Entscheidungsvorlage - VO/0256/25

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

  1. Elternbeiträge zur Offenen Ganztagsgrundschule im Primarbereich (OGS)

 

Im Schuljahr 2024/25 nahmen 595 Kinder am Betreuungsangebot der OGS im Stadtgebiet teil. Der Zuschuss der Stadt zur Durchführung der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote (OGS) lag für das Schuljahr 2024/25 nach vorläufigen Berechnungen bei rund 695.000,00 €. Je Kind ist das ein Betrag in Höhe von 97,33 €/Monat. Bei der Kalkulation wurde auf die laufenden Personalkosten des durchführenden Kooperationspartners und die erforderlichen Sach- und AG-Kosten abgestellt. Raumkosten und Personalkosten der Stadtverwaltung (Overhead) dürfen hierbei nicht berücksichtigt werden. Es erfolgt daher keine betriebswirtschaftliche Vollkostenrechnung.

 

Die Aufstockung des Mindestlohns von 12,00 € (ab dem 01.10.2022) auf 13,90 € (ab dem 01.01.2026), die letzten Tarifabschlüsse und die allgemeine Preissteigerung zwingen dazu, die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Teilnahme von Schulkindern an außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen offener Ganztagsgrundschulen im Primarbereich anzupassen und so den Eigenanteil der Stadt nicht weiter ansteigen zu lassen. Zuletzt wurden die Elternbeiträge zum 01.08.2023 erhöht.

 

Der nach dem zuständigen Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung zulässige Höchstsatz bei den Elternbeiträgen beträgt ab dem 01.08.2026 monatlich 242,00 €. Dieser maximal zulässige Betrag wird durch die vorgeschlagene Erhöhung nicht überschritten.

 

Bei der Neukalkulation der Elternbeiträge wurde der Höchstbeitrag für die Einkommensgruppe 9 (über 110.000,00 € Jahreseinkommen) angesetzt. Die übrigen Elternbeiträge wurden in der Steigerung prozentual gleich angepasst. Eine soziale Staffelung bleibt weiter berücksichtigt. Das Kreisjugendamt übernimmt bei Vorliegen sozialer Gründe bis zu 75,00 € von den fälligen Elternbeiträgen.

 

Die nachstehende Aufstellung zeigt die alten Beiträge und die nun vorgeschlagene Erhöhung im Vergleich:

 

 

 

Monatliche Elternbeiträge

 

Monatliche Elternbeiträge

Beitragsstufe

Jahreseinkommen

Beitrag pro Monat

 

 

Bislang

Neu

1

bis 27.000 Euro

34,00 Euro

37,00 Euro

2

27.000,01 Euro bis 38.000,00 Euro

59,00 Euro

64,00 Euro

3

38.000,01 Euro bis 50.000,00 Euro

86,00 Euro

94,00 Euro

4

50.000,01 Euro bis 62.000,00 Euro

115,00 Euro

126,00 Euro

5

62.000,01 Euro bis 74.000,00 Euro

141,00 Euro

155,00 Euro

6

74.000,01 Euro bis 86.000,00 Euro

167,00 Euro

183,00 Euro

7

86.000,01 Euro bis 98.000,00 Euro

190,00 Euro

208,00 Euro

8

98.000,01 Euro bis 110.000,00 Euro

210,00 Euro

229,00 Euro

9

über 110.000,00 €

221,00 Euro

242,00 Euro

 

 

Die vorgeschlagenen neuen Beiträge führen zu jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von rund 65.500,00 €. Da die Satzungsänderung zum 01.08.2026 in Kraft treten soll, ergibt sich eine anteilige Mehreinnahme in Höhe von ca. 27.200,00 € für 2026. Raumkosten in den Schulen und Verwaltungskosten der städtischen MitarbeiterInnen können hierüber nicht refinanziert werden.

 

 

  1. Ferienbetreuung

 

Die Betreuung in den Ferien und an schulfreien Tagen ist sehr kostenintensiv, da das Betreuungspersonal für täglich 8 Stunden finanziert werden muss. Für die Ferienbetreuung sollen die Elternbeiträge aufgrund der bisherigen Kostenerfahrungen daher ebenfalls und wie folgt angehoben werden:

 

 

Täglicher Elternbeitrag – Ferienbetreuung

Beitragsstufe

Jahreseinkommen

Beitrag pro Tag

 

 

Bislang

Neu

1

bis 27.000 Euro

2,00 Euro

6,00 Euro

2

27.000,01 Euro bis 38.000,00 Euro

3,00 Euro

8,00 Euro

3

38.000,01 Euro bis 50.000,00 Euro

4,00 Euro

10,00 Euro

4

50.000,01 Euro bis 62.000,00 Euro

5,00 Euro

12,00 Euro

5

62.000,01 Euro bis 74.000,00 Euro

6,00 Euro

14,00 Euro

6

74.000,01 Euro bis 86.000,00 Euro

7,00 Euro

16,00 Euro

7

86.000,01 Euro bis 98.000,00 Euro

8,00 Euro

18,00 Euro

8

98.000,01 Euro bis 110.000,00 Euro

9,00 Euro

20,00 Euro

9

über 110.000,00 €

10,00 Euro

22,00 Euro

 

 

 

Die nun vorgeschlagenen Beiträge erhöhen lediglich den Finanzierungsgrad der Ferienbetreuung. Auch unter Berücksichtigung der Landeszuschüsse sind diese nicht kostendeckend.

 

Es wird mit Mehreinnahmen von rund 12.000 €/Jahr kalkuliert.

 

 

  1. Betreuungsangebot „sichere 13“- Regelbetreuung

 

Die Betreuung an Grundschulen im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS), die derzeit im gesetzlichen Rahmen von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr bzw. 16.30 Uhr angeboten wird, ist um ein weiteres flexibles Angebot „sichere 13“ erweitert worden. Durch diese zusätzliche und nicht verpflichtende Betreuungsform wird eine Betreuung an Schultagen von 8.00 Uhr bis zum Ende der sechsten Schulstunde –die an jeder Schule zu unterschiedlichen Zeiten endet- angeboten. Die Schulkonferenzen der Grundschulen hatten der Einführung dieses zusätzlichen Angebotes zugestimmt, so dass dieses Angebot ab dem 01.08.2023 eingeführt wurde.

 

Dieses niederschwellige Betreuungsangebot unterscheidet sich vom bisherigen Bildungsangebot der OGS nicht nur durch die kürzere Betreuungszeit, sondern auch durch andere Eigenschaften:

 

  • keine Teilnahme am organisierten Mittagessen (mitgebrachtes Essen darf natürlich gegessen werden)
  • keine Hausaufgabenbetreuung, nur die Möglichkeit, Hausaufgaben eigenständig zu erledigen
  • keine Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften
  • beaufsichtigtes Spiel- und Betreuungsangebot
  • flexible Teilnahme, die nicht verpflichtend ist
  • keine Ferienbetreuung
  • keine Betreuung an schulfreien Tagen

 

Für das Betreuungsmodell „sichere 13“, das sich deutlich von der Betreuungsform im Rahmen der OGS unterscheidet, soll ab dem 01.08.2026 ein einheitlicher Beitrag von 45,00 €/Monat (bislang 38,00 €/Monat) erhoben werden. Da für dieses Modell auch die Beitragsermäßigungen nach § 4 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Teilnahme von Schulkindern an außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen offener Ganztagsgrundschulen im Primarbereich gelten, werden soziale Härten vermieden. Insbesondere die Prüfungsmöglichkeit auf Antrag bei Unterschreiten der Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII führt dazu, dass der Beitrag ganz oder teilweise erlassen werden kann.

 

Es wird mit Mehreinnahmen von rund 7.200,00 €/Jahr kalkuliert.

 

 

 

  1. Ferienbetreuung „sichere 13“

 

Nach nun zweijähriger Umsetzung hat sich herausgestellt, dass einige Eltern der teilnehmenden Kinder im Angebot „sichere 13“ auch an der Ferienbetreuung interessiert sind. Diesem Wunsch soll jetzt nachgekommen werden. Die Teilnahme ist grundsätzlich nur für ganze Wochen möglich. Eine Ferienbetreuung im Rahmen der “sicheren 13” soll sich auf die Oster-, Sommer- und Herbstferien beschränken. Einzelne schulfreie Tage und Brückentage bleiben ausgenommen.”

 

 

Da die Angebote der OGS -inklusive Ferienbetreuung- über eine Mischkalkulation finanziert werden, die im Wesentlichen aus Elternbeiträgen und Fördermitteln des Landes getragen werden, muss der Beitrag für die nun vorgesehene zeitlich umfangreiche Teilnahme an den Ferienangeboten unterschiedlich zu den Beiträgen der regulären OGS Kinder sein.

 

Die Verwaltung hat den entstehenden Betreuungsaufwand für eine Gruppe von 20 Kindern berechnet und anteilig für ein Kind heruntergebrochen:

 

Betreuungsaufwand von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr je 20 Kinder:

 

Betreuungszeit:     8 Stunden

Kosten Betreuungspersonal

(2 Personen je 20 Kinder):    319,20 €

zus. Sachkosten (pauschal):     50,00 €

Kosten je Gruppe:     369,20 €/Tag

Kosten je Kind:       18,46 €/Tag

 

 

Overhead und Planungskosten bleiben unberücksichtigt. Um hier kostendeckend zu arbeiten, sind pauschale Elternbeiträge von 18,50 €/Tag und 92,50 € je Woche (zzgl. der Essenskosten) vorgesehen.

 

Die Umsetzung erfolgt kostenneutral, da nur die entstehenden Kosten umgelegt werden. Im Gegensatz zu den Ferienmaßnahmen der OGS, wird die „sichere 13“ ausschließlich durch Elternbeiträge finanziert und erhält keine Landeszuschüsse. Daher ist die Ferienbetreuung „sichere 13“ teurer.

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

  1. Die Erhöhung der Elternbeiträge (OGS) führt zu jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von rund 65.500,00 €. 2026 wird mit Mehreinnahmen von 27.200,00 € gerechnet.
  2. Die Erhöhung der Elternbeiträge (Ferienbetreuung OGS) führt zu jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von rund 12.000,00 €. 2026 wird mit Mehreinnahmen von 5.000,00 € gerechnet.
  3. Die Erhöhung der Elternbeiträge („sichere 13“ Regelbetreuung) führt zu jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von rund 7.200,00 €. 2026 wird mit Mehreinnahmen von 3.000,00 € gerechnet.
  4. „Sichere 13“ Ferienbetreuung (neu): Es wird mit Einnahmen abhängig von der Inanspruchnahme des Angebotes gerechnet. Es stehen erhöhte Personalaufwendungen in gleicher Höhe entgegen.

 

 

 

Alternativen:

 

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Vereine, Partnerschaft & Tourismus schlägt dem Hauptausschuss und dem Rat vor,

 

1. eine Ferienbetreuung für das Angebot „sichere 13 einzuführen“,

 

2. die Elternbeiträge wie dargestellt anzuheben und

 

3. die als Anlage beigefügte dritte Änderungssatzung zur Beitragssatzung OGS Primarbereich zu beschließen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...