Mitteilungsvorlage - VO/0035/26

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Wärmeversorgung hat einen großen Anteil an den Treibhausgasemissionen in Deutschland. Mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) und Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG) gibt es die gesetzlichen Anforderungen für Kommunen, eine Wärmeplanung zu erstellen, die dabei ein zentrales Instrument zur Transformation der Wärmeversorgung hin zur Treibhausgasneutralität darstellt.

Im Zuge der kommunalen Wärmeplanung wird die aktuelle Situation der Wärmeversorgung im Kommunalgebiet analysiert und auf Basis dessen werden Umsetzungsstrategien entwickelt. Diese dienen dabei als eine strategische Planung, die den Weg zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung im Kommunalgebiet bis zum Jahr 2045, dem Zieljahr der kommunalen Wärmeplanung, aufzeigen soll.

Um den gesetzlichen Vorgaben im WPG bzw. LWPG nachkommen hat die Stadt Wegberg Ende 2025 als ersten Schritt der kommunalen Wärmeplanung einen Forschungs- und Entwicklungsvertrag mit der Hochschule Niederrhein abgeschlossen. In diesem Schritt erfolgt eine Datenerhebung und Datenaufbereitung sowie insbesondere die Eignungsprüfung gemäß § 14 WPG.

 

Ziel der Bearbeitung durch die Hochschule Niederrhein ist es, Gebiete für eine verkürzte Wärmeplanung zu identifizieren und zu analysieren. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben des WPG und LWPG erfüllt. Zunächst werden alle notwendigen Daten erhoben und zur Nutzung aufbereitet. Darauf folgt die Eignungsprüfung durch welche die Gebiete für eine (umfangreiche) Wärmeplanung sowie die Gebiete, für die eine verkürzte Wärmeplanung ausreichend ist, identifiziert werden.

 

Die Stadt Wegberg hat sich bei der ersten Stufe zur Wärmeplanung bewusst für eine Zusammenarbeit mit der Hochschule Niederrhein entschieden, um eine unabhängige und von wirtschaftlichen Faktoren unbeeinflusste Analyse der Daten zu erhalten.

 

Sobald die Ergebnisse der Eignungsprüfung feststehen und somit identifiziert wurde, in welchen Bereichen des Stadtgebietes eine (umfangreiche) Wärmeplanung erforderlich ist und für welche Bereiche eine verkürzte Wärmeplanung nach § 14 Absatz 4 WPG ausreichend ist, wird die Verwaltung die Ergebnisse im Rahmen einer Sitzungsvorlage aufbereiten. Es wird dabei ein Beschlussvorschlag über die Durchführung der kommunale Wärmeplanung als umfangreiche bzw. in Teilbereichen verkürzte Wärmeplanung vorbereitet.

Zudem wird im Rahmen dieser Vorlage das weitere Vorgehen der kommunalen Wärmeplanung entsprechend WPG und LWPG vorgestellt.

 

Ist die Vorlage klimarelevant?

Ja

X

Nein

Treibhausgas-Ausstoß in CO2e

Erhebliche Reduktion

 

Geringfügige Reduktion

 

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche Erhöhung

Nicht ermittelbar

X

Bemerkung

 

Da der Verwaltung bisher keine Ergebnisse bzw. technischen Ausführungen vorliegen, kann keine konkrete Aussage zur CO2-Einsparung getroffen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Forschungs- und Entwicklungsvertrag entstehen Planungskosten in Höhe von 12.733,00 €. Die erforderlichen Finanzmittel stehen beim Sachkonto 090104 / 527923 (Städtebauliche Rahmenplanung, Informelle Planung) zur Verfügung. Hier wurden für die Jahre 2025ff insgesamt Finanzmittel in Höhe von 100.000 € angemeldet.

Zudem erhält die Stadt Wegberg aufgrund des Landeswärmeplanungsgesetzes in den Jahren 2024 bis 2028 einen Belastungsausgleich in Höhe von jährlich 40.426,96 € für die durch die kommunale Wärmeplanung entstehenden Kosten. Dieser Belastungsausgleich wurde bzw. wird beim Sachkonto 090104 / 414100 verbucht.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen, Klima, Umwelt, Stadtentwicklung, Mobilität & energetische Infrastruktur nimmt Kenntnis.

 

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