Entscheidungsvorlage - VO/0008/26

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Werbegemeinschaft Wegberg e.V. beantragte am 12.01.2026  vier verkaufsoffene Sonntage gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) für das Jahr 2026.

 

Für das Jahr 2026 plant die Werbegemeinschaft demnach folgende Feste mit verkaufsoffenen Sonntagen:

 

26.04.2026: Frühlingsfest mit Markt in der Fußgängerzone und Rahmenprogramm in der Fußgängerzone.

05.07.2026: Sommerfest mit Büchermarkt, Niederrheinischer Radwandertag und Oldtimertreff.

04.10.2026: Herbstfest mit Rahmenprogramm in der Fußgängerzone und Oldtimertreff.

29.11.2026: Adventsmarkt/Weihnachtsdorf mit weihnachtlichen Hütten in der Fußgängerzone.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungen der Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, der Kirchen sowie der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer erfolgten am 19.01.2026.

Die Industrie- und Handelskammer Aachen antwortete per Mail am 20.01.2026, dass sie keine durchgreifenden Bedenken gegen die beantragten verkaufsoffenen Sonntage in Wegberg für 2026 habe, sofern die rechtlichen Vorgaben gemäß LÖG NRW eingehalten werden. Aufgrund der im Jahr 2018 erfolgten Gesetzesänderung zum LÖG NRW bitte man allerdings um Verständnis, dass im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit der genannten Verordnung eine abschließende Beurteilung dieser geplanten verkaufsoffenen Sonntage nicht vorgenommen werden könne.

Mit Schreiben vom 27.01.2026 akzeptierte das Bischöfliche Generalvikariat des Bistum Aachen, wie in den vergangenen Jahren, die Öffnung von zwei verkaufsoffenen Sonntagen (26.04.2026 und 05.07.2026). Sie akzeptiert grundsätzlich keinen Adventssonntag als verkaufsoffenen Sonntag.

Sollten bis zur Ratssitzung ausstehende Stellungnahmen eingehen, würden diese in der Ratssitzung mündlich vorgetragen.

Nach § 6 Absatz 1 Satz 1 LÖG NRW dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens acht Sonn- und Feiertagen im öffentlichen Interesse ab 13.00 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Nach Satz 2 Nummer 1 liegt ein öffentliches Interesse insbesondere vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten und Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt. Dabei muss es sich nicht um gewerberechtlich festgesetzte Veranstaltungen handeln.

 

Die Prognose für die erwarteten Besucherzahlen sieht wie folgt aus:

 

Oldtimertreff mit Markt und Rahmenprogramm als Frühlingsfest am 26.04.2026

Es ist ein Frühlingsmarkt in der Fußgängerzone mit einem musikalischen Rahmenprogramm geplant. Besucherresonanz 1000 Besucher.

 

Büchermarkt und Sommerfest am 05.07.2026

Der Büchermarkt in der Fußgängerzone findet seit 2004 statt. Dieser wird kombiniert mit der monatlich stattfindenden Oldtimerveranstaltung auf dem Rathausplatz. Weiterhin ist Wegberg Anlaufstelle für den Rheinischen Radwandertag in der Stadt Wegberg. Besucherresonanz: mindestens 2.500 Besucherinnen und Besucher täglich.

 

Oldtimertreff mit Markt und Rahmenprogramm als Herbstfest am 4.10.2026

Die monatlich stattfindende Oldtimerveranstaltung auf dem Rathausplatz wird bis zur Fußgängerzone erweitert und mit einem Markt und einem musikalischen Rahmenprogramm verbunden. Resonanz 1500 Besucher.

 

Adventsmarkt am 29.11.2026

Beim Adventsmarkt handelt es sich um eine echte Traditionsveranstaltung, die dieses Jahr unter denselben Bedingungen wie in den Vorjahren durchgeführt wird. Ein Adventsmarkt mit Verkaufsöffnung existiert seit 1980. Weiterhin kommt der Weihnachtsmarkt der Pfarrei St. Martin im Innenhof des Klosters hinzu.

Das Veranstaltungsumfeld, das für die Ladenöffnungen vorgesehen ist, befindet sich in der Fußgängerzone, Hauptstraße, Passage Alt-Berk, An der Gracht, Karmelitergasse, Rathausplatz und Burgstraße. Insgesamt liegen im Veranstaltungsumfeld fünfzehn inhabergeführte Geschäfte, die im Regelfall mäßig besucht sind. Alle Veranstaltungen lassen eine Besucherresonanz von bis zu 2.500 Besuchern täglich erwarten. Dies lässt die eindeutige Prognose zu, dass das bevorstehende Programm mehr Besucher anzieht, als es die offenen Verkaufsstellen ohne eine Anlassveranstaltung tun würden. Das öffentliche Interesse für alle Veranstaltungen ist gegeben.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt den Erlass der folgenden Ordnungsbehördlichen Verordnung:

 

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an weiteren verkaufsoffenen Sonntagen

 

Aufgrund des § 6 Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172), und der §§ 27 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW S. 528) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 10. Dezember 2024 (GV. NRW. S. 1184) wird von der Stadt Wegberg als örtlicher Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Wegberg vom 24.03.2026 folgende Verordnung erlassen:

 

§ 1

 

Verkaufsstellen, in den nachfolgend aufgeführten Straßen, dürfen an den Sonntagen 26.04.2026, 05.07.2026, 04.10.2026, und 29.11.2026 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein:

 

Wegberger Fußgängerzone, in der Hauptstraße, Passage Alt-Berk, An der Gracht, Karmelitergasse und Rathausplatz sowie Burgstraße.

 

 

§ 2

 

Die Ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

 

 

 

 

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Anlagen

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