Entscheidungsvorlage - VO/0007/26
Grunddaten
- Betreff:
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Bestellung und Besetzung der Stelle "Stadtkämmerer/Stadtkämmerin und Leitung des Fachbereiches Finanzwirtschaft (w/m/d)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Verwaltungssteuerung
- Finale Freigabe:
- Weidner, Anna
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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10.02.2026
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die zu besetzende Stelle „Stadtkämmerer/Stadtkämmerin und Leitung des Fachbereiches Finanzwirtschaft (w/m/d)“ ist seit dem 21. Januar 2026 vakant.
Im Rahmen eines öffentlichen Stellenbesetzungsverfahrens wurden durch eine Findungskommission, besetzt aus Vertretern und Vertreterinnen der Politik und Verwaltung, persönliche Vorstellungsgespräche mit das Anforderungsprofil erfüllenden Bewerbenden geführt. Die dort nach fachlicher und persönlicher Qualifikation am besten geeignete Bewerberin stellte sich im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Rates am 10. Februar 2026 vor (VO/0006/26 Stellenbesetzungsverfahren Stadtkämmerer/Stadtkämmerin und Leitung des Fachbereiches Finanzwirtschaft (w/m/d), persönliche Vorstellung des/der Bewerber/in).
Die ausgeschriebene Stelle soll mit Frau Katharina Wever besetzt werden. Sie erfüllt sowohl die fachlichen als auch persönlichen Voraussetzungen.
Gemäß § 73 Absatz 3 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW kann die Hauptsatzung bestimmen, dass für Bedienstete in Führungsfunktionen Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis eines Bediensteten zur Gemeinde verändern, durch den Rat oder den Hauptausschuss im Einvernehmen mit dem Bürgermeister zu treffen sind, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Eine solche Regelung wurde in § 18 der Hauptsatzung der Stadt Wegberg getroffen, sodass das Einvernehmen mit der Entscheidung des Bürgermeisters herzustellen ist, ein Arbeitsverhältnis mit Frau Wever zu begründen und mit ihr die Stelle Kämmerer/01 („Kämmer und Fachbereichsleitung Fachbereich 203“) des derzeit fortgeltenden Stellenplans 2025 zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Die Bestellung einer Stadtkämmerin ist Aufgabe des Rates.
Die Gleichstellungsbeauftragte und der Personalrat wurden ordnungsgemäß beteiligt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wegberg beschließt:
Der Rat erklärt sein Einvernehmen mit dem Bürgermeister gemäß § 73 Absatz 3 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 18 Hauptsatzung der Stadt Wegberg, mit Frau Katharina Wever ein Arbeitsverhältnis zu begründen und so die Stelle Kämmerer/01 („Kämmer und Fachbereichsleitung Fachbereich 203“) des derzeit fortgeltenden Stellenplans 2025 zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit ihr zu besetzen. Zum gleichen Zeitpunkt bestellt der Rat sie zur Stadtkämmerin.
