Entscheidungsvorlage - VO/0003/26

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die derzeitige Erste Beigeordnete wird mit Ablauf des 31. August 2026 in den Ruhestand treten. Dieser personelle Wechsel bietet die organisatorische Gelegenheit, die Struktur der Verwaltungsführung und die allgemeine Vertretung des Bürgermeisters gemäß § 68 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) neu zu ordnen.

 

Im Rahmen der Neubesetzung ist beabsichtigt, die Funktion der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters künftig an das technische Dezernat zu koppeln. Daher soll die allgemeine Vertretung zum 1. September 2026 auf die Stelle der derzeitigen Technischen Beigeordneten übergehen.

 

Mit der Übernahme der allgemeinen Vertretung ist die Führung der Bezeichnung „Erste Beigeordnete“ verbunden. Im Gegenzug wird die vakant werdende Stelle der Ersten Beigeordneten in eine einfache Beigeordnetenstelle umgewandelt.

 

Dies hat - unter Beibehaltung der derzeitigen Bewertung - Auswirkungen auf die individuelle Besoldung. Gemäß § 2 Absatz 3 und 4 der Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts (Eingruppierungsverordnung), erfolgt eine Besoldung bei einer Einwohnerzahl von 20.001 – 30.000 bei Beigeordneten die zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellt wurden mit A 15/A 16 und sonstigen Beigeordneten mit A 14/A 15.

 

Gemeinden dürfen laut Verordnung unter Berücksichtigung des Umfangs, der Schwierigkeit und der Bedeutung der Aufgabe die Höchstbesoldungsgruppe für das Amt in Anspruch nehmen, wenn ihre Einwohnerzahl die Mitte zwischen der unteren und der oberen Grenze ihrer Größenklasse überschritten hat. Dies ist für die Stadt Wegberg mit einer Einwohnerzahl von 28.147 (Landesbetrieb Information und Technik NRW, Stand 30.06.2025) zutreffend. Die interne Statistik weist mit Stand vom 23.01.2026 eine Einwohnerzahl von 28.987 aus.

 

Durch die unmittelbare Nähe zur nächst höheren Größenklasse von knapp 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie des stetig steigenden Umfangs, der Schwierigkeit und der Bedeutung der Aufgabe der Beigeordneten ist die Beibehaltung der Bewertung der beiden Stellen mit A 16 und A 15 vorgesehen:

 

–        Die Stelle der künftigen Ersten Beigeordneten (zuvor Technische Beigeordnete) erhält die Bewertung A 16.

 

–        Die Stelle der/des künftigen Beigeordneten (zuvor Erste Beigeordnete) erhält die Bewertung A 15.

 

 

Die Änderungen sollen zeitgleich mit dem Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaberin und der angestrebten Neubesetzung zum 1. September 2026 wirksam werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch den Wechsel der Besoldungsgruppen zwischen den beiden Beigeordnetenstellen (A 15/A 16 zu A 16/A 15) ergibt sich im Saldo eine Kostenneutralität. Zusätzliche Kosten entstehen für den Haushalt der Stadt durch diese Umstrukturierung nicht.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Personal & Digitalisierung empfiehlt dem Rat zu beschließen:

 

Der Rat beschließt:

 

1. Die allgemeine Vertretung des Bürgermeisters wird mit Wirkung zum 1. September 2026 von der Stelle der bisherigen Ersten Beigeordneten auf die Stelle der bisherigen technischen Beigeordneten übertragen.

 

2. Die bisherige technische Beigeordnete führt ab dem 1. September 2026 die Bezeichnung „Erste Beigeordnete“. Die Besoldung erfolgt nach A 16.

 

3. Die zur Neubesetzung anstehende Stelle (bisher Erste Beigeordnete) wird ab dem 1. September 2026 als „Beigeordnete/r“ geführt. Die Besoldung erfolgt nach A 15.

 

 

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