Mitteilungsvorlage - VO/0045/26
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage der SPD gemäß § 17 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg - Baumfällarbeiten entlang der Bahntrasse
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Stabstelle Klimaschutz / Nachhaltigkeit
- Finale Freigabe:
- Krapoll, Jörg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
24.03.2026
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion stellt am 06.02.2026, eine Anfrage nach §17 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg.
Die SPD-Fraktion hat den öffentlichen Diskurs zu den Rückschnitt- und Baumfällarbeiten entlang der Bahntrasse zur Kenntnis genommen. Wir erkennen ausdrücklich an, dass Maßnahmen der Verkehrssicherung und Gefahrenprävention notwendig sind und dem Schutz von Menschen sowie der Infrastruktur dienen. Diese Verantwortung stellen wir nicht infrage. Wir stehen auch mit Nachdruck hinter den Mitarbeitern unserer Stadtverwaltung, die ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen täglich durchführen.
Gleichzeitig hat das besagte Vorgehen im unmittelbaren Umfeld der Flachrösten zu erheblicher Irritation und nachvollziehbarer Sorge bei unseren Bürgerinnen und Bürgern geführt. Der betroffene Bereich ist seit Jahren als sensibler Lebensraum für unzählige Tierarten bekannt und ist in unseren Augen und denen der Bürger als schutzwürdig zu erachten.
Vor diesem Hintergrund bedarf der Vorgang einer transparenten Aufarbeitung. Gerade dort, wo notwendige Sicherheitsmaßnahmen auf besonders schützenswerte Lebensräume treffen, erwartet die SPD-Fraktion ein Höchstmaß an fachlicher Sorgfalt, frühzeitiger Kommunikation und abgestimmtem Handeln. Nur so gelingt es Situationen, wie sie an der Bahntrasse aufgetreten sind, zu vermeiden.
Um den Ablauf nachvollziehen und politisch bewerten zu können, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
In den Erläuterungen der Stadtverwaltung vom 4.2. zum Vorgehen heißt es: „Die Arbeiten
…begannen am 29. Januar 2026. Im Verlauf stellte sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten
heraus, dass die Verkehrssicherungsmaßnahmen auf die angrenzenden Grundstücke
…ausgeweitet werden mussten.“
Frage 1: Wem ist das aufgefallen? Der Firma, die entlang der Gleise arbeiten sollte?
Antwort der Verwaltung:
Die Stadt Wegberg hat am 30.01.2026 auf dem stadteigenen Grundstück Gemarkung Wegberg, Flur 59, Flurstück 35, mit Verkehrssicherungsmaßnahmen begonnen. Im Zusammenhang mit den Arbeiten an der Bahnstrecke wurde bei einer Kontrolle der Arbeiten durch den Klimaschutzmanager und den beratenden Forstdienstleister des Landesbetriebes Wald und Holz festgestellt, dass eine Gefahr durch tote, kranke und überhängende Bäume zu den Nachbargrundstücken Flur 59, Flurstück 88+45 besteht.
Auf Rückfrage hat der städtische Baubetriebshof bestätigt, dass in der zweiten Kalenderwoche 2026 der Baumbestand Flur 59, Stück 35 einer Baumkontrolle unterzogen wurde. Im Zuge dieser Kontrolle wurden Bäume entlang der Bebauung und im rückwärtigen Bereich des Waldstücks, die aufgrund ihrer Höhe dennoch verkehrsrelevant für die angrenzende Straße sind, untersucht. Bei der Untersuchung durch die VTA- Methode, einer weltweit anerkannten Methode zur biomechanischen Beurteilung der Verkehrssicherheit von Bäumen, und dem Einsatz von Sondierstab und Schonhammer wurde festgestellt, dass 11 Bäume im Bereich der Flachsrösten nicht mehr in einem verkehrssicheren Zustand waren.
Frage 2: Wer hat die über den bisherigen Auftrag (Maßnahmen aus der Verkehrssicherungspflicht gegenüber der Deutschen Bundesbahn) hinausgehenden Arbeiten veranlasst?
Verkehrssicherungsmaßnahmen sind Geschäfte der laufenden Verwaltung. Der Klimaschutzmanager hat zur Gefahrenabwehr vor Ort entschieden, die Fällarbeiten an der Grundstücksgrenze zu Flur 59, Flurstück 88+45 von dem vor Ort arbeitenden Unternehmen mit ausführen zu lassen.
Frage 3: Auf welcher fachlichen und rechtlichen Grundlage erfolgte der erweiterte Eingriff, insbesondere im Hinblick auf artenschutzrechtliche Vorgaben?
Antwort der Verwaltung:
Gemäß § 823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Daher müssen Grundstückseigentümer*innen für den verkehrssicheren Zustand ihrer Bäume sorgen. Dadurch sollen Schäden an Personen oder Sachen verhindert werden. Erkannte Gefahrenquellen sind innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen.
Für die Verkehrssicherungsmaßnahme wurde die Stufe I der Artenschutzrechtliche Vorprüfung nach den Regeln des § 44 Bundesnaturschutzgesetztes durchgeführt. In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose auf Grundlage vorhandener Informationen geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit, sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich.
Das betroffene Grundstück an der Industriestraße (Flur 59, Flurstück 35) liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans I-14 der Stadt Wegberg und ist dort als Waldfläche ausgewiesen. Es handelt sich weder um ein Landschafts- noch um ein Naturschutzgebiet. Auch gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 oder § 42 Bundesnaturschutzgesetz sind für diesen Bereich nicht ausgewiesen. Es wurde die Landschaftsinformationssammlung NRW (LINFOS) abgefragt.
Aufgrund der Vorprüfung der verfügbaren Daten konnte kein Zugriffsverbot festgestellt werden.
Frage 4: Welche Behörden, Fachstellen und Naturschutzorganisationen waren in Planung, Genehmigung und Durchführung eingebunden und zu welchem Zeitpunkt?
Antwort der Verwaltung:
Die durchgeführte Verkehrssicherungsmaßnahme im Bereich Flur 59, Flurstück 35 ist nicht genehmigungspflichtig, da es sich um Wald im Sinne des Gesetzes handelt.
Am 23.01.2026 erfolgte eine Begehung der Flächen mit der Stadt Wegberg und dem beratenden Forstdienstleister des Landesbetriebes Wald und Holz NRW.
Frage 5: Warum wurde der Rat nicht über die hinausgehenden Maßnahmen informiert?
Antwort der Verwaltung:
Verkehrssicherungsmaßnahmen sind Geschäft der laufenden Verwaltung. Der Klimaschutzmanager hat am 30.01.2026 vor Ort entschieden, die Fällarbeiten an der Grundstücksgrenze zu Flurstück 88+45 von dem vor Ort arbeitenden Unternehmen mit ausführen zu lassen.
Eine Ratsinformation war aufgrund der Kurzfristigkeit nicht möglich.
Frage 6: Inwieweit war tatsächlich die Verkehrssicherheit der Flurstücke 88 und 45, Flur 59(nicht 56 !!!), gefährdet durch Bäume des Waldes im Flurstück 35? Es gibt noch das Flurstück 74, das zwischen den Flurstücken 35 und 45/88 liegt.
Antwort der Verwaltung:
Die Verkehrssicherung für die Flurstücke 88 und 45 war angezeigt, da Holzfäule, Wurzelfäule, Pilzbefall, Trockenäste, teilgebrochene Bäume, komplett abgestorbene Bäume und Überhänge vor Ort festgestellt wurden.
Das Grundstück Flur 59 Stück 74 liegt zwischen den Grundstücken Flur 59 Stück 88 + 45 und ist ca. 3 m breit. Eigentümer des Flurstücks 74 sind „Die Anlieger“, somit gehört dieses Flurstück 74 zu 50 % der Stadt Wegberg.
Frage 7: Welche Maßnahmen wurden im Bereich der Flachsrösten durchgeführt?
Antwort der Verwaltung:
Im Bereich der Flachsrösten wurden Verkehrssicherungsmaßnahmen durchgeführt.
Die Fällarbeiten im vorderen Bereich der Flachsrösten, von der Straße aus gesehen bis ca. 60 m Tiefe, wurden mit einem Teleskoplader von der Straße aus durchgeführt.
Im hinteren Bereich der Flachsrösten wurden die Fällarbeiten mittels eines Kettenbaggers und einer Seilwinde ausgeführt.
Die Alternative, eine Fällung Mittels Baumkletterer, war aufgrund der Standfestigkeit der zu fällenden Bäume nicht angezeigt.
Frage 8: Welche konkreten Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen wurden umgesetzt, um Beeinträchtigungen der Amphibienpopulation zu reduzieren?
Antwort der Verwaltung:
Aufgrund des Boden- und Arbeitsschutzes wurde die gesamte Verkehrssicherungsmaßnahme mit einem Kettenbagger ausgeführt. Die Ketten gewährleisten einen geringeren Bodendruck und somit eine geringere Bodenverdichtung. Die Hubkraft des Baggers liegt größer 20 t, somit kann ein kontrolliertes Fällen und ablegen der Bäume gewährleistet werden. Der Bagger fixiert mit der Zange den jeweiligen Baum und dieser wird dann von Hand mit der Motorsäge abgeschnitten. Diese Vorgehensweise wirkt sich positiv auf den Artenschutz aus, weil hierbei der Baum nicht mittels Schwerkraft zu Boden fällt, sondern als Ganzes mit dem Bagger abgelegt wird. Hierdurch konnte auch vermieden werden, dass Bäume direkt in die Flachsrösten fallen.
Das Rücken des Holzes aus dem Bestand erfolgte mit einem Forstspezialschlepper anstatt mit einem Rückezug. Dadurch, dass der Forstspezialschlepper das Material zieht, kommt es zu einer deutlich geringeren Bodenverdichtung als bei einem regulären Rückezug, der das zu transportierende Material auf einen Hänger legt, um es aus dem Bestand zu fahren.
Für die Arbeiten wurde nach dem „Programm for the Endorsement of Forst Certificaion Schemes“ (PEFC Zertifizierung) eine Arbeitsgasse angelegt, um das flächige Befahren der Liegenschaft zu vermeiden. Das Rücken des Holzes erfolgte ausschließlich auf der, für die Erschließung des Bestandes, angelegten Rückegasse.
Die Maßnahme wurde im Januar bei Tagestemperaturen von nur wenigen Grad über Null und Nachttemperaturen um Null Grad durchgeführt, die Amphibienwanderung hatte zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen.
Amphibien überwintern in der Regel unmittelbar in der Nähe oder unter Baumstümpfen, unter liegendem Totholz, unter Reisighaufen oder in vorhandenen Erdlöchern. Amphibien überwintern an frostfreien Orten, meist in einer Tiefe von etwa 30 bis 50 cm im Boden, um der Kälte zu entgehen und nicht zu erfrieren. Einige Arten überwintern auch im Gewässerboden, sie verkriechen bzw. graben sich ein. Das Gewässer sollte eine Mindesttiefe von 0,80 cm bis 1,00 cm haben, damit es nicht komplett durchfriert. Der Bagger ist schwerpunktmäßig außerhalb dieser Bereiche gefahren.
In den Erläuterungen der Stadt wird festgestellt, dass der überwiegende Bestand an Erlen stark durch Pilzbefall beschädigt sei.
Frage 9: Wann wurde das festgestellt und durch wen?
Antwort der Verwaltung:
Im Zusammenhang mit den Arbeiten an der Bahnlinie wurde bei einer Arbeitskontrolle durch den Klimaschutzmanager und den beratenden Forstdienstleister des Landesbetriebes Wald und Holz festgestellt, dass ein großer Teil der Erlen stark mit dem Pilz, Phytophthora alni, befallen war. Dieser verursacht schwere Wurzel- und Wurzelhalsfäulen.
Diese Einschätzung wurde durch den städtischen Baubetriebshof bestätigt, der in der zweiten Kalenderwoche 2026 den Bestand kontrolliert hatte.
Im Zeitungsbericht der Rheinischen Post heißt es: “Wohl Hunderte tote Frösche nach Bauhof-Einsatz“.
Frage 10: War der Baubetriebshof an den Arbeiten auf dem Gelände an der Industriestraße beteiligt und wenn ja, mit was?
Antwort der Verwaltung:
Der städtische Baubetriebshof war an den Arbeiten nicht beteiligt.
Frage 11: Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung zu möglichen Schäden oder Beeinträchtigungen des Bestands vor?
Antwort der Verwaltung:
Die Erfassungen der Amphibien in den Jahren 2021 bis 2024 zeigen, dass die Anzahl der gefundenen Amphibien natürlichen jährlichen Schwankungen von bis zu 20 % unterliegen.
Aktuelle Auswertungen gibt es aufgrund der Jahreszeit noch nicht, sodass derzeit kein Vergleich für das Jahr 2026 gezogen werden kann.
Am 5. Februar hat eine Inaugenscheinnahme der Fläche Flur 59, Flurstück 35 durch einen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Heinsberg, sowie einem Vertreter der Stadt Wegberg stattgefunden. Hierbei wurde zunächst das gesamte betroffene Areal begangen. Dabei wurden keine toten Amphibien oder Reste davon gefunden. Es konnte kein Rückschuss auf Schädigungen oder Beeinträchtigungen des Amphibienbestandes gezogen werden.
Die Liste des NABU Wegberg e.V. der Amphibienwanderung weist folgende Arten aus: Erdkröte, Grasfrosch, Teichfrosch, Bergmolch, Teichmolch, Fadenmolch und Kammmolch. Der Kammmolch ist eine streng geschützte Art, die leider seit 2023 nicht mehr an der Industriestraße nachgewiesen werden konnte.
Die Verwaltung teilt zudem mit, dass ein Stopp der Arbeiten durch die Bezirksregierung nicht angeordnet wurde.
Festgehalten werden kann: Der Verwaltung liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine Erkenntnisse über eine Bestandsschädigung vor. Während der Arbeiten und bei der Begehung der Flächen mit der Unteren Naturschutzbehörde wurden keine getöteten Amphibien gefunden.
Über die Klärung des bisherigen Vorgehens hinaus sieht die SPD-Fraktion dringenden Handlungsbedarf im Hinblick auf den aktiven Schutz und die langfristige Sicherung der Amphibienpopulation an der betroffenen Stelle.
Daraus ergeben sich für uns weitere Fragestellungen:
Laut Aussagen des NABU Wegberg wurde bereits vor drei Jahren ein Antrag auf Eintragung eines Bodendenkmals für die Flachsrösten an der Industriestraße gestellt.
Frage 12: Liegt der Verwaltung dieser Antrag vor und wenn ja, warum wurde dieser noch nicht bearbeitet?
Antwort der Verwaltung:
Der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Wegberg liegt kein Antrag auf Eintragung eines Bodendenkmals für die Flachsrösten an der Industriestraße vor.
Ergänzung der Unteren Denkmalbehörde (UDB):
Mit Anfrage der UDB vom 23.02.2026 beim LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland (konkret Außenstelle Nideggen) wurde in Erfahrung gebracht, dass vor Jahren bei der Außenstelle die Anregung seitens der Bevölkerung mitgeteilt worden ist, ob die Flachsrösten an der Industriestraße unter Denkmalschutz gestellt werden können (dies war der UDB bis zum Zeitpunkt der Abfrage nicht bekannt). Zu dieser Zeit (Anregung der Bevölkerung) wurde seitens des LVR festgestellt, dass die Qualitätskriterien für den Status des vermuteten Bodendenkmals zwar vorliegen, aber eine abschließende Bewertung, ob es sich ausschließlich um Flachsrösten handle, noch nicht erfolgt sei. Somit wurde der bereits festgesetzte Status als vermutetes Bodendenkmal zunächst als ausreichend angesehen.
Die Kartierung des Geländes durch den LVR fand am 23.02.2026 statt. Aus den Resultaten wird ein Bericht erstellt, dieser dient als Grundlage für die Beurteilung, ob aus sachlichen Gründen eine Eintragung der Flachsrösten als Bodendenkmal herbeigeführt werden soll, oder nicht. Die Untere Denkmalbehörde teilt der Politik die weitere Vorgehensweise mit, sobald die Beurteilung seitens des LVR erfolgt ist.
Frage 13: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Lebensraum der Amphibien zu stabilisieren (z. B. Schutz der Flachsröste, Rückzugsbereiche, temporäre Absperrungen)?
Antwort der Verwaltung:
Die Verwaltung sieht im Bereich der Flachrösten, ein ehemaliger entwässerter Erlenbruchwald, besonders die Gefahr durch unerwünschte Verlandung der Flachsrösten und weiterer Entwässerung des Bereiches. Um einen positiven Einfluss auf die örtliche Population der Amphibien zu nehmen, wäre eine naturnahe Gestaltung des Teiches im Gewerbepark von Vorteil. Dieser ist in privatem Eigentum und entzieht sich daher dem Einfluss der Verwaltung.
Im Nachgang zur Verkehrssicherungsmaßnahme wurde von der Verwaltung die Fläche im LANUK-Biotopkataster unter der Nummer BK-4803-055 und der Bezeichnung „Wäldchen nördlich der Bahnlinie in Wegberg-Dorp“ gefunden. Das Biotop BK-4803-055 wird nicht in der Landschaftsinformationssammlung des LANUK geführt und ist daher bei der artschutzrechtlichen Vorprüfung nicht erfasst worden.
Schutzziel laut Biotopkataster sollte die Erhaltung eines z.T. naturnahen Wäldchens mit Kleingewässern im siedlungsnahen Bereich als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, u.a. für eine größere Zahl von Singvogelarten, sein. Ein Lebensraumtyp ist nicht angegeben. Prägende Baumarten sind Stieleiche und Schwarzerle. Als Maßnahmen werden im Biotopkataster die Entschlammung der Teiche (Flachsröste), keine weitere Entwässerung, Wiedervernässung, Erhalt von Totholz und naturnahe Waldbewirtschaftung genannt. Im Kataster werden die Erlenwaldbereiche mit einer Größe von 14 % der Gesamtfläche und Niederwaldnutzung angegeben. Die Niederwaldnutzung ist eine historisch forstliche Betriebsform, bei der Laubbäume (z.B. Hainbuche, Eiche, Erle) alle 10 bis 40 Jahre kurz über dem Boden „auf den Stock gesetzt“ werden. Die Stöcke treiben neu aus. Diese Wirtschaftsform fördert lichtliebende Arten und schafft wertvolle, artenreiche Lebensräume.
Die Empfehlungen des LANUK-Biotopkatasters sind nicht rechtsverbindlich. Die letzte Kartierung erfolgte 1996.
Die genannten Vorschläge des LANUK wurden ungeachtet der Verkehrssicherungsthematik entlang der Bahnstrecke formuliert. Der Status eines vermuteten Bodendenkmals war 1996 noch nicht erhoben.
Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Heinsberg schlägt vor, mit einer Frist von 2 Jahren, die Naturverjüngung zu einer ausreichenden Waldeigenschaft zu überprüfen, und ggf. mit standortgerechten Arten nachzupflanzen.
Laut Unterer Naturschutzbehörde sollten die Flachsrösten ausreichend Besonnung erfahren und entschlammt werden, um den Lebensraum für Amphibien zu verbessern.
Im Zuge der Verkehrssicherungsmaßnahmen wurden etwa 10 % stehendes und liegendes Totholz im Bestand belassen. Das liegende Totholz wurde in Haufen hinterlassen, um so Rückzugsstrukturen für die Tiere zu schaffen.
Frage 14: Plant die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit Naturschutzorganisationen wie dem NABU konkrete Ausgleichs- oder Unterstützungsmaßnahmen (z. B. Ersatzhabitate, Laichhilfen, strukturverbessernde Maßnahmen)?
Antwort der Verwaltung:
Der Verwaltung liegen keine Nachweise über negative Auswirkungen der Verkehrssicherungsmaßnahme vor. Daher wurden in diesem Zusammenhang auch keine Ausgleichsmaßnahmen angestrebt. Mittelfristig sind die Vorschläge des LANUK und der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Heinsberg auf Machbarkeit zu prüfen.
Aus Sicht der Verwaltung wäre eine strukturelle Aufwertung des Laichgewässers im Gewerbepark wünschenswert. Dieses Gewässer befindet sich in privatem Eigentum.
Frage 15: Wie soll das Vertrauen der ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere der Eltern und Kindern, zurückgewonnen werden?
Antwort der Verwaltung:
Es haben bereits zahlreiche Aufklärungsgespräche mit betroffenen Bürger*innen seitens der Verwaltung stattgefunden.
Ebenso soll im Nachgang zu dieser Sitzung noch einmal über die Maßnahme per Pressemitteilung aufgeklärt werden; hier wird auch die Stellungnahme der Aufsichtsbehörde einbezogen so, dass man die Ereignisse und Zusammenhänge in Relation setzen kann.
Weiterhin wird die Stadtverwaltung versuchen noch transparenter über solche Maßnahmen aufzuklären und den Stadtrat bzw. den Ausschuss über Maßnahmenalternativen abstimmen lassen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
366,6 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
58,6 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
165 kB
|
