Mitteilungsvorlage - VO/0019/26

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Sachkundige Bürgerinnen und Bürger sind in ihrer ersten Fachausschusssitzung, analog zur Verpflichtung der Ratsmitglieder, auf die Wahrung der Gesetze und die Wahrnehmung ihrer Pflichten hinzuweisen. Gleiches gilt für die beratenden Mitglieder gem. § 85 Abs. 2 Schulgesetz NRW.

 

Die Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie der beratenden Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Vereine, Partnerschaft & Tourismus ist daher in der heutigen Sitzung vorzunehmen.

 

Die Verpflichtung erfolgt durch das Vorlesen der entsprechenden Verpflichtungsformel durch die Ausschussvorsitzende sowie die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung durch diese und die/den sachkundige/n Bürger/in bzw. der beratenden Mitglieder.

 

Die Muster der beiden Verpflichtungserklärungen sind als Anlage beigefügt.

 

Die von der Ausschussvorsitzenden und den sachkundigen Bürgern/innen/ beratenden Mitgliedern unterzeichneten Verpflichtungserklärungen werden der Niederschrift über die Sitzung des Fachausschusses beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Sachkundige Bürger/-innen erhalten eine Aufwandsentschädigung nach der Entschädigungsverordnung NRW in Abhängigkeit von den hierzu festgelegten kommunalen Vorgaben.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

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Anlagen

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