06.2008 genehmigt. Diese Genehmigung wurde am 02.07.2008 bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung wurde der Flächennutzungsplan wirksam.

 

 

Bebauungplan X·1, Moorshoven - Laurentiusstraße • Verfahrensstand

Der Bebauungsplan X-1, Moorshoven - Laurentiusstraße hat in der Zeit vom 16.06.2008 bis einschließlich 18.07.2008 öffentlich ausgelegen. Während der Auslegung sind Stellungnahmen von der Unteren Wasserbehörde und des Landesbetriebes Straßenbau eingegangen. Demnach sind Abstimmungen hinsichtlich der Beseitigung der Niederschlagswässer bzw. der verkehrlichen Anbindung an die L 127 erforderlich. Der Vorhabenträger wurde gebeten, gemeinsam mit den beauftragten Fachplanern, entsprechende Abstimmungen durchzuführen. Dies steht derzeit noch aus.

 

 

Demontage von Straßenlampen im Stadtgebiet

Nach einem Gutachten der WestEnergie und Verkehr (jetzt NVV AG) sind im Stadtgebiet diverse Lampen nicht mehr standsicher. Für den Austausch bzw. die Erneuerung dieser Lampen sind im Haushalt 2008 50.000,00 Euro vorgesehen.

 

Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht werden diese nicht mehr standsicheren Lampen in Absprache zwischen der NVV AG und der Stadt Wegberg entfernt und sukzessive erneuert. Hierbei werden vorrangig Lampen in Kreuzungsbereichen und an Fußgängerüberwegen bzw. Querungshilfen ersetzt. Die NVV AG hat angeboten, für die Stadt Wegberg ein Sanierungskonzept nebst anfallenden Kosten zu erstellen. Nach Vorlage wird das Konzept dem Ausschuss vorgestellt.

 

 

Vergleich Abwassergebühren

Zum 17. Mal hat der Bund der Steuerzahler NRW alle 396 Kommunen des Landes zu ihren Abwassergebühren befragt. Die Gebühren sind ermittelt worden auf der Grundlage von einem Haushalt der 200 m³ Frischwasser verbraucht und das Regenwasser einer versiegelten Fläche von 130 m² den Kanalanlagen zuleitet.

 

Die teuersten Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind:

Schleiden, Kreis Euskirchen

1.294,00 Euro

Simmerath, Kreis Aachen

1.260,00 Euro

Waldbröl, Oberbergischer Kreis

1.258,00 Euro

Nümbrecht, Oberbergischer Kreis

1.234,00 Euro

Much, Rhein-Sieg-Kreis

1.228,00 Euro

Die größten Steigerungen weisen folgende Gemeinden auf:

Weilerswist, Kreis Euskirchen

31,1 Prozent

Lippstadt, Kreis Soest

20,5 Prozent

Inden, Kreis Düren

19,0 Prozent

Altenberge, Kreis Steinfurt

17,3 Prozent

Kreuzau, Kreis Düren

17,2 Prozent

 

Die Abwassergebühren der Stadt Wegberg wurden mit 856,30 Euro (34 % geringer als die teuerste Kommune) ermittelt. Gegenüber 2007 sind nach Feststellung des Steuerzahlerbundes die Abwassergebühren in Wegberg um 0,4 %  zurückgegangen.

 

 

Projektgruppe Verkehrsplanung Innenstadt;

Durchführung eines Planungsworkshops mit dem Büro BSV aus Aachen

Am 13.08.2008 hat ein Ortstermin zwischen der Verwaltung und dem Büro BSV stattgefunden, an dem die vorgelegten Fragestellungen und Anregungen der Fraktionen anhand von Karten usw. erläutert wurden. Das Büro wird in den nächsten Wochen ein Konzept für den Planungsworkshop erarbeiten.

 

 

Beleuchtung der Querungshilfe L3 (Grenzlandring) im Bereich der Einmündung L 364/ Tüschenbroicher Straße

Im vorgenannten Bereich wurde in Zusammenarbeit mit der Kreispolizeibehörde Heinsberg, dem Straßenverkehrsamt des Kreises und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßenbaulastträger und Kostenträger) eine neue Querungshilfe eingerichtet.

 

Die Polizei hält die Ausleuchtung der Querungsstelle für erforderlich. Mit Schreiben vom 25.02.2008 hatte die Stadt dem Landesbetrieb ein Angebot der WestEnergie zur Erweiterung der städtischen Straßenbeleuchtung (Verlängerung bis zum Ende des Gehweges Gierenstraße am Fuß-/Radweg Grenzlandring) zur Ausleuchtung der Querungshilfe vorgelegt, wobei dieses Angebot die bereits vorhandene nicht-DIN-gerechte Ausleuchtung in der Umgebung (Beleuchtung Kreuzung Tüschenbroicher Str./Mühltalweg/Grenzlandring) berücksichtigt. Der Maßnahme wurde seitens des Landesbetriebes mit dem Hinweis auf die einzuhaltende DIN nicht zugestimmt.

 

Die WestEnergie hat mittlerweile eine DIN-konforme Alternative mit 12 Beleuchtungsmasten und der erforderlichen Verkabelung zum Bruttoangebotspreis von 28.318,43 € vorgelegt.

 

Die Verwaltung hat das Angebot dem Landesbetrieb mit der Bitte vorgelegt, die Beleuchtungsanlage für die Verkehrseinrichtung möglichst zeitnah in eigener Kostenverantwortung zu errichten. Als Begründung wurde angegeben, die Beleuchtung diene ausschließlich der Verkehrseinrichtung (Querungshilfe) in der Landstraße. Eine beleuchtete Querungshilfe sei geeignet, eine wesentlich teurere Bedarfsampel (Gegenstand der damaligen Diskussion zur Erhöhung der Verkehrssicherheit als Alternative zu einer Querungshilfe) auf Dauer zu ersetzen.

 

 

Verbesserung der Verkehrsverhältnisse auf der L 367,  Alte Landstraße;

Antrag der CDU-Fraktion vom 21.08.2007

Die CDU-Fraktion hatte beantragt, der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, durch geeignete verkehrsregelnde Maßnahmen die Verkehrsverhältnisse in der Ortsdurchfahrt Klinkum, L 367, Alte Landstraße zu verbessern.

 

Bei einem Behördentermin hatte der Leiter des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Niederrhein, signalisiert, dass man als Straßenbaulastträger für einzelne Bereiche Halteverbotsregelungen zustimmen werde, die Einrichtung eines kompletten alternierenden Parksystems jedoch aus grundsätzlichen Erwägungen ablehne. Eine Komplettlösung als wesentliche Verbesserung könnte negative Auswirkungen auf die Priorisierung zum künftigen Ausbau der Straße haben.

 

Die Verwaltung hat Anfang des Jahres 5 Abschnitte innerhalb der OD ausgewählt und den Landesbetrieb um Zustimmung gebeten. Nach der Straßenverkehrsordnung sind die Verkehrszeichen gegenüber dem Straßenbaulastträger, der gleichzeitig Kostenträger der Maßnahme ist, anzuordnen.

 

Mit Schreiben vom 30.07.2008 wurde wegen der neu eingetretenen Problematik am östlichen Ortsanfang (Parken von Lieferfahrzeugen) eine Ergänzung der Halteverbotsbereiche beantragt und an den Vorgang erinnert.

 

Es liegen noch keine Ergebnisse vor.

 

 

Kindgerechter Ausbau der Bushaltestelle B 221, Arsbeck-Kirche;

Antrag der SPD-Fraktion vom 20.05.2008

Die SPD-Fraktion hatte beantragt, die Bushaltestelle B 221, Arsbeck-Kirche, kindgerecht auszubauen. Die Haltestelle liegt an einem ca. 1 m breiten Gehweg im Frontbereich einer ca. 2 m hohen, steilen Böschung. Auf der Böschungskrone befindet sich eine private Hecke aus Lebensbäumen.

 

Eine Vergrößerung der Wartefläche in den Böschungsfuß wäre nur unter höherem technischem Aufwand zur Stabilisierung der verbleibenden Böschung und unter Einbeziehung privater Grundstücksflächen möglich.

 

Die Verwaltung hat mit der WestEnergie und Verkehr GmbH, Abteilung Betrieb (ÖB), Kontakt aufgenommen und vereinbart, den Haltepunkt in den Bereich der Wegeverbindung zum Parkplatz Arsbecker Hof (ca. 50 m in Richtung Kirche) zu verlegen. Dort ist ein gefahrloses Warten auf den Bus bei ausreichendem Platzangebot vorhanden. Wegen akuter Gefahren bei der Installation von  Drängelgittern (Spielen am Gitter, Quetschgefahr bei Aufenthalt zwischen Bus und Gitter, welches in einem Sicherheitsabstand vom Bordstein entfernt aufzustellen wäre,)  lehnt die WestEnergie diese Konstruktionen ab.

 

Seit 13.08.2008 ist die Ersatzhaltestelle probehalber in Betrieb. Danach soll über den endgültigen Standort entschieden werden. Die Entfernung zur Ampelanlage ist nach Angabe der WestEnergie auch bei Gelenkbussen nicht kritisch.

 

 

Verkehrssicherheit auf der K23 am Ortseingang Dalheim-Rödgen;

Antrag der CDU-Fraktion vom 26.05.2008

Die Verwaltung hat den Kreis als Straßenbaulastträger sowie die Polizei um Stellungnahme gebeten. Als Grundlage einer objektiven Bewertung werden noch Daten zu tatsächlichen Geschwindigkeiten und zur Unfallstatistik erwartet. Konkrete Ergebnisse liegen nicht vor.

 

 

Erschließungsmaßnahme Rath-Anhoven, Asternstraße

Nach Entwicklung eines Bebauungsplanes und durchgeführter Umlegung von Teilflächen im Bereich der Asternstraße in Rath-Anhoven erfolgte zwischenzeitlich ein endgültiger Ausbau des Endstückes der Asternstraße gemäß Vorgaben des Bebauungsplanes.

Das Beitragsverfahren für diese Maßnahme wird im Laufe des Jahres erfolgen.

Durch die Erschließung wurde der provisorische Erschließungszustand für zwei bereits früher zugelassene Wohnhäuser beendet. Je nach Aufteilung der restlichen Freiflächen können ca. 5 – 6 neue Baukörper in eingeschossiger Bauweise und einer GRZ von 0,3 errichtet werden. Eine Doppelhausbebauung schließt der Bebauungsplan nicht aus.

Die Baugrundstücke befinden sich in Privatbesitz. Vermarktungs- oder Bauabsichten sind der Verwaltung nicht bekannt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

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