Entscheidungsvorlage - VO/0049/26
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung über die Nutzung von Räumlichkeiten unter der Zweifachsporthalle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Beigeordneter / Dezernat II
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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24.03.2026
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Räumlichkeiten unter der Zweifachsporthalle werden seit der Fertigstellung 2012 städtischen Vereinen und der Volkshochschule des Kreises Heinsberg zu kostengünstigen Bedingungen überlassen, um „das ehrenamtliche Vereinsleben zu fördern und den Vereinen eine feste Anlaufstelle zu bieten“ (aus der Vorlage VO/2210/12 – hier als Anlage 1).
Die untergebrachten Vereine zahlen keine Miete, sondern beteiligen sich lediglich im Wege einer Umlage an den Reinigungs-, Pflege- und Unterhaltungskosten.
Momentan nutzen folgende Gruppen die Räumlichkeiten:
Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Wegberg
KG Flöck op Wegberg 1878 e.V.
MGV „Liederkranz“ Wegberg
Theaterverein Schwalmbühne Harbeck
TuS 1900 e.V. Wegberg
Anton-Heinen-Volkshochschule des Kreises Heinsberg.
Zum Beginn des Jahres 2026 sind die bisher vom Mütterzentrum Regenbogen für Frau und Familie e.V. genutzten Räume frei geworden. Bislang wurden die Wegberger Vereine noch nicht aufgefordert, ihr Interesse an einer Nachnutzung zu bekunden, gleichwohl haben sich bereits Vereine gemeldet und Interesse an den Räumlichkeiten gezeigt.
Der Grund, warum ein Verfahren zur Nachnutzung durch Vereine bislang nicht eingeleitet worden ist, liegt darin, dass zunächst aufgrund akuter Raumknappheit im Rathaus geprüft wurde, ob sich die Räumlichkeiten eventuell auch für eine Büronutzung eignen. In diese Phase fiel auch eine Anfrage des Kreisjugendamtes, das für eine Interimslösung Räumlichkeiten suchte. Beide Nutzungsmöglichkeiten wurden aber aus unterschiedlichen Gründen verworfen.
Kurz danach, Anfang Februar, zeichnete sich endgültig akuter Raumbedarf für die Edith-Stein-Realschule (ESR) ab, denn zum Schuljahresende werden zwei Klassen abgehen, aber vier neue Eingangsklassen dazu kommen. (Nach Ablauf der Anmeldefrist – 05.03.2026 - liegen der ESR 100 Neuanmeldungen vor, mit weiteren Nachzüglern wird erfahrungsgemäß gerechnet.)
Eine Lösung des Raumproblems wäre, das Berufsorientierungsbüro, das zurzeit einen Klassenraum in der Realschule in Anspruch nimmt, in die zurzeit freien Räumlichkeiten unter der Turnhalle zu verlagern. Um einen zweiten Klassenraum im Schulgebäude der ESR freizubekommen, ist auch die Verlagerung der Deutschförderklasse (DFK) in diese Räume in der Diskussion.
Aus Sicht des Schulträgers ist die angedachte Lösung unter der Zweifachsporthalle einer Lösung mit Wanderklassen oder der Unterbringung einzelner Klassen der ESR im Gebäude des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums vorzuziehen. Der Vollständigkeit halber sei aber erwähnt, dass sich bei Fortsetzung der Vierzügigkeit für das Schuljahr 2027/2028 Bedarf für einen weiteren Klassenraum ergeben wird, der nicht mehr unter der Zweifachsporthalle gedeckt werden kann. (2027 werden lediglich 3 Klassen abgehen, aber höchstwahrscheinlich 4 neue Eingangsklassen dazu kommen.)
Zumindest bis zu einer Gesamtlösung der Raumverteilung bei durchgängiger Vierzügigkeit der Edith-Stein-Realschule wären die Räumlichkeiten unter der Zweifachsporthalle eine grundsätzlich geeignete Zwischenlösung.
Für diese Lösung spricht auch, dass die Installation von notwendigen Netzwerkkomponenten (WLAN, Computeranschlüsse) sowie die Vergabe der Zugangsberechtigungen für einen Internetzugang unter der Zweifachsporthalle unkomplizierter und unaufwändiger zu realisieren wären, als dies z. B. in einem anderen Schulgebäude des Schulcampus der Fall wäre.
Da die Umnutzung zu Schulzwecken auch (lösbare, aber Zeit erfordernde) baurechtliche Konsequenzen hat, ist es mit Blick auf den Schuljahresbeginn 2026/2027 (1. Schultag: 2. September 2026) notwendig, so schnell wie möglich eine grundsätzliche Klärung darüber herbeizuführen, ob der Lösungsansatz von der Verwaltung weiter verfolgt werden soll oder nicht. Eine Entscheidung erst in der Ratssitzung am 05.05.2026 käme aus Sicht der Verwaltung zu spät.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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103,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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20,3 kB
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