Entscheidungsvorlage - VO/0030/26
Grunddaten
- Betreff:
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Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, Freie Wähler und Aktiv für Wegberg gemäß § 2 der Geschäftsordnung vom 26.01.2026 Hier: Anpassung der Zuständigkeitsordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Vorberatung
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10.03.2026
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Geplant
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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24.03.2026
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In ihrem dreiteiligen Antrag beantragen die Ratsfraktionen CDU, Freie Wähler Wegberg und AKTIV für Wegberg unter 3., dass die Zuständigkeitsordnung so angepasst werden soll, „dass zukünftig alle Fragen zum Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Wegberg im Ausschuss für Ordnung, Feuerwehr und Verkehr (OFV) beraten werden“.
Die Verwaltung versteht den Antrag so, dass alle Angelegenheiten des Friedhofs- und Bestattungswesens, die nicht Geschäft der laufenden Verwaltung sind, im OFV beraten und im Rat entschieden werden sollen.
Nicht Geschäft der laufenden Verwaltung ist z. B.:
- Schließung und Entwidmung eines städtischen Friedhofes oder von Teilen eines städtischen Friedhofes; Festlegung der Grabstättenarten
- Friedhofsentwicklungsplanung
- Beschlussfassung Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung.
In § 7 Absatz 2 der Zuständigkeitsordnung könnten wie folgt drei neue Buchstaben e), f) und g) aufgenommen werden:
„Der Ausschuss … berät über:
…
e) Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt,
f) die Friedhofsentwicklungsplanung,
g) die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung.“
Da die Friedhofsgebührensatzung auf einer Ermächtigungsgrundlage des KAG beruht (Benutzungsgebühren nach § 6 KAG), ist aktuell in der Zuständigkeitsordnung eine Beratung im FuP vorgesehen (§ 4 Absatz 3 f) der Zuständigkeitsordnung).
Der Hauptausschuss wird deshalb gebeten, vorab eine Empfehlung auszusprechen, ob die Friedhofsgebührensatzung vor der Beschlussfassung im Rat nur im OFV beraten wird oder zusätzlich auch im FuP oder nur im FuP.
Je nach Beschlussempfehlung im Hauptausschuss würde dann die Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Maisitzung des Rates (ohne nochmalige Vorberatung im Hauptausschuss) vorbereitet. Die Maisitzung wird deshalb von der Verwaltung präferiert, weil abhängig von der Beschlussfassung im Rat am 24.03.2026 zum sog. „Bauturbo“ weitere Änderungen der Zuständigkeitsordnung notwendig werden und die Verwaltung die Änderungen zu § 5 (P&U) und zu § 7 (OFV) gerne in einer Änderungsordnung zusammenfassen würde.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Hauptausschuss befürwortet grundsätzlich die Erweiterung des § 7 Absatz 2 der Zuständigkeitsordnung wie in der Vorlage vorgeschlagen.
2. Der Hautausschuss empfiehlt dem Rat, die Beratung der Friedhofsgebührensatzung
Alternative A: allein im OFV vorzusehen
Alternative B: im FuP zu belassen
Alternative C: in OFV und FuP vorzusehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30 kB
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