Entscheidungsvorlage - VO/0012/26

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 7 Absatz 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wegberg vom 17.12.2025 entscheidet der Ausschuss für Ordnung, Feuerwehr und Verkehr über die Einleitung von Vergabeverfahren zur Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen für den Bereich der Feuerwehr ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 € (netto).

 

Die Beschaffung der Feuerwehrfahrzeuge richtet sich nach dem Brandschutzbedarfsplan – Vierte Fortschreibung von November 2023 – der Stadt Wegberg.

 

Die Verwaltung beabsichtigt im Jahr 2026 die Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 für die Löscheinheit Arsbeck.

 

Nach Rücksprache mit dem hauptamtlichen Schirrmeister der Feuerwache Wegberg (verantwortlich für die Fahrzeuge und Geräte) ist dieses Fahrzeug altersbedingt zu ersetzten. Von der vorgegebenen Frist kann demnach aus fachlicher Sicht nicht abgewichen werden.

 

Der Auftragswert für das TFL 4000 liegt bei ca. 670.000 €. Die Summe steht im Haushaltsplan 2026 als Verpflichtungsermächtigung zur Verfügung. Die Mittel sind in der mittelfristigen Haushaltsplanung für die Jahre 2027 und 2028 berücksichtigt.

Da die Lieferzeit der Feuerwehrfahrzeuge inzwischen bei 2-3 Jahren liegt, wurde die Summe auf die betroffenen Haushaltsjahre aufgeteilt.

 

Sobald die vorläufige Haushaltsführung beendet ist, soll mit der Einleitung des Vergabeverfahrens begonnen werden. Die Ausschreibung muss zwingend dieses Jahr erfolgen, damit das Fahrzeug rechtzeitig geliefert und die Frist des Brandschutzbedarfsplan eingehalten wird.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Kosten für das TLF 4000 für die Löscheinheit Arsbeck belaufen sich auf ca. 670.000 €. Die Mittel wurden im Rahmen der Haushaltsplanung unter der Investitionsnummer 021500B413 berücksichtigt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Ordnung, Feuerwehr und Verkehr beauftragt die Verwaltung, das Vergabeverfahren zur Beschaffung eines TLF 4000 für die Löscheinheit Arsbeck einzuleiten, sobald die vorläufige Haushaltsführung beendet ist.

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