Mitteilungsvorlage - VO/0044/26

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt

Zur Umsetzung des Anspruchs auf einen Platz im Offenen Ganztag hatte die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Schulen und der OGS für fünf Grund­schulstandorte der Stadt Wegberg Konzepte entwickelt, die in den Ausschüssen für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demografie und Sport (BISKDS) am 11.03.2025 und Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL) am 01.04.2025 final vorgestellt und von diesen auch so beschlossen wurden. Die OGS-Konzeptionen waren erarbeitet worden für die Standorte

  • Katholische Grundschule Arsbeck,
  • Gemeinschaftsgrundschule Beeck,
  • Grundschule Merbeck (Standort der Erich Kästner Grundschule),
  • Grundschule Rath-Anhoven,
  • Grundschule Wildenrath (Standort der Grundschule Arsbeck).

 

 

OGS – Förderprogramm „Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote“

Mit dem Förderprogramm „Ausbau ganztägiger Betreuungs­angebote für Kinder in der Primarstufe im Rheinischen Revier“ der Landesregierung NRW aus Dezember 2025  soll der Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung gefördert werden. Ziel des Programms ist die Sicherstellung eines zuverlässiges Ganztagsangebots, das durch die finanzielle Förderung von bedarfsgerechten Investitionen in die Einrichtungen (Schulen) erreicht werden soll. Förderfähige Maßnahmen sind sowohl Neu- und Umbauten, als auch Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen und die zugehörigen Planungskosten. Ebenso werden Investitionen in die Ausstattung der OGS-Bereiche geför­dert.

Details können dem Förderprogramm entnommen werden, das als Anhang dieser Vorlage beigefügt ist.

Die Förderquote beträgt 95% der förderfähigen Kosten.

Nach Auffassung der Verwaltung sind die fünf o.g. OGS-Konzeptionen für die Weg­ber­ger Grundschulstandorte grundsätzlich im Sinne des Förder­programms förder­fähig. Aufgrund der terminlichen Bedingung, dass geförderte Maßnahmen bis zum 31.12.2029 abgeschlossen und abgerechnet sein müssen, kommen die Konzeptio­nen für die drei Grundschulstandorte Arsbeck, Beeck und Merbeck für eine Förde­rung in Frage. Denn hier sieht die Rahmen­terminplanung der Verwaltung eine abschließende Realisierung der Baumaßnahmen bis Ende 2029 vor.

Andere Kriterien und Bedingungen des Förderprogramms bedürfen noch einer Klä­rung mit der zuständigen Bezirksregierung Köln, die zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht abgeschlossen war. Über das Ergebnis kann gegebenen­falls in der Sitzung ergänzend berichtet werden.

Die Einreichungsfrist der Förderanträge ist datiert auf den 30.04.2026 und da­mit extrem eng gesetzt. Es steht lediglich eine Bearbeitungszeit von 2 Monaten ( ! ) zur Verfügung, um die Antragsunterlagen im geforderten Umfang und in erforderlicher Qualität zu erstellen.

Unabhängig der Klärung der noch offenen Fragen mit der Bezirksregierung hat die Verwaltung mit der Erarbeitung der notwendigen Unterlagen begonnen. Sollte die Rücksprache mit der Bezirksregierung ein positives Ergebnis ergeben, wird die Verwal­tung alles daran setzen die Antragsunterlagen fristgerecht fertigzustellen und einzu­reichen um nach Möglichkeit am Förder­programm zu partizipieren.

Das Gesamtvolumen der drei OGS-Konzeptionen beträgt 6,6 Mio. € brutto.

 

 

OGS-Konzeption für die Erich Kästner Grundschule

Die OGS-Konzeption für die Erich Kästner Grundschule wurde im Zusammenhang mit der Energetischen Gesamtsanierung der denkmalgeschützten Gebäudeteile der Schule ent­wickelt.

Zentraler Baustein der OGS-Konzeption ist ein Erweiterungsbau, der vier Klassen­räume beinhaltet, so dass an anderer Stelle in der Schule Räume für OGS-Nutzungen frei werden.

Mit dem Programm „Energetische Sanierung kommunaler Gebäude“ soll die Energe­tische Sanierung der denkmalgeschützten Gebäudeteile der Erich Kästner Grundschule finanziell gefördert werden. Darüber hat der zuständige Ausschuss in seiner Sitzung am 25.11.2025 entschieden.

Da es sich bei dem „Erweiterungsbau“ und dem sogenannten „Verbindungsgang“ zur Mensa des Schulzentrums jedoch um Teilmaßnahmen handelt, die komplett über finanzielle Eigenmittel der Stadt Wegberg zu finanzieren sind, beschloss der Ausschuss, diese Gebäudeteile zunächst nur bis einschließlich der Leistungsphase 3 gem. HOAI (Entwurfsplanung) zu planen, und eine Entscheidung zur Weiterplanung und Realisie­rung davon abhängig zu machen, ob zum entsprechenden Zeitpunkt die finanziellen (Eigen-) Mittel zur Verfügung gestellt werden können.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Teilbaumaßnahmen „Erweiterungsbau“ und „Verbindungsgang“ ebenfalls förderfähig im Sinne des OGS-Förderprogramms „Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote“ sind. Es sind jedoch noch Rücksprachen und Klä­rungen zu Detailfragen mit der Bezirksregierung vorzunehmen, die derzeit stattfinden.

Ein positives Ergebnis vorausgesetzt, beabsichtigt die Verwaltung zusätzlich zu den drei erstgenannten OGS-Konzeptionen auch für die genannten Teilbaumaßnahmen an der Erich Kästner Grundschule einen Förderantrag zu erarbeiten und einzureichen. Auch hierfür gilt jedoch als Frist der 30.04.2026 mit der daraus resultierenden extrem knappen Bearbeitungszeit von nur zwei Monaten.

Das Gesamtvolumen der in der Erich Kästner Grundschule zur Beantragung mög­lichen Maßnahmen beträgt 3,7 Mio. € brutto.

Die Verwaltung wird dem Ausschuss in seiner nächsten Sitzung über Ergebnisse berichten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bauen, Klima, Umwelt, Stadtentwicklung, Mobilität & energe­tische Infrastruktur nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

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