Mitteilungsvorlage - VO/0042/26

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Umsetzung der Maßgabe aus dem Klimaschutzgesetz NRW bis zum Jahr 2045 CO2-neutral zu sein, hat der Rat der Stadt Wegberg Beschlüsse zur Vorhaltung einer ausreichenden Ladeinfrastruktur getroffen.

Am 03.06.2025 hat der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus beschlossen, den Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum als Geschäft der laufenden Verwaltung voranzutreiben (VO/0084/25).

 

Die Verwaltung hat Gestattungsverträge zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für folgende bestehende Standorte abgeschlossen:

 

- Am Bahnhof 5 /An der Kull, 41844 Wegberg

- Burgstraße 6 / Burgparkplatz, 41844 Wegberg

- Grachtstraße /Gelderner Weg, 41844 Wegberg

- Holtumer Straße 25 / Parkstreifen gegenüber dem Pastorat,41844 Wegberg

- Maaseiker Straße 67 / Parkplatz am Hallenbad,41844 Wegberg

- Schwalmaue Flur 036, Stück 1016 / Parkplatz Schwalmaue,41844 Wegberg

 

 

Die Verwaltung hat Gestattungsverträge zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für folgende neue Standorte abgeschlossen:

 

- Kreuzherrenstraße / Parkplatz „Beraterhaus“, 41844 Wegberg

- Hochstraße 1 / Schule Wildenrath / Parkplatz, 41844 Wegberg

- Forst (Parkplatz bei der Ophover Mühle), 41844 Wegberg

- Heuchter Str.1 / Parkplatz Grundschule Arsbeck, 41844 Wegberg

- Bahnhofstr. bei Hs. 51, 41844 Wegberg

- Prämienstr. ggüb. Hs 60, 41844 Wegberg

- Kreuzherrenstr. seitlich der Sparkasse, 41844 Wegberg

- Tannenweg ggüb Hs.11, 41844 Wegberg

- Neuer Parkplatz zwischen Feuerwache und Stadion, 41844 Wegberg

 

 

Aktuell führt die Verwaltung Verhandlungen über weitere Standorte mit verschiedenen Anbietern.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Keine

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen, Klima, Umwelt, Stadtentwicklung, Mobilität & energetische Infrastruktur nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 

 

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