Entscheidungsvorlage - VO/0001/26

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen hatte der Rat der Stadt Wegberg in seiner Sitzung am 23.06.2020 gemäß § 13 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW die „Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Wegberg“ beschlossen.

Gemäß § 2 Absatz 1 dieser Satzung bestellt der Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Rat eine/n ehrenamtliche/n Beauftragte/n für Menschen mit Behinderungen.

 

In der vergangenen Ratsperiode war Frau Petra Siegers die ehrenamtliche Beauftragte. Sie hatte im vergangenen Jahr mitgeteilt, für eine weitere Ratsperiode nicht mehr zur Verfügung zu stehen.

 

Das Ehrenamt wurde deshalb neu ausgeschrieben. Mit Ablauf der Bewerbungsfrist (08.12.2025) lagen 2 Bewerbungen vor, eine Bewerbung ging erst Anfang des Jahres ein.

 

Von den beiden fristgerecht eingegangenen Bewerbungen wurde eine Bewerbung am 14.01.2026 zurückgezogen. Der verbleibende Kandidat ist Herr Dirk Küppers, Mitglied im Rat der Stadt Wegberg.

 

Herr Küppers ist im Schwerbehindertenrecht aus- und fortgebildet. Er ist Schwerbehindertenvertreter in einer Einrichtung und mit der Zusammenarbeit mit Behörden, Trägern und Einrichtungen vertraut. Er ist daher für das vorgesehene Ehrenamt geeignet.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach § 2 Absatz 2 der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Wegberg.

Die Mittel für die Finanzierung der Aufwandsentschädigung sind beim Produkt

09.02.01 - 542100 „Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit“ für den Haushalt 2026 und Folgejahre angemeldet. Geschäftsaufwendungen sind beim Sachkonto 543295 veranschlagt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Der Rat erteilt sein Einvernehmen zur Bestellung des Herrn Dirk Küppers zum ehrenamtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen durch den Bürgermeister.

2. Die Bestellung erfolgt bis zum Ende der laufenden Ratsperiode.

 

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