Mitteilungsvorlage - VO/0010/26
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg "Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Bereich der Straße In Gripekoven"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Feuerwehr & Verkehr
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03.03.2026
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit 2013 wurden durch die Straßenverkehrsbehörde bereits mehrere Prüfungen zur Errichtung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in Gripekoven durchgeführt.
2013 gab es eine Verkehrsmessung. 2014 wurde ein Bürgerantrag eingereicht mit der Forderung, in der engen Kurve auf 30 km/h zu reduzieren oder eine Spielstraße anzuordnen, da LKW und Traktoren mit erhöhter Geschwindigkeit fahren würden (mehr als 50 km/h).
Vom 17.04. bis zum 26.04.2015 fand aufgrund des Bürgerantrages eine erneute Verkehrs- und Geschwindigkeitsmessung für beide Fahrtrichtungen statt. Diese Messung ergab, dass in beiden Fahrtrichtungen lediglich 15 Fahrzeuge mit erhöhten Geschwindigkeiten fuhren. Bei insgesamt 1.344 Fahrzeugen entsprach dies 1,12 %.
Vom 11.08. bis zum 17.08.2015 fand eine dritte Messung im Bereich hinter der S-Kurve statt. Insgesamt wurden hier 898 Fahrzeuge erfasst, wovon 11 (1,56%) über den erlaubten 50 km/h lagen. Dabei handelte es sich ausschließlich um PKW.
Der Bürgerantrag wurde daraufhin abgelehnt und die 50 km/h beibehalten.
Im September 2015 legte eine Anwohnerin erneut Beschwerde über erhöhte Geschwindigkeiten durch Lieferverkehr des Landwirtes ein und bemängelte, dass die Straße nicht für Schwerlastverkehr ausgelegt sei. An den tatsächlichen Gegebenheiten hatten sich keine Änderungen ergeben.
Am 28.09.2015 wurde durch die Anwohnerin Beschwerde beim Landrat des Kreises Heinsberg eingelegt, am 30.09.2015 folgte ihre Beschwerde zum Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr.
Nach Stellungnahme der Verwaltung führte das Ministerium aus, dass auf besagter Straße kein Durchgangsverkehr stattfindet und die Kommunalstraße landwirtschaftlich geprägt ist. „Da die Gebäude historisch bedingt unmittelbar am Straßenrand liegen, besteht hier eine Engstelle. Seitliche Gehwege existieren nicht und können aufgrund der nicht ausreichenden Verkehrsraumbreite auch nicht nachträglich realisiert werden (bzw. nur durch Gebäudeabriss).“, so das Ministerium.
Auch teilte das Ministerium mit, dass die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit vor der S-Kurve mit rund 36 km/h und hinter der S-Kurve mit 27 km/h bei bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzungen von 50 km/h nicht nur angemessen, sondern sogar erfreulich niedrig sei.
Die Rechtsauffassung der Stadt Wegberg wurde bestätigt.
Im September 2019 wurde die Verwaltung abermals um Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung gebeten, diesmal um eine Reduzierung auf 10 km/h (aufgrund von Verkehrsunfällen). Die Verwaltung hörte hierzu die Polizei an. Die Polizei teilte mit, dass sich anhand einer Auswertung der Unfalllage keine Kriterien ergeben, die eine Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h rechtfertigen könnte. Der letzte Unfall resultierte aus dem Jahr 2015.
Ende September 2019 wurde, wieder auf Wunsch einer Anwohnerin (wegen Unfall an ihrem Haus), zur Reduzierung auf 30 km/h die Polizei erneut angehört. Diese teilte abermals mit, dass dies lediglich ein Unfall mit leichtem Sachschaden der Kategorie 5 gewesen sei und hinsichtlich der Beurteilung der Unfalllage nicht berücksichtigt werde. Es gab aus polizeifachlicher Sicht keine Grundlage, der Forderung nach einer Reduzierung auf 30 km/h zu entsprechen.
Ende Oktober 2024 wurde wiederholt der rege Ernteverkehr vorgebracht. Der Anwohnerin wurde ein Gesprächstermin zwischen ihr und den Bauern angeboten, welcher von der Anwohnerin abgelehnt wurde.
Im Februar 2025 kam erneut der landwirtschaftliche Verkehr zur Beschwerde. Ebenso wurde nach einer erneuten Verkehrszählung in Gripekoven mit Geschwindigkeitsmessung gefragt.
Eine erneute Geschwindigkeitsmessung hat daraufhin ab dem 10.03.2025 bis zum 02.04.2025 stattgefunden.
Bei dieser Messung mit insgesamt 2.154 Fahrzeugen fuhren 84,22% sogar unter 40 km/h und insgesamt 99,26% fuhren unter 50 km/h.
Geschwindigkeit | Anzahl Fahrzeuge 11.03.-25.03. | Anzahl Fahrzeuge 26.03.-02.04. | Gesamt Anzahl Fahrzeuge | Prozent |
0-39 km/h | 826 | 988 | 1.814 | 84,22% |
40-49 km/h | 157 | 167 | 324 | 15,04% |
50-54 km/h | 4 | 8 | 12 | 0,56% |
55-59 Km/h | 0 | 0 | 0 |
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60-79 km/h | 0 | 2 | 2 | 0,09% |
80-119 km/h | 1 | 1 | 2 | 0,09% |
>120 km/h | 0 | 0 | 0 |
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Anhand der Einzelauswertungen ist wie in den Vorjahren festzustellen, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit lediglich bei 30-32 km/h liegt.
Nach einem Unfall im September 2025, bei dem durch einen Landwirt die denkmalgeschützte Kapelle beschädigt wurde, hat die Verwaltung Rücksprache mit der Kreispolizeibehörde gehalten. Hier war keine überhöhte Geschwindigkeit ursächlich, sondern vielmehr menschliches Versagen.
Auch nach der Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes sind gemäß § 45 Abs. 9 S. 1, 3 und 4 StVO Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Eine Gefahrenlage, sowie Ausnahmen nach Satz 4 liegen nicht vor.
Anlagen
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(wie Dokument)
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226,9 kB
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