Empfehlungsvorlage - VO/0864/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan II 6 - Industrie- und Gewerbegebiet Wegberg-Wildenrath, 5. Änderung - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beteiligt:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Tellers, Artur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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02.09.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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23.09.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom
Durch
die Planänderung soll eine Erweiterung der bereits zulässigerweise errichteten
Produktionsstätte ermöglicht werden.
Aus
dem Antragsschreiben geht die Begründung für das Änderungsgesuch hervor. Des
Weiteren ist ein Übersichtsplan beigefügt, aus dem einerseits der genehmigte
Baubestand und andererseits die gewünschte bauliche Erweiterung hervorgehen sowie ein Entwurf über die
beantragte Planänderung.
Seitens
der Verwaltung bestehen gegen die Einleitung des Änderungsverfahrens keine
grundsätzlichen Bedenken.
Unter
„Sonstiges“ (siehe Seite 3) wird der Abschluss einer
städtebaulichen Rahmenvereinbarung gemäß § 11 Abs. 4 Baugesetzbuch beantragt.
Eine solche Vereinbarung erscheint sinnvoll, um mit ihr abschließend zu regeln,
dass neben den üblichen Verfahrenskosten auch unvorhergesehene Kosten, die z.
B. im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange durch Beibringung von
Gutachten anfallen können, von der antragstellenden Firma zu tragen sind.
Bei
der Stadt verbleiben dann die üblichen Personalkosten für die
Verfahrensbegleitung.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr schlägt dem Rat der Stadt vor, die
Aufstellung des Bebauungsplanes II 6 – Industrie- und Gewerbegebiet
Wegberg-Wildenrath, 5. Änderung, zu beschließen.
Im Bebauungsplan sollen
insbesondere Art und Maß der baulichen Nutzung und die überbaubaren
Grundstücksflächen festgesetzt werden. Die öffentlichen Verkehrsflächen ergeben
sich aus dem bestehenden Rechtsplan (in der Fassung der 1. Änderung).
Das Änderungsgebiet befindet sich im südwestlichen Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes II 6 – Industrie- und Gewerbegebiet Wegberg-Wildenrath/1. Änderung. Die genaue Abgrenzung ist aus den beigefügten Kartenausschnitten ersichtlich.
Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, mit der antragstellenden Firma eine
städtebauliche Rahmenvereinbarung abzuschließen sowie anschließend den
Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt
zu machen.
Grundlage
für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.
666 / SGV NRW 2023), in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.
I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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215,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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44,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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40,1 kB
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